Wo Wahnsinn und Halbwahrheit gepaart sind: die Aufbewahrungspflicht von Kassenzetteln

Autor: Andre Wolf

Manche Statusberichte auf Facebook sind das Ergebnis unreflektierten Teilens, sowie aber auch dem Herstellen falscher Zusammenhänge.

Eine wütende Botschaft gegen die deutsche Kanzlerin in Verbindung mit einer reisserischen Meldung aus Österreich, welche ein Schreckensszenario an die Wand malt, ist hier ein interessantes Beispiel.

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(Screenshot: Facebook, öffentlicher Status)

Hier wurde offenbar eine Meldung völlig falsch verstanden, weil auf dem Bild ein Kassenzettel aus Deutschland abgebildet ist. Es handelt sich nämlich inhaltlich in keiner Weise um eine Vorgehensweise, wie sie in Deutschland zur Debatte steht, sondern um einen aktuellen Gesetzesentwurf, wie er zur Zeit in Österreich zur Begutachtung steht.

Kassenbelege für alle

Das ist derzeit ein Teil der geplanten Steuerreform, zu dem am 16. Juni 2015 der Ministerratsbeschluss folgen soll. Nochmal: es geht hier NICHT um Deutschland.

Warum nun der Zusammenhang mit Hilfe des Kassenzettels zu Deutschland aufgebaut wurde, ist schwer nachzuvollziehen. Die Suche nach der Quelle des Bildes führt auf eine Österreichische  Seite bei Facebook. Das Bild stammt eindeutig von dort, da die Art und Aufmachung der Grafik zu allen anderen dort veröffentlichten Grafiken passt.

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(Screenshot: Facebook, öffentlicher Status)

Warum jedoch für diese Grafik ein Kassenzettel aus Deutschland gewählt wurde, ist weiterhin undurchsichtig.

Erweiterte Informationen

Hier bekommt man zumindest inhaltlich korrekt widergegeben, dass in Österreich in Zukunft die Kassenzettel aufbewahrt werden müssen. Der Statustext zu dem Bild ist eine kopierte und eingefügte Meldung des ORF:

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(Screenshot: ORF)

Warum nun in der Grafik die Beschreibung wesentlich überzogener als der Statustext ist, kann hier auch wieder nur der Verfasser sagen. Also muss man deutlich unterscheiden: Statustext (Copy&Paste) gibt den Sachverhalt zur Aufbewahrungspflicht wieder, Beschreibung im Bild ist eine starke Polemisierung.

Das eine kommende Aufbewahrungspflicht für Kunden lästig ist, ist natürlich für jeden irgendwie nachvollziehbar, aber diese Pflicht kommt nicht, um die Kunden zu kontrollieren, sondern um die Geschäfte zu kontrollieren!

Das neue System der Registrierkassen soll wasserdicht gemacht werden

Es geht bei dieser Pflicht darum, dass vor Ort kontrolliert werden soll, ob die Geschäfte die Registrierkassenpflicht einhalten und die Steuern korrekt verbuchen. Es geht also nicht darum, Kunden ein Steuerverbrechen anzuheften. Es wird auch keine Sanktionen gegen Kunden geben, jedoch müssen diese, falls der Zettel nicht mehr vorhanden ist, bei einer eventuellen Prüfung wieder zurück in den Laden und dort wird anhand des Belegjournals der Einkauf geprüft.

Ferner gilt die Aufbewahrungspflicht der Kassenzettel auch nur bis zum nächsten Mülleimer (Mistkübel), denn ab einer bestimmten Entfernung vom Ladenlokal lässt sich eh nicht mehr prüfen, wer wo eingekauft hat.

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