WhatsApp: Geheimdienste und Polizei können doch mitlesen?

Autor: Claudia Spiess

WhatsApp: Geheimdienste und Polizei können doch mitlesen?
Artikelbild: Shutterstock / Von Runrun2

Haben Ermittlungsbehörden die Möglichkeit, ohne Staatstrojaner WhatsApp-Nachrichten auf Smartphones mitzulesen?

Wie Netzpolitik schreibt, nutzen Geheimdienste und Polizei eine einfache Möglichkeit, um bei Messengerdiensten wie beispielweise WhatsApp mitzulesen. Dazu sei nicht mal der Einsatz des „Staatstrojaners“ nötig, wie aus einem internen Dokument hervorgeht.

Einsatz des Staatstrojaners durch das BKA

Seit 2009 darf das Bundeskriminalamt (BKA) den Staatstrojaner einsetzen, wenn es der Prävention von Terror dienlich ist. Seit 2017 ist der Einsatz auch bei Alltagskriminalität möglich.

Kommunikation über Messengerdienste

Polizei und auch Geheimdienste wissen um die Nutzung von Messengerdiensten. Was Zugriffe auf verschlüsselte Nachrichten angeht, so hagelt es Kritik. Vergangenen Freitag wurde dazu die Änderung des Verfassungsschutzrechts im Bundestag thematisiert.

Uli Grötsch von der SPD äußert sich folgendermaßen dazu: „Es ist nun mal so – und das ist ja auch nicht neu –, dass Extremisten und Terroristen nicht per SMS oder Telefon, sondern eben per Messenger auf ihrem Smartphone kommunizieren.“

Auch aus der CDU kommt Unverständnis durch Volker Ullrich: „Es kann doch nicht sein, dass der Verfassungsschutz […] Telefongespräche abhören darf, aber wenn dann über Telegram oder WhatsApp eine Anschlagsplanung erfolgt, dem Rechtsstaat die Hände gebunden sein sollen.“

Der Staatstrojaner soll von der Bundespolizei gegen Verdächtige eingesetzt werden. – Also Personen, die noch keine Straftat begangen haben. Kritisiert wird hier, dass dies nur dann möglich sei, „wenn Sicherheitslücken bei allen Geräten aller Deutschen offen gelassen werden“, wie Benjamin Strasser von der FDP zu bedenken gibt.

Methode des BKA

In einem internen BKA-Dokument, das von Netzpolitik nun im Volltext veröffentlicht wurde, wird beschrieben, wie das BKA ohne Staatstrojaner auf WhatsApp-Chatverläufe zugreifen kann:

„Das BKA verfügt über eine Methode, die es ermöglichen kann, Text-, Video-, Bild- und Sprachkurznachrichten aus einem WhatsApp-Konto in Echtzeit nachzuvollziehen. Neben der genannten Kommunikation können darüber hinaus die WhatsApp-Kontakte der Zielperson bekannt gemacht werden. Eine Überwachung der über den Dienst geführten Sprachtelefonie ist mit dieser Methode nicht möglich.
[…]
Im Zusammenhang mit der Erhebung der Kommunikation erfolgt BKA-seitig eine Anmeldung mittels WhatsApp Web unter Zuhilfenahme des Telefons der Zielperson. Der gesamte Vorgang erfolgt durch Verwendung regulär nutzbarer Funktionen der WhatsApp-Software.
[…]
Die überwachten und gegebenenfalles retrograd erlangten Inhalte werden automatisch gesichert. Das Entfernen von kernbereichsrelevanten Kommunikationsinhalten wird gewährleistet. Eine Änderung / Manipulation der Kommunikationsdaten ist nicht möglich.“

WhatsApp Web

Nutzer von WhatsApp, die auch die Desktop-Version WhatsApp Web verwenden, wissen, dass dazu die Koppelung mit dem Smartphone nötig ist. Eine Verbindung wird über einen QR-Code, der direkt von WhatsApp erstellt wird, hergestellt.

Befindet sich ein Smartphone beziehungsweise der WhatsApp-Account, der darauf läuft, in einer laufenden Verbindung mit WhatsApp Web, wird dies durch ein entsprechendes Icon in der Statusleiste des Smartphones angezeigt. Bei Herunterziehen der Leiste kann man hier lesen: „WhatsApp Web ist gerade aktiv.“

Die Frage, die sich hier stellt, ist, ob es nicht naheliegt, dass Verdächtige oder Kriminelle in einem solchen Fall die Verbindung kappen würden, indem sie ihnen unbekannte Geräte abmelden? Leider gehen Details dazu nicht aus den Informationen hervor.

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Quellen: Netzpolitik, Tagesschau
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