Phishing-Hunter: Gefälschte Volksbank-Mail & DSGVO

Autor: Andre Wolf

Vorsicht vor dieser Mail!
Vorsicht vor dieser Mail!

Wenn man eine Mail bekommt, in der einem augenscheinlich die Volksbank im Zuge von DSGVO Sicherheitsbestimmungen darauf hinweist, die eigenen Daten auf den neuesten Stand zu bringen, dann sollte man vorsichtig sein.

Vorsicht, es sind wieder Phishing-Mails unterwegs, die sich als die Volksbank ausgeben. Bei Phishing handelt es sich um eine Tätigkeit, die Internetkriminelle ausüben. Sie fischen nämlich Daten von Nutzern ab. Dafür muss das Endgerät nicht zwingend von einem Virus befallen sein, weshalb bei der Berichterstattung über Phishingangriffe auch die Nutzer als Geschädigte benannt werden. Einen Phishingversuch kann auch dann erlitten werden, wenn der Computer virenfrei ist.

In diesen Mails wird man dazu aufgefordert, sich einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen. Pikant: Damit man auch wirklich diese Sicherheitsprüfung eingeht, ist in der Mail ein Druckmittel eingebaut. Dieses Druckmittel besteht aus dem Hinweis, dass eine Gebühr von 20 € erhoben wird, wenn man sich nicht der Sicherheitsprüfung unterzieht. Die Mail tritt optisch in folgender Weise auf:

 Screenshot Mimikama.at
Screenshot Mimikama.at

Inhalt, Aufbau und Argument sind bei einem Phishingbetrug via E-Mail natürlich wichtig, aber auch die Wahl des Scheinabsenders. In diesem Falle wurde der Name Volksbank missbräuchlich genutzt. Da die Mail blind gestreut versendet wird, trifft sie natürlich auch auf Menschen, die keine Volksbank-Kunden sind.

Bereits beim Öffnen der Webadresse meldet sich unsere Schutzsoftware und warnt, dass es sich bei der aufgerufenen Seite um eine Phishingwebseite handelt. Der Aufbau der Webseite wurde gleichzeitig blockiert. Unsere Schutzsoftware vermeldet eine Webseite, die es auf Datendiebstahl abgesehen hat:

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Ohne Schutzsoftware erreicht man eine Webseite, die dem Login der Volksbank nachempfunden ist. Kriminelle erhoffen sich, dass Nutzer sich mit ihren Loginadaten über diese gefälschten Seiten anmelden, und sie dadurch diese Informationen abgreifen können. Neben Zugangsdaten und Adressdaten werden an dieser Stelle auch sensiblen Bankdaten abgefragt.

 Screenshot Mimikama.at
Screenshot Mimikama.at

Mimikama-Tipps:

Tappt man in eine solche Phishing-Falle, helfen folgende Maßnahmen: Eine Sicherheitssoftware kann präventiv helfen! Bei aller Vorsicht kann es dann und wann natürlich trotzdem vorkommen, dass man Opfer einer Phishing-Attacke wurde und seine persönlichen Daten ungewollt Dritten preisgegeben hat. Wichtig ist, dass man nicht in Panik gerät und unverzüglich handelt!

Damit Du im Fall der Fälle tatsächlich weißt, wie vorzugehen ist, folge hier einfach unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  1. Nimm unverzüglich Kontakt mit dem Unternehmen auf, für das deine persönlichen Benutzer- oder Login-Daten geklaut wurden. Bitte telefonisch beim Kundendienst um Sperrung Deines Accounts. Speziell bei Banken ist rund um die Uhr eine Sperr-Hotline erreichbar, die genau für solche und ähnliche Fälle existiert. Schildere Deinen Fall und umgehend wird Dein Account bzw. Benutzerbereich mit den alten Login-Daten nicht mehr erreichbar sein.
  2. Melde Dich beim Benutzerkonto an und prüfe, ob Du Dich noch einloggen kannst. Ist dies noch möglich, gehe umgehend zu dem Bereich, in dem Du Deine aktuellen Login-Daten ändern kannst. Lege ein neues Passwort fest und ändere, wenn möglich, auch den Benutzernamen und die hinterlegte Kontaktadresse.
  3. Kontrolliere umgehend, ob bereits Kontoänderungen oder Transaktionen vorgenommen wurden, denn meist sind Kriminelle sehr schnell. Überprüfe, ob beispielsweise Waren gekauft oder Abbuchungen vorgenommen wurden, für die Du selbst nicht verantwortlich bist. Sollte dies der Fall sein, informiere sofort den Kundenservice des jeweiligen Anbieters.
  4. Dokumentiere alle Auffälligkeiten. Fertige Screenshots an, drucke Kontoauszüge und die Phishing-Mail aus bzw. leite die E-Mail an das Unternehmen weiter, in dessen Namen die Internetkriminellen die Phishing-Mail versendet haben.
  5. Kontaktiere einen auf Internetbetrug spezialisierten Rechtsanwalt, schildere ihm Deinen Fall und reiche alle Dokumente ein, die mit dem Betrug in Zusammenhang stehen. Du solltest den Anwalt auch dann kontaktieren, wenn du bis dato noch keinen Schaden verzeichnen konntest.
  6. Eine 2 Faktor Authentifizierung (sofern angeboten) verhindert Zugriffe auch dann, wenn Betrüger durch Phishing an die Zugangsdaten gelangt sind.

Übrigens gibt es auch beim Phishing Hoffnung, dass gestohlene Gelder, beispielsweise beim Onlinebanking, durch Banken ersetzt werden. Grundlage dafür bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Nach § 675u BGB sind Zahlungsdienstleister verpflichtet, bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen die entwendeten Zahlungsbeträge zu ersetzen. Allerdings gilt dies nur, wenn der Betroffene seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Weitere Informationen zur Rechtsgrundlage im Schadensfall findest Du hier.

„Ob Sie das nun glauben oder nicht. Es ist so.“

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