WhatsApp: Wer hat die Bildrechte für versandte Fotos und Videos? (Faktencheck)

Autor: Ralf Nowotny

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WhatsApp und die Bildrechte
WhatsApp und die Bildrechte

Immer wieder taucht die Behauptung auf, dass WhatsApp – und damit Facebook – versandte Bilder und Fotos weiterverwenden dürfe.

Seit mindestens fünf Jahren kursiert jene Behauptung, damals mit einem gefaketen Bild des Nachrichtensenders „N24“: Die Rechte an verschickten Bildern und Videos würde automatisch auf WhatsApp, und somit auf dessen Besitzer Facebook, übergehen, die die Bilder und Videos dann beispielsweise für Werbung verwenden dürften.

Da darüber immer wieder Unsicherheit herrscht, bekommen wir auch öfters darüber Anfragen, wie beispielsweise jene aus unserer Facebook-Community:

Eine Anfrage über die Bildrechte in WhatsApp
Eine Anfrage über die Bildrechte in WhatsApp

„Frage aus gegebenen Anlass…
Wenn Bilder usw über WhatsApp verschickt werden, bei wem liegen dann die Nutzungsrechte der Bilder?? Darf Facebook als Besitzer die WhatsApp Bilder genauso nutzen wie die auf Facebook geladenen?? Oder gelten da andere AGBs?? Weiss wer was??
Ohne aber bitte mit dem Verweis, ich möge in den AGBs von WhatsApp recherchieren“

Auslöser dieser Befürchtungen ist ein Text, der immer wieder auf sozialen Medien geteilt wird:

„Bei WhatsApp werden ab sofort sämtliche Rechte an versendeten Bildern an WhatsApp abgetreten, so dass WhatsApp eure Bilder weiterverkaufen kann. Im schlimmsten Fall findet ihr dann ein Foto eures Kindes auf irgendeinem Werbeplakat und könnt nichts dagegen machen (siehe aktualisierte AGB). Auch das Weiterversenden von Fotos/Bildern von anderen Leuten könnte Gefahren bergen, nämlich dann, wenn der Urheber des Bildes auf seine Rechte pocht und euch eine teure Abmahnung schickt“

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Klare Antwort: Das ist falsch!

Die Nutzungsrechte, die die App für sich beansprucht, beziehen sich ausschließlich auf das öffentliche Profilbild und den Status, den jeder User selber setzen kann.

Aber auch diese Lizenzen erlöschen, sobald der Nutzer das Profilbild und/oder den Status löscht. Zwischen Personen gesendete Nachrichten (Text, Video, Bild, Sprachnachricht) sind hiervon ausdrücklich ausgenommen.

Das Unternehmen selbst schreibt unter Punkt 5A der AGB folgendes dazu:

„Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind Direktnachrichten, Standortdaten und Fotos oder Dateien, die Sie direkt an andere WhatsApp-Benutzer senden, nur für die WhatsApp-Benutzer oder Gruppen sichtbar, denen Sie diese Informationen direkt senden; aber die Statusmeldungen können von WhatsApp Benutzern, die Ihre Mobiltelefonnummer auf ihrem Smartphone haben, global angezeigt werden, es sei denn, der Benutzer wird von Ihnen gesperrt.“

Unter Punkt 5B steht auch noch bezücglich des Status:

„Um es klarzustellen: Sie behalten alle Ihre Eigentumsrechte an Ihren Statuseinreichungen, aber Sie müssen die Rechte überhaupt erst einmal haben. Durch die Übermittlung der Statusmeldungen an WhatsApp gewähren Sie WhatsApp jedoch eine weltweite, nicht exklusive, gebührenfreie, unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz zur Nutzung, Reproduktion, Verteilung, Erstellung abgeleiteter Arbeiten, Anzeige und Durchführung der Statusmeldungen in Verbindung mit dem WhatsApp Service und dem Geschäft von WhatsApp (und dessen Nachfolgeunternehmen), einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Förderung und Verbreitung eines Teils oder der Gesamtheit des WhatsApp Service (und davon abgeleiteter Arbeiten) in beliebigen Medienformaten und über beliebige Medienkanäle.“

Dies ist auch der Punkt, der oftmals mißverstanden wird: Es geht hier um die Statuseinreichungen auf der App. Die genannte Nutzung und Reproduktion bezieht sich darauf, dass diese Statusmeldung und das Profilbild auch anderen Nutzern angezeigt werden darf.

Der Journalist Andreas Rickmann befragte dazu den auf Medien-, Urheber- und Wirtschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwalt Tim Hoesmann, welcher folgendes zu den Behauptungen und der Formulierung des Unternehmens sagte:

„WhatsApp braucht Rechte, um Daten zu übertragen. Bezogen auf die Profilbilder heißt das: WhatsApp muss das Recht haben, diese Bilder anzeigen zu dürfen.

Aus Punkt 5 B der Nutzungsbedingungen geht hervor, dass der Dienst die Profilbilder der Nutzer in Verbindung mit WhatsApp nutzen darf. Das alles gilt ausschließlich für den Status. Es ist falsch, aus Punkt 5 der Nutzungsbedingungen abzuleiten, dass dies auch für versendete Bilder in Privatnachrichten und Gruppenchats gilt.

Aufgrund seines Geschäftsmodells hat WhatsApp zudem kein Interesse, in Privat-Chats versendete Bilder zu nutzen.“

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Fazit

Das Nutzungsrecht von versandten Bildern, Videos und auch Texten verbleiben beim Nutzer und können nicht von dem Unternehmen anderweitig verwendet und verbreitet werden.

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