Unternehmen erhalten gefälschtes Schreiben vom „WD – Wirtschaftsdienst für Industrie, Handel & Gewerbe“

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Autor: Claudia Spiess

Unternehmen erhalten gefälschtes Schreiben vom "WD - Wirtschaftsdienst für Industrie, Handel & Gewerbe"
Artikelbild: Screenshot / WKO / Betrugswarnung

Achtung, Unternehmer! Hinter dem Schreiben des „WD – Wirtschaftsdienst für Industrie, Handel & Gewerbe“ steckt eine Abofalle!

Wie unser Kooperationspartner Watchlist Internet berichtet, erhalten momentan zahlreiche UnternehmerInnen einen Brief vom „WD – Wirtschaftsdienst für Industrie, Handel & Gewerbe“ – angeblich eine Behörde zur Verwaltung von Firmendaten.

Im Schreiben werden Sie aufgefordert, Ihre Daten zu überprüfen und ggf. zu korrigieren und zu ergänzen. Tun Sie das keinesfalls – es handelt sich um Betrug. Sie werden in eine Abo-Falle gelockt!

Der Brief vom „Wirtschaftsdienst für Industrie, Handel & Gewerbe“ wirkt auf den ersten Blick wie ein echtes behördliches Schreiben. Durch die Angabe einer Frist erscheint die Aufforderung, das Formular mit den eigenen Firmendaten zurückzusenden, sehr dringlich. Übereiltes Handeln kann in diesem Fall jedoch sehr teuer werden!
Denn: Sie werden in eine Abo-Falle gelockt – im Kleingedruckten dieses Schreibens steht, dass die Eintragung 542 Euro pro Jahr kostet!

Screenshot Schreiben vom Wirtschaftsdienst ©Watchlist Internet
Screenshot Schreiben vom Wirtschaftsdienst ©Watchlist Internet

Was steckt hinter diesem Schreiben?

Eine Betrugsfalle. Momentan werden zahlreiche UnternehmerInnen von der vermeintlichen Einrichtung „WD – Wirtschaftsdienst für Industrie, Handel & Gewerbe“ angeschrieben. Im Brief wird behauptet, dass der „Wirtschaftsdienst“ für die Verwaltung und Aktualisierung von Registrierungsunterlagen der Gewerbebetriebe in Österreich zuständig ist.

Im Zuge dessen werden Sie aufgefordert, Ihre Firmendaten zu korrigieren und zu ergänzen. Dafür wurde ein Formular, das bereits mit einigen Ihrer Firmendaten ausgefüllt wurde, mitgesendet. Das ausgefüllte Formular kann dann unterschrieben entweder eingescannt oder als Foto an die E-Mailadresse „[email protected]“ zurückgesendet werden.

Das sollten Sie keinesfalls tun, denn im Kleingedruckten findet sich der Hinweis, dass diese Eintragung 542 Euro pro Jahr kostet und mit Ihrer Unterschrift einem Vertrag mit einer Laufzeit von 3 Jahren zugestimmt wird!
Screenshot Kleingedrucktes im Schreiben vom Wirtschaftsdienst ©Watchlist Internet
Screenshot Kleingedrucktes im Schreiben vom Wirtschaftsdienst ©Watchlist Internet

Ist das Vorgehen der „WD – Wirtschaftsdienst für Industrie, Handel & Gewerbe“ seriös?

Nein. Erstens ist eine derartige Täuschung und das bewusste Verstecken von Vertragsbedingungen nicht gesetzeskonform und zweitens handelt es sich bei dieser angeblichen Einrichtung um ein erfundenes Unternehmen. Der „WD – Wirtschaftsdienst für Industrie, Handel & Gewerbe“ gibt sich nur als offizielle Registrierungsbehörde aus, um seriös zu wirken und Sie zu einer Rücksendung zu bewegen.

In Wahrheit gibt es keinen Firmeneintrag zu „WD – Wirtschaftsdienst für Industrie, Handel & Gewerbe“ und auch auf die angeführte Adresse ist kein Unternehmen registriert. Senden Sie dieses Formular unterschrieben zurück, ist somit unklar, wer Ihre Daten erhält!

Wichtig: Geben Sie Daten nie unüberlegt preis! Prüfen Sie immer, warum Ihre Daten erfragt werden, und überzeugen Sie sich von der Seriosität eines Anbieters. Eine Recherche im Internet kann sehr aufschlussreich sein! Lassen Sie sich nicht von Fristen unter Druck setzen!

Sie haben das Formular unterschrieben zurückgesendet?

Dann werden Sie in nächster Zeit eine Rechnung erhalten. Wir raten aber: Bezahlen Sie nichts! Dieses Schreiben verstößt gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dieses Gesetz hält in § 28a fest:

Es ist verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für Eintragungen in Verzeichnisse, wie etwa Branchen-, Telefon- oder ähnliche Register, mit Zahlscheinen, Erlagscheinen, Rechnungen, Korrekturangeboten oder ähnlichem zu werben oder diese Eintragungen auf solche Art unmittelbar anzubieten, ohne entsprechend unmissverständlich und auch graphisch deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich lediglich um ein Vertragsanbot handelt.

Dieses Schreiben ist somit rechtswidrig. Wir empfehlen Ihnen, Zahlungsaufforderungen zu ignorieren. Wenn Sie bereits Geld überwiesen haben, fordern Sie die Beträge zurück. Da die Unternehmen häufig einen Sitz im Ausland haben, lassen sich die Forderungen unter Umständen aber nur schwer durchsetzen.

Bedenken Sie: Es ist sehr wahrscheinlich, dass Sie weiterhin kontaktiert werden. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern. Versuchen Sie Kontaktversuche zu unterbinden und sperren die Telefonnummer! E-Mails und Briefe können einfach ignoriert werden!

Beratung & Hilfe

Für konkrete Beratungsanfragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Stellen, die Watchlist Internet auf der Seite „Beratung & Hilfe“ für Sie aufgelistet hat.

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Quelle: Watchlist Internet
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