Willkommen in der Vorratsdatenspeicherung

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Autor: Andre Wolf

Horch was lauscht von draußen rein? Heute ist ein ganz besonderes Kind auf die Welt gekommen: die Vorratsdatenspeicherung.

Mimikama: Information

“Moment mal” werden sich jetzt viele Menschen denken “die wurde doch abgeschafft, weil sie verfassungswidrig war!” Stimmt, das ist so. Aber nun ist sie wieder da und auch seit heute aktiv.

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(Screenshot: VDS)

Was bitte ist überhaupt eine Vorratsdatenspeicherung?

Unter diesem Begriff versteht man das Speichern von personenbezogenen Daten. Dies geschieht entweder von oder durch öffentliche Stellen, zumeist werden die Telekommunikationsanbieter in die Pflicht genommen. Hier speichert man zum Beispiel bei Telefongesprächen die gewählten Rufnummern, wen man anruft und wo man sich befindet. Im Bezug auf die Internetbenutzung wird die Zeit und die benutzte IP-Adresse gespeichert. Und jetzt kommt der interessante Aspekt daran: diese Daten werden zunächst mal “einfach so” gespeichert und liegen für den Fall vorrätig, falls sie mal benötigt werden.

So weit an dieser Stelle ohne weitere Ausführung.


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Aber das gab es doch schon mal

Jawohl, das gab es in Deutschland bereits. Von Januar 2008 bis März 2010 gab es bereits eine Vorratsdatenspeicherung, welche jedoch nach enormen Verfassungsbeschwerden am 2. März als verfassungswidrig durch das Bundesverfassungsgericht erklärt wurde und im Anschluss stark eingeschränkt wurde. Die Daten durften nur noch wenige Tage für interne Zwecke gespeichert werden und nur in Fällen schwerer Kriminalität oder Gefahren an Behörden gegeben werden.

Das galt bis … gestern.

Heute sieht die Welt anders aus

Und nun ist sie wieder da, die Vorratsdatenspeicherung. Wer an dieser Stelle einen Blick auf das Regelwerk werfen möchte, kann das unter diesem Link gerne machen. Der Stern beschreibt diese so:

Zehn Wochen lang soll gespeichert werden, wer wann mit wem wie lange telefoniert, simst, und wie sich jemand im Internet bewegt. Vier Wochen sollen die Standortdaten von Handy-Gesprächen aufbewahrt werden.

Im Oktober diesen Jahres kam das Thema auf den Tisch und im Dezember tritt sie nun wieder in Kraft. Das ging schnell. Für Kritiker sogar fast schon zu schnell. Schnell durchgewunken, schnell in Kraft gesetzt, kaum Gegenwehr. Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gibt auf ihrem Twitteraccount öffentlich bekannt:


Man muss sich auch ganz bewusst vor Augen führen: seit heute gilt in Deutschland in punkto Netzverbindungen quasi ein Generalverdacht. Man kann grundsätzlich und auch grundlos jederzeit überwacht und kontrolliert werden, auch ohne auffällig geworden zu sein.

Man kann auch diesmal wieder davon ausgehen, dass es Verfassungsbeschwerden geben wird und am Ende muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden, wie weit Freiheit zu Gunsten von Sicherheit aufgegeben werden darf.

In Österreich

Kurz noch ein paar Worte für die Leser in Österreich: in Österreich wurde diese Vorratsdatenspeicherung zum einen in der Vergangenheit schwer verspätet eingesetzt, zum anderen auch im April 2014 völlig gekippt und aufgehoben. In Österreich sieht die Vorratsdatenspeicherung in etwa so aus:

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Weiterführende Quellen:

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