Social Bots & Recht – Was ist bei dem Einsatz von Bots zu beachten?

Autor: Andre Wolf

Good Bot – Bad Bot. Social Bots werden auch weiterhin ein Thema bleiben, gerade weil sie eine schwer zu berechnende Gefahr sind. Der “Bot-Effekt”, also das, was Bots am Ende wirklich ausrichten können, ist nicht messbar. Man kann keine Vergleichsbasis ohne Bots zugrunde legen.

“Das Beeinflussungspotenzial – der sogenannte „Bot-Effekt“ – ist theoretisch sehr groß, lässt sich empirisch aber nur schwer nachweisen.” schreibt die Konrad Adenauer Stiftung [1].

Auch Rechtsanwalt Karsten Gulden von gulden röttger | rechtsanwälte hat sich unter juristischen Gesichtspunkten diesem Thema gewidmet. Gulden schreibt:

Bots – autonom agierende Programme erobern die (digitale) Welt. Jüngstes Beispiel: Der US-Wahlkampf. Es gibt bereits Untersuchungen die belegen, dass der Einsatz von Bots in der deutschen Politik ebenso bereits Realität ist. Aber nicht nur für den Einsatz in der Politik erscheinen die Bots interessant. Die Bots gelangen auch in den Fokus der Unternehmen. Bots können als Marketinginstrumente eingesetzt werden und bald die klassische Internetseite ablösen.

Was Bots sind, wie Bots funktionieren und ob der Einsatz von Bots in Deutschland zulässig ist, beantwortet der nachfolgende Beitrag.

Was sind Bots / Social Bots?

Bots sind einfach ausgedrückt autonom agierende Computerprogramme. Unter Social Bots versteht man dabei in erster Linie Programme, die über Social Media Accounts vortäuschen, Menschen zu sein. Diese Social Bots sind bereits in der Lage, mit den Nutzern zu kommunizieren. Für die Nutzer ist dabei oft nicht erkennbar, dass sie mit einem Bot kommunizieren. Chat-Bots werden bereits auf Datingseiten eingesetzt, andere Bots bei Gewinnspielen oder Abofallen. Auch im Servicebereich halten die Bots als virtuelle Helfer Einzug, wenn es bspw. um die Beantwortung von standardisierten Fragen geht.

Wie funktionieren Social-Bots?

Die Funktionsweise der Social-Bots hängt von der jeweiligen Programmierung ab. Schließlich sind es Computerprogramme. Die meisten Bots bestehen aus drei Elementen: Einem Account, einer zugehörigen API-Schnittstelle und einer entsprechenden Programmierung. Diese Bots, die vortäuschen Menschen zu sein, werden immer komplexer und auch immer schwieriger für die Nutzer zu identifizieren.

Wie erkennt man Social Bots?

Es ist sehr schwierig, Bots zu identifizieren. Sie bestehen in der Regel aus einem Nutzeraccount eines sozialen Netzwerkes, dem Zugriff auf eine API Schnittstelle desselben und eben einem autonom agierenden Programm, welches das ganze Paket steuert. Für den Nutzer sind die Social Bots nach außen primär nicht zu erkennen. Erst in der Kommunikation können Rückschlüsse gezogen werden, weil sich die Bots durch die kommunizierten Inhalte möglicherweise zu erkennen geben (immer die gleichen Inhalte, wirre Inhalte). Im Dialog lassen sich Bots noch am wahrscheinlichsten enttarnen.

Ist der Einsatz von Social Bots legal?

Es gibt kein Gesetz, das den Einsatz von Bots verbietet. Verboten kann der Einsatz der Bots jedoch aufgrund von Lizenzbestimmungen sein, bspw. in den sozialen Netzwerken. Wir haben es dann nicht einem gesetzlichen Verbot zu tun, sondern mit einer privatrechtlichen Untersagung. Die Netzwerke leben von der Kommunikation lebendiger Menschen. Diese sind die Zielgruppe der Werbeindustrie. Ein Bot kauft bisher nichts ein. Das könnte den Netzwerken missfallen.

Bei den Social Bots handelt es sich schließlich um Computerprogramme, die eingesetzt werden, um menschliches Verhalten in sozialen Netzwerken massenhaft vorzutäuschen.

Rechtlich stellt sich bei dem Einsatz von Bots die Frage nach dem „Wie“. Wie werden die Inhalte verbreitet, nicht jedoch welche. Äußerungen, die etwa als Schmähkritik nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, sind unabhängig vom Kommunikationskanal rechtswidrig. Entscheidend ist „wie“ die Inhalte verbreitet werden. Dies ist der Prüfungsmaßstab. Hier muss man schauen, ob die Nutzungsbedingungen der Netzwerke einem Bot-Einsatz entgegenstehen.

Verbot von Social Bots?

Diese und weitere Fragen behandelt Gulden unter “Social Bots & Recht – Was ist bei dem Einsatz von Bots zu beachten?”

Ein Artikel von

gulden röttger | rechtsanwälte
Jean-Pierre-Jungels-Str.10
55126 Mainz

tel.: 06131 240950
fax: 06131 2409522

[email protected]
https://ggr-law.com

Artikel Vorschaubild: Production Perig / Shutterstock.com

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