Ramadan in Berlin: Keine Sonderrechte!

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Autor: Andre Wolf

Ramadan Faktencheck
Ramadan Faktencheck

Ostern, Ramadan und Pessach: Derzeit stehen mehrere religiöse Feste an. Auf Social Media wird behauptet, dass es teilweise Sonderrechte für Muslime geben würde.

Nachdem es bereits unterschiedliche Aussagen zum Festi Ramazan in Dortmund gegeben hat (siehe hier), gibt es ebenfalls Behauptungen, dass Muslime in Berlin Sonderrechte zum Ramadan bekommen.

In einem Posting wird davon gesprochen, dass in Berlin mit Sonderregelungen für den Ramadan die Ausgangsbeschränkungen aufheben würde. Man liest:

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Die Stadt Berlin hat bestätigt das Ramadan im Stadtgebiet gefeiert werden darf und das es notfalls wenn die Ausgangsbeschränkung noch gilt, es Sonderregelungen gibt. Diese Sonderregelung gilt nur für Menschen mit muslimischen Glauben welche am Ramadan ab dem 23.04.2020 teilnehmen. Natürlich wird es dazu trotzdem Auflagen geben. Am 15.04. wird es dann medial veröffentlicht, meine Quelle sitzt im Krisenzentrum für Berlin und Brandenburg und hat mich gebeten vorab diese Informationen zu veröffentlichen. Und nein, ich werde keinen Namen nennen da diese Quelle mir dann verloren geht und sie ihren Job verliert. Danke für euer Verständnis [sic!]

Das Posting selbst wird zumeist in Form eines Screenshots verteilt:

Ramadan-Posting
Ramadan-Posting

Ramadan und Sonderregelung?

Sowohl die Faktenprüfer der dpa, als auch das ZDF haben zu diesem Posting bereits recherchiert. Dabei kam heraus, dass es in Berlin keine Sonderregelung für Muslime zum Ramadan gibt. Die dpa Faktenprüfer zitieren die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz:

„Selbstverständlich gilt das für alle Religionen. Ob Ostern, Pessach oder Ramadan: Ich verstehe gerade jetzt den Wunsch nach dem gemeinsamen Gebet & Gemeinschaft. Trotzdem sollten wir aktuell zum Wohle aller darauf verzichten, denn Gesundheit geht vor.“

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Gemäß Angaben aus dem ZDF-Bericht sind laut der aktuellen Einschränkungen „Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften“ untersagt. Dementsprechend gibt es im Ramadan auch keine Sonderregelungen.

Fiktive Behörde

Das in dem Posting genannte Krisenzentrum für Berlin und Brandenburg gibt es nicht, insofern ist es auch nicht möglich, eine Quelle in dieser fiktiven Behörde zu haben.

Was es gibt, ist ein Corona-Krisenzentrum der Brandenburger Landesregierung in Potsdam, sowie ein Krisenstab der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus in Berlin.

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