Rücktrittsversicherung mit Corona-Schutz: Nicht immer alles abgesichert

Autor: Janine Moorees

Rücktrittsversicherungen mit Corona-Schutz: Nicht immer alles abgesichert
Artikelbild: Shutterstock / Von Maridav

Langsam geht es auf den Sommer zu und die meisten von uns freuen sich auf einen schönen Urlaub. Aber gilt die Rücktrittsversicherung auch für Covid-19-bedingte Stornierungen?

Reisebuchung in Corona-Zeiten erfordert eine besondere Absicherung. Deshalb bieten etliche Rücktrittsversicherungen inzwischen auch Zusatzpakete an, die im Falle von Covid-19 die Stornokosten übernehmen sollen.

Doch oft ist das nur bei einer eigenen Erkrankung garantiert. Muss man hingegen in Quarantäne, weil man einfach nur Kontaktperson ist, fällt der Schutz weg. Und auch bei staatlich verordneten Reisewarnungen greift diese Versicherung oftmals nicht.

Stichprobe

Das rbb-Verbrauchermagazin SUPER.MARKT hat eine Stichprobe gemacht: Werden diese Bedingungen den Kund*innen vor Vertragsabschluss hinreichend geschildert und bekommt man immer das günstigste Paket angeboten?

Das Ergebnis des Call Center Checks: Es wurde schlecht beraten. Die Mitarbeiter*innen am Telefon kennen die Regelungen für die Produkte, die sie verkaufen, offenbar selbst nicht. Die Ausschluss-Kriterien wurden nie in der Beratung erwähnt. Wenn Vermittler nicht richtig beraten, kann das fatale Folgen haben, denn Kund*innen wähnen sich so rundum abgesichert, obwohl sie es nicht sind.

Was versichert ist oder nicht, sollte jeder Vermittler wissen, fordert Finanzexperte Hermann-Josef Tenhagen: „Da darf man ein gewisses Basiswissen erwarten. Das ist wie im Laden. Auch wenn ich ein Produkt verkaufe, muss ich wissen, was das ist.“

Der Chefredakteur von Finanztip empfiehlt deshalb außerdem, beim Abschluss auch auf den Preis zu achten: „Oft sind Jahresversicherungen günstiger als Einzelverträge, man darf nur nicht vergessen, sie zu kündigen. Ganz wichtig: nicht gleich die erstbeste Versicherung im Reisebüro mitbuchen, sondern die Konditionen genau prüfen.“

Am wichtigsten sei jedoch der Check, ob sowohl die Behandlungskosten im Coronafall auf der Reise als auch ein Rücktritt wegen Quarantänepflicht abgesichert sind.

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Quelle: PP/Rundfunk Berlin-Brandenburg 
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