Wann gehören Facebook-Freunde dem Chef?

Autor: Andre Wolf

Interessante Frage, die wir gerne an euch weitergeben wollen!

Posten, Twittern, Chatten – eine gute Online-Vernetzung ist in vielen Branchen Teil des Jobs. Kontakte sind wichtig und wertvoll. Aber was passiert, wenn ein Mitarbeiter geht? Ein Angestellter geht und nimmt all seine Kontakte aus sozialen Netzwerken mit – geht das so einfach?

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NEIN! So einfach ist das oft gar nicht.

Denn in Deutschland beanspruchen immer häufiger Chefs die Freunde bei Facebook, Twitter oder Google+ für sich. Vor allem, wenn ein Angestellter dienstlich in sozialen Netzwerken unterwegs war, etwa um Kunden zu kontaktieren. Selbst User, die nur nach Feierabend bei Facebook surfen, könnten trotzdem beruflich unterwegs sein z.B. wenn der Firmenname im Profil steht.

Darf der Chef oder das Unternehmen tatsächlich die Freunde beanspruchen?

Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M. von unserem Kooperationspartner (https://www.facebook.com/ggrlaw) zu dem Thema:
„Social Media und Arbeitsrecht betrifft bisher hauptsächlich die Frage, ob man am Arbeitsplatz bspw. seinen privaten Facebook-Account benutzen kann. Baut man im Auftrag seines Arbeitgebers eine Social Media Community auf, kann nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Frage auftauchen, wem gehören die generierten Follower. Bisher gibt es kaum Urteile zu der Problematik. Schwierig wird es immer dann, wenn der gestaltete oder betreute Social Media Auftritt, bspw. eine Facebook Fanpage – nicht eindeutig dem Arbeitgeber zuzuordnen ist oder es nicht klar ersichtlich ist, dass es sich um ein privates Facebookprofil des mit der Aufgabe betrauten Arbeitnehmers handelt.”

Denn im  Web wachsen Privat- und Berufsphäre oft zusammen. Darf der Arbeitgeber Einfluss auf eine E-Mail nehmen, die ein Mitarbeiter über seinen privaten Facebook-Account an Kunden verschickt?
Chattet ein Mitarbeiter bei Facebook, gilt das eher als privat. In beruflichen Netzwerken wie Xing oder LinkedIn dagegen ist er in der Regel im Dienst.
Wem gehören die Kontakte, die ein Vertriebler im Job sammelt, aber auf dem eigenen Xing-Account verwaltet?

Darf der Chef die Herausgabe vom Passwort z.B. zum Facebook-Account verlangen?

Hierzu sagt Tobias Röttger, könne “man für beide Seiten nur empfehlen, damit es nicht zu langwierigen, kostenintensiven gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt, dass man schriftlich ganz genau festlegt, wie und auf welcher Plattform die Social Media Aktivitäten für die Firma stattfinden sollen und wem die Follower nach einem eventuellen Arbeitgeberwechsel „gehören“, ähnlich der Urheberrechtsklausel im Arbeitsvertrag (Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen, § 43 UrhG).
Werden über einen privaten Social Media Account Firmenkontakte geknüpft, muss der Arbeitgeber im Streitfall beweisen, dass die Kontakte oder Follower durch die geschäftliche Tätigkeit generiert worden sind.
Wenn von vornherein die Regeln schriftlich niedergelegt worden sind, kann es nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu keinem bösen Erwachen kommen.”

Die Gerichte prüfen: Unter welchem Namen läuft der Account? Wer zahlt dafür, welche Mailadresse ist als Kontakt angegeben, welchen Charakter hat das Profil in der Gesamtbetrachtung?
Gelten Account oder Kontakte als geschäftlich, MUSS der Mitarbeiter seinem Arbeitgeber die Login-Passwörter nennen. Rechtlich ist es dann so, als stünden Namen und Adressen in einer Karteikartenbox auf dem Schreibtisch. Besonders in Werbeagenturen dürfen Chefs vorschreiben, was in E-Mails geschrieben oder auf Facebook gepostet werden soll.

Grund: In der Branche werden Kundenmails meist über den privaten Account verschickt. „Die Agentur darf selbst dann eingreifen, wenn Mitarbeiter und Kunden nach Feierabend miteinander chatten, twittern oder posten“, sagt Klaus Pawlak, Arbeitsrechtexperte der Kanzlei Ruge Krömer in Hamburg.

Anwälte empfehlen den Unternehmen

Unternehmen sollten von vornherein sicherstellen, dass nach einer Kündigung nicht auch der Zugang zu Social-Media-Aktivitäten verschwindet. Deshalb sollte schon im Arbeitsvertrag stehen, was in diesem Fall mit den Daten passiert.

Habt ihr einen solchen Vertrag mit eurem Arbeitgeber?
Wie trennt ihr Arbeit und Beruf im Web von einander?
Wie schützt ihr eure Kontakte vor euren Chef?

Vielen Dank an GGR Rechtsanwälte | Medienrecht, Urheberrecht & Persönlichkeitsrecht für die Stellungnahmen.

Quelle
http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/soziale-netzwerke-wann-gehoeren-facebook-freunde-dem-chef-a-1012782.html

Autor: Marlene, mimikama.org

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