Volksverhetzung – Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Facebook

Autor: Ralf Nowotny

Für den Inhalt einer Website haftet in erster Linie der Inhaber der Website. Dies betrifft jegliche Website, also nicht nur kleine Blogs, die manchmal wegen illegalen oder volksverhetzenden Inhalten abgemahnt werden. Und nun trifft es sogar den scheinbar unangreifbaren König der Social Networks: Facebook!

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Die Staatsanwaltschaft Hamburg traut sich was. Ungeachtet einer Netzmacht, wie Facebook sie hat, befolgt sie jenes obige Gesetz und geht nun rechtlich gegen drei Manager des Konzerns vor, wie Spiegel-Online erfahren hat. Der Vorwurf: Beihilfe zur Volksverhetzung.

Wer genau wird verklagt?

Angeklagt werden Shane Crehan, internationaler Finanzvorstand Facebooks in Dublin und zwei weitere nicht namentlich genannte Vertreter, die ihren Wohnsitz in Kalifornien haben.

Also wohnhaft im Ausland. Können die angeklagt werden?

Ja. Denn jene drei Personen stehen im Handelsregister als Geschäftsführer der Facebook Germany GmbH, die ihren Sitz in Hamburg hat.


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Wofür ist Facebook Germany GmbH zuständig?

Das ist der Clou: Die sind nicht für den Inhalt Facebooks zuständig. Dort werden auch keine Anfragen auf Löschung von Postings hingeleitet. Facebook Germany GmbH ist nur für die Generierung von Werbeeinnahmen zuständig. Sonst nix. Beschwerden über Hasspostings gehen zu Facebook Limited in Irland, wo sie von einem internationalen Team bearbeitet werden.

Also hat die Klage gar keinen Sinn?

Sollte man meinen. Der anklagende Anwalt Chan-Jo Chun argumentiert jedoch so:
Ohne die Werbeeinnahmen, die Facebook Germany GmbH erzeugt werden, könnte Facebook nicht so wie in der jetzigen Form betrieben werden. Wortwörtlich heißt es in der Anzeige:

„Die Facebook Germany GmbH fördert somit die Verbreitung von volksverhetzenden, strafbaren Inhalten durch Handlungen in Deutschland ausgehend vom deutschen Unternehmenssitz in Hamburg“

Wie reagiert Facebook?

Bisher gar nicht. Facebook beruft sich auf die Möglichkeit der User, Hasspostings zu melden.

Warum reagiert der Anwalt jetzt?

Nach eigenen Angaben hat Chan-Jo Chun mehr als 60mal Beiträge gemeldet, welche als volksverhetzend, verleumderisch oder als Gewaltaufrufe eingeschätzt werden können, wovon die meisten noch online sind. Die Begründung Facebooks kennen wir alle: „Verstößt nicht gegen die Gemeinschaftsstandards“.
„Facebook zeigt keinen Willen, an seiner nicht funktionierenden Praxis im Umgang mit Hassbotschaften etwas zu ändern“, so der Anwalt gegenüber Spiegel Online.

Wie geht es weiter?

Chan-Jo Chun hat mittlerweile auch Martin Ott, Facebooks Nordeuropa-Chef angeklagt, weitere Klagen gegen Vertreter des Unternehmens sind geplant. Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft mitteilte, wurden die Ermittlungen bereits aufgenommen, die Akten wurden nach erster Prüfung an die Polizei weiter geleitet.

Wir werden den Verlauf der Ermittlungen weiter beobachten.

Autor: Ralf, mimikama.org

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