Urlaub im Ausland: Diese Regeln gelten für die Reise

Autor: Andre Wolf

Urlaub im Ausland: Diese Regeln gelten für Reiserückkehrer
Urlaub im Ausland: Diese Regeln gelten für Reiserückkehrer

Wer in diesem Sommer eine Reise ins Ausland machen will, bucht am besten kurzfristig und schaut bei der Wahl des Reiseziels genau hin.

Einschränkungen, Testpflichten und Quarantäneregeln richten sich danach, ob das Urlaubsziel als Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet gilt. Aktuell gilt eine generelle Testpflicht bei der Einreise nach Deutschland. Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss einen aktuellen, negativen Corona-Test vorlegen. Ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren. Die folgenden Regeln zur Reise gelten auch NUR für Deutschland!

Virusvariantengebiet: 14 Tage Quarantäne ohne vorzeitiges Ende

Starke Einschränkungen gelten in diesem Sommer für Reisende, die aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland zurückkehren. Entscheidend für die Einstufung ist dabei das Auftreten einer Virusvariante (Mutation), die in Deutschland nicht verbreitet ist und als besonders gefährlich oder ansteckend gilt. Aktuell hat das Auswärtige Amt Brasilien und Uruguay als Virusvariantengebiete ausgewiesen. Rückkehrer aus Virusvariantengebieten dürfen keine öffentlichen Verkehrsmittel aus diesen Staaten wie Schiff, Flugzeug, Zug oder Bus nutzen. Sie müssen bei der Einreise einen negativen Corona-Test vorlegen und sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zurückziehen – selbst wenn sie geimpft oder genesen sind. Ein vorzeitiges Ende der Quarantäne ist ausgeschlossen. „Reisen in Virusvariantengebiete sind damit nicht nur gesundheitlich riskant. Die Rückreise unter diesen Bedingungen ist schwierig und bedeutet wahrscheinlich zusätzliche Kosten“, sagt Kerstin Heidt, Juristin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

Hochrisikogebiet: Mindestens fünf Tage Quarantäne

Mit Komplikationen müssen Urlauber auch bei der Rückreise aus einem Hochrisikogebiet rechnen. Diese Einstufung gilt aktuell für 43 Länder, darunter Ägypten,
Tunesien und Spanien. Wer aus einem Hochrisikogebiet kommt, muss ebenfalls in häusliche Quarantäne, kann sich aber nach frühestens fünf Tagen frei testen. Bei der Einreise müssen Urlauber die Einreise digital anmelden und ein negatives Testergebnis vorweisen. Akzeptiert werden unter anderem PCR- und Antigen-Schnelltests von einer offiziell anerkannten Teststelle.

Tipps für die Reise

Die Einstufungen überprüft das Auswärtige Amt laufend, sie können sich also schnell ändern. „Je länger im Voraus Urlauber ihre Auslandsreise buchen, desto höher ist das Risiko. Wenn sich die Lage vor Ort verändert, kann das schnell zu Problemen und zusätzlichen Kosten führen“, so Kerstin Heidt. Eine gute Reiseplanung ist deshalb wichtig und hilft, das Risiko zu begrenzen:

  • Bei der Wahl des Urlaubszieles darauf achten, dass die Region nicht als Virusvariantengebiet oder Hochrisikogebiet eingestuft ist. Aktuelle Informationen dazu bietet das Robert Koch Institut (RKI) und die App ‚sicher Reisen‘ des Auswärtigen Amtes.
  • Zusätzlich auf Medienberichte achten und sich über die aktuelle Entwicklung im Reiseland informieren. Bei steigenden Infektionszahlen oder Berichten über die Ausbreitung von Virusmutationen lieber nach einem alternativen Urlaubsziel suchen.
  • Vorkasse vermeiden: Am besten bucht man in dieser unsicheren Zeit spontan, ohne Vorauszahlung und mit klarer schriftlicher Regelung für den Fall von Lockdowns oder Ausgangssperren.
  • Bei Pauschalreisen ist man gegen Ausfälle und Insolvenzen besser abgesichert als bei einzeln gebuchten Flügen oder Unterkünften. Wichtig ist der Sicherungsschein, den muss der Reiseveranstalter liefern.
  • Bei einzelnen Flügen am besten direkt bei der Airline buchen und mit Kreditkarte bezahlen. Das erhöht die Chancen auf Erstattung bei abgesagten Flügen.
  • Vorbereitung: Alle Reiseunterlagen, Sicherungsschein bei Pauschalreisen und die Rufnummer vom Reiseveranstalter sollte man dabeihaben. Für Geimpfte ist ein digitaler Impfausweis empfehlenswert.
  • Hilfreich für die Reise in Coronazeiten ist ein Smartphone. Mobiles Internet und Telefonieren auf Schiffen oder in Ländern außerhalb der EU kann teuer werden – deshalb auf die Einstellungen achten und sich vor der Reise über Kosten und mögliche Paketangebote informieren.

Ansprechpersonen und Beratung

Bei Ärger mit Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften können sich Betroffene an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein wenden. Sie nehmen Beschwerden auf, sammeln Fälle und unterstützen Ratsuchende. Zudem bietet die Verbraucherzentrale Informationen und Musterbriefe zu ausgefallenen und stornierten Reisen.

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