Wissen ist Macht: Bundestag verabschiedet Gesetz zur Legalisierung von Chemtrails?

Autor: Andre Wolf

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Wissen ist Macht – weiß nix, [M]acht nix? Hab nix, find nix? Kann nix! Viel mehr fällt einem dazu nicht ein, denn ganz offensichtlich ist es wohl nötig, Zeitungmeldungen zu fälschen, um irgendwelche kruden Theorien untermauern zu können. Blöd nur, wenn es sich um ein Luftschloss handelt.


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Zum Thema Chemtrails sind die Regierungen und sämtliche Logen und Unterstützer der NWO ja bis heute eine Antwort schuldig, da scheint es doch sehr von Vorteil zu sein, wenn eine Tageszeitung auf einmal “den Beweis” veröffentlicht: Bundestag verabschiedet Gesetz zur Legalisierung von Chemtrails zum 31. März.

Einen Aprilscherz der Seite schließen wir ebenso aus, da die Statusmeldung am 05.04.2016 erschien.

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Wissen ist Macht! Was [M]acht es da aus, wenn man sich hin und wieder ein paar Beweise “besorgt”? Was [M]acht es da aus, wenn man einfach irgendwas behauptet, ohne zu hinterfragen?

Als die ganze Welt nach Brüssel schaute….Jetzt werden wir legal mit Chemtrails besprüht! 31.03.2016 in der BNN Karlsruhe!

An dieser Meldung verärgern exakt drei Dinge:

  1. Geht die Seite bei ihren Schäfchen davon aus, dass diese blind glauben und nicht hinterfragen?
  2. Warum ist man nicht aktiv geworden und hat das hinterfragt?
  3. Warum postet man eine Lüge?

Für genau solche Fälle haben wir unseren Mann Mike Sachs am Start, der keine Probleme hat, genau dort zu fragen, wo die Meldung herkommen soll.

Die Badischen Neusten Nachrichten stellen klar: LÜGE!

Ganz offensichtlich ist bei diesem Zeitungsartikel jemand in einen Photoshop-Malkasten gefallen, mit dem er zudem nicht gut umgehen konnte. Der ganze “Beweis”, diese Offenbarung in Form eines Zeitungsartikels, ist ein Fälschung. Von Seiten der BNN war man hier sehr kooperativ und teilte uns direkt mit:

Lieber Herr Sachs,

im Folgenden die Stellungnahme der BNN:

Der Artikel ist nie in den Badischen Neuesten Nachrichten erschienen,
der Verweis auf unsere Zeitung ist frei erfunden. Das lässt sich schon
sehr einfach an der äußeren Form erkennen, wir verwenden weder einen
Vorspann noch eine kursive Ortsmarke, zudem fehlt diesem „Artikel“
etwas sehr entscheidendes: der Verweis auf den Autor, also ein Name oder
ein Kürzel.

Wir werden über unsere Rechtsabteilung mit Facebook in Kontakt treten.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Roth

BADISCHE NEUESTE NACHRICHTEN
BADENDRUCK GMBH

Das war wohl nix …. der Beweis steht weiterhin aus.

Recherche: Mike Sachs

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