„Verklag mich doch!“ – Urheber- und Persönlichkeitsrechtsfallen im eigenen Profil

Autor: Tom Wannenmacher

Artikelbild: Von PureSolution / Shutterstock.com
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Fast jede/r hat ein Profil bei Facebook, Instagram, TikTok oder sonstwo. Was man da veröffentlicht, verletzt aber schnell Persönlichkeits- und Urheberrechte und könnte teuer werden.

Chekced4You berichtet, dass es jedoch auch andere Wege gibt, sein Profil zu pimpen. Das Problem ist wohl, dass viele in einem Netzwerk gar nicht das Gefühl haben, die Sachen so richtig öffentlich zu machen – ist ja nur für die Freunde oder so. Irrtum: Auch viele Freunde sind eine Öffentlichkeit, und je nach Einstellungen sind’s ja auch noch mehr Leute, denen man sein Profil zeigt.

Alles in allem ist es eben doch fast so öffentlich wie auf irgendeiner Webseite im Netz. Also gelten ein paar Regeln, und es gibt genug Anwälte und Rechteinhaber, die auf Verstöße gegen solche Regeln nur warten. Die Folge können Abmahnungen sein mit meist saftigen Forderungen nach, genau: Geld.

Machen wir mal einen Gang durchs Profil und schauen nach den Problemzonen – und natürlich auch, wie man es anders machen kann, ohne den Spaß zu verlieren.

Eine Reise durch dein Profil

Fangen wir beim Profilbild an. Lieber eine Comic-Figur statt des eigenen Fotos? Kann lustig sein und schützt sogar die Anonymität – dürfte aber in aller Regel gegen das Urheberrecht verstoßen, da irgendwer normalerweise die Bildrechte hat. Ist aber kein Beinbruch: Es gibt genug legale Möglichkeiten, Bilder zu finden.

Dann das Fotoalbum: Eine kleine Sammlung deiner liebsten Stars? Garantiert geschützt, garantiert jedes Bild ein Urheberrechtsverstoß. Warum nicht lieber selber knipsen und die eigenen Werke präsentieren?

Weiter zu deinen Videos – sind ja nur von Youtube eingebettet? Egal bzw. eben nicht egal: Wenn das Video Urheberrechte verletzt, tust du es mit der Einbettung des Films auf deiner Seite leider vermutlich auch. Man sollte sich also schon sicher sein, dass das Video „sauber“ ist. Zum Beispiel in Form von selbst gedrehten Filmen. Die kann man prinzipiell veröffentlichen, sollte damit aber nicht die Persönlichkeitsrechte anderer Leute verletzen, die vielleicht in dem Film vorkommen, ohne das zu wollen. Macht man aber mit anderen gemeinsam ein Filmprojekt, ist der upload ja fast schon ein „muss“ und auch kein Problem.

Vorsicht, ein Fehler passiert ganz vielen: Wenn du deinen Film mit urheberrechtlich geschützter Musik unterlegt hast, ist das wiederum gar nicht gut! Hierfür also lieber z. B. „Creative Commons-Musik“ nutzen.

So, und schließlich beenden wir unseren kleinen Profil-Rundgang bei den Texten: Du postest gerne Gedichte und Songtexte? Ist leider auch gefährlich – es sei denn, die Urheber sind schon 70 Jahre oder länger unter der Erde. Also: Ganz alte oder eigene Texte müssen her!


Damit kann ja jetzt jeder mal sicherheitshalber seine Profile prüfen.

Und wer schon ernsthaft Ärger wegen so was bekommen hat, sollte sich lieber Beratung dazu holen. Mehr Infos findet man auch unter den Links hier im Text sowie bei www.irights.info. (Quelle: Checked4you)

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