Muss ich zahlen, wenn ich ein Wildtier zum Tierarzt bringe? (Faktencheck)

Autor: Kathrin Helmreich

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Muss ich zahlen, wenn ich ein Wildtier zum Tierarzt bringe? (Faktencheck)
Muss ich zahlen, wenn ich ein Wildtier zum Tierarzt bringe? (Faktencheck)

Ein angefahrenes Wildtier am Straßenrand – viele Menschen entscheiden sich glücklicherweise dafür, dem leidenden Tier zu helfen. Doch wer ist eigentlich für die Bezahlung der Tierarztkosten verantwortlich?

Aktuell erhalten wir einige Anfragen zu einem Statusbeitrag auf Facebook, der in Gruppen geteilt wird. Es geht um die Gebühren, die fällig werden, wenn man als Privatperson ein Wildtier zum Tierarzt bringt.

Genau genommen geht es um eine Gebühr von 50 Euro, die für den Notdienst fällig wurden und auch die Behandlungskosten eines angefahrenen Igels:

Screenshot des diskutierten Facebook-Beitrags
Screenshot des diskutierten Facebook-Beitrags

Der Faktencheck

Notdienstgebühr von 50 Euro
Ja, seit dem 14. Februar 2020 ist laut Bundestierärztekammer e.V. eine Gebühr von 50 Euro fällig, wenn die Behandlung während der Notdienstzeiten vorgenommen wird/wurde. (Download PDF)

Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten in Höhe von 50,- Euro (netto) berechnet werden.

Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen.

Die Zeiten sind klar abgesteckt:

– täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht),
– von freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) sowie
– von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags.

Bietet eine Tierarztpraxis aber abends eine reguläre Sprechstunde bis 19 oder 20:00 Uhr an, wird keine Notdienstgebühr berechnet.

Mit dieser Gebühr soll unter anderem die Qualität und das Überleben von Tierärzten und Kliniken gesichert werden, die Nachtdienste anbieten.

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Behandlung von Wildtieren
Ob ein Tierarzt ein Wildtier kostenfrei behandelt obliegt dem Tierarzt selbst. Generell gilt: Wer das Wildtier bringt, bezahlt auch die Behandlung.

Dennoch behandeln viele Tierärzte das gebrachte Wildtier auch kostenlos. Tierärztin Nannett Welk von der Tierarztpraxis Elz freut sich, wenn Menschen Verantwortung für verletzte Tiere übernehmen und sie zur Versorgung zu Tierärzten bringen, obwohl sie nicht wissen, welche Kosten auf sie zukommen. Je nach Tier und Ort könne auch bei der Gemeinde oder Stadt ein Antrag für die Erstattung der Kosten gestellt werden, wenn der Finder in Vorkasse tritt. Manche Tierärzte greifen auch auf eine „Wildtierkasse“ zurück, bei der der Finder freiwillig spenden kann.

Wer „auf Nummer Sicher“ gehen möchte, kann zuvor beim Tierarzt der Wahl anrufen und nachfragen, ob er Wildtiere kostenlos behandelt. Gebühren für die Behandlung von Wildtieren findest du auch in der Gebührenordnung für Tierärzte (Download PDF).

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Tierrettung oder wenn es die Situation erfordert, die Feuerwehr zu verständigen. Bei Zweitem ist jedoch zu beachten, in welcher Notsituation sich das Tier befindet. Nicht alle Fälle reichen auch wirklich aus, sodass die Feuerwehr anrückt. Mit der Tierrettung bist du im Notfall gut beraten.

Hier noch die Webseite der NABU mit verschiedenen Pflege- und Auffangstationen für Vögel und Säugetiere.

Fazit:

Leider ist nicht allgemein hin bekannt, dass wenn du ein Wildtier zum Tierarzt bringst, als Auftraggeber giltst und die Behandlung selbst bezahlen musst. Viele Tierärzte machen die kostenfreie Behandlung aus Gründen des Tierschutz bzw. moralischen und ethischen Gründen.

Dennoch sollte sich jeder bewusst sein, dass die Behandlung von Tieren Geld kostet. Medikamente und sterile Werkzeuge sind keine Selbstverständlichkeit. Auch das Bringen von gefundenen Wildtieren ist keine Selbstverständlichkeit – es ist Akt von Selbstlosigkeit.

Ein Anruf beim betreffenden Tierarzt kann Frustration verbeugen und trotzdem Leben retten.

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Weitere Quellen: Süddeutsche
Artikelbild:
 Shutterstock / Von Mr. SUTTIPON YAKHAM
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