Warum ist es wichtig, kinderpornografische Inhalte zu melden!

Autor: Tom Wannenmacher

Melden Sie kinderpornografische Inhalte (Artikelbild: Shutterstock / Tagwaran)
Melden Sie kinderpornografische Inhalte (Artikelbild: Shutterstock / Tagwaran)

Das Bundeskriminalamt in Deutschland klärt auf, warum es wichtig ist, kinderpornografische Inhalte in sozialen Medien bei dem jeweiligen Plattformbetreiber zu melden!

1. Die meisten Hinweise zu kinderpornografischen Inhalten erhält das BKA aktuell von der US-Organisation „National Centre for Missing and Exploited Children“ (NCMEC). Diese arbeitet mit amerikanischen Internetanbietern und Serviceprovidern wie Facebook, Microsoft, Yahoo oder Google zusammen, die ihre Datenbestände und die über ihre Dienste verbreiteten Daten permanent nach Missbrauchsabbildungen scannen.

2. Die festgestellten Dateien werden gelöscht und die verfügbaren Informationen dem NCMEC übermittelt. Das NCMEC leitet die Verdachtsanzeige an die zuständige polizeiliche Zentralstelle des Staates weiter, dem die beim Upload des strafrechtlich relevanten Materials verwendete IP-Adresse zugeordnet werden kann.

3. Allein 2019 gingen rund 62.000 Hinweise auf mögliche strafbare Handlungen beim BKA ein. Im vergangenen Jahr 2020 wird die Zahl der Meldungen voraussichtlich leicht unter diesem Wert liegen.

Mit Ihren Meldungen fällt es Plattformanbietern leichter, entsprechende Beiträge zu identifizieren, zu löschen und zur Anzeige zu bringen!

-Hinweis von Polizei-Beratung.de-

Melden Sie kinderpornografische Inhalte der Polizei oder Beschwerdestelle

Bei einem Verdacht auf Kinder- oder Jugendpornografie sollte sich jeder frühzeitig an die örtliche Polizeidienststelle wenden. Dabei kann erfragt werden, wie mögliche Beweise (z.B. auch mit Screenshots von Internetseiten) gesichert werden können. Denn bei der Beweissicherung von kinder- oder jugendpornografischen Darstellungen könnte sich jeder selbst strafbar machen, da bereits der Besitz solcher Inhalte unter Strafe steht. Häufig gestellte Fragen in diesem Zusammenhang beantworten die FAQ. Grundsätzlich gilt:

  • Wenn Sie kinderpornografische Inhalte im Internet entdecken, teilen Sie die Adresse dieser Seite unmittelbar der für Ihren Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle, dem Landeskriminalamt Ihres Bundeslandes oder der Internet-Beschwerdestelle (www.internet-beschwerdestelle.de) mit. Dafür kopieren Sie sich die genaue Internetadresse im oberen Teil Ihres Browsers.
  • Haben Sie Kinderpornografie in einem sozialen Netzwerk entdeckt, kopieren Sie sich den Link zur besuchten Profilseite und notieren Sie sich gegebenfalls den Profilnamen des Nutzers, der die Inhalte verbreitet hat. Geben Sie diese Informationen Ihrer zuständigen Polizeidienststelle, dem Landeskriminalamt Ihres Bundeslandes oder der Internet-Beschwerdestelle weiter.
  • Wenn Ihnen in einem Chat kinderpornografische Bilder oder Videodateien zugesandt wurden, zeigen Sie diese ebenfalls an. Dafür sollten Sie eine sogenannte WHOIS-Abfrage über den Absender einholen (über Tastatur eingeben: „/whois“ bzw. „/dns“) und diese Informationen sowie das Chat-Protokoll mit den Inhalten unverzüglich Ihrer örtlichen Polizeidienststelle, dem Landeskriminalamt Ihres Bundeslandes oder der Internet-Beschwerdestelle weiterleiten. Über die IP-Nummer ist der Verbreiter im Regelfall dann zu identifizieren.
  • Sie haben bei der Nutzung eines FileSharing-Programms irrtümlich kinderpornografische Bild- oder Videodateien heruntergeladen und möchten dies anzeigen. Benachrichtigen Sie unverzüglich die örtliche Polizeibehörde, damit von dort die Beweissicherung erfolgen kann. Um sich in Zukunft vor solchen Inhalten zu schützen, kann es helfen, die gewünschten Dateitypen vor der Suche einzuschränken.
  • Ihnen wurde unaufgefordert Kinderpornografie per E-Mail zugesandt, dann lassen Sie die E-Mail mit den erweiterten Kopfzeilen („Headern“)  und dem Anhang Ihrer örtlichen Polizeidienststelle, dem Landeskriminalamt Ihres Bundeslandes oder der Internet-Beschwerdestelle zukommen. Löschen Sie die Nachricht nach der Beweissicherung von Ihrer Festplatte oder aus ihrem E-Mail-Postfach.

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Quelle: Bundeskriminalamt
Artikelbild: Shutterstock / Tagwaran
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