PayPal-Betrugsmasche bei eBay Kleinanzeigen immer noch aktuell

Autor: Kathrin Helmreich

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PayPal-Betrugsmasche bei eBay Kleinanzeigen immer noch aktuell
PayPal-Betrugsmasche bei eBay Kleinanzeigen immer noch aktuell

Betrug via Kleinanzeigen-Portal: Betrüger zeigen gefälschte Mail im Namen von PayPal vor.

Via Facebook warnt das LKA Niedersachsen vor einer PayPal-Betrugsmasche, die noch immer aktuell ist: dem Betrug durch angebliche Käufer bei Kleinanzeigen-Portalen wie eBay.

Wenn du also regelmäßig über eBay verkaufst, solltest du aufpassen, dass du keinem betrügerischen Käufer in die Hände fällst. Die Masche: Cyberkriminelle zeigen Kaufinteresse an einer Ware im Internet. Nach einem vorgetäuschten Geschäft senden die Täter eine gefälschte Mail im Namen von PayPal an den Verkäufer, aus der ein angeblicher Zahlungseingang hervorgeht.

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Anschließend bitten die Täter den Verkäufer einen scheinbar zu viel überwiesenen Betrag an eine Spedition für den Versand der Ware ins Ausland zu überweisen.

Sollte der Verkäufer auf diese Masche hereinfallen, so überweist er die Zahlung für die Spedition direkt an die Täter. Geld für das verkaufte Produkt hat und wird er nicht erhalten.

Wie kann ich mich verhalten, wenn ich solche Anfragen bekomme?

Ignorieren Sie solche Anfragen einfach. Lassen Sie sich nicht zu Vorabzahlungen Ihrerseits als Verkäufer und von Vorgaben des Käufers überreden. Sie bestimmen als Verkäufer die Abläufe.
Lassen Sie sich auch nicht durch angebliche Mails von Paypal (oder anderen Zahlungsdiensten) und Transportdienstleistern verunsichern. Selbst, wenn die angeblichen Käufer mit rechtlichen Schritten drohen (Polizei, Pfändung, Gericht, Mahnverfahren usw.), sollten Sie sich nicht unter Druck setzen lassen. Sie können, da hier ein Betrugsversuch vorliegt, auch bei Ihrer örtlichen Polizei Anzeige erstatten.

Was kann ich tun, wenn ich auf die Masche hereingefallen bin?

Leider sind die Chancen, das Geld wiederzubekommen, gering. Ist das Geld einmal überwiesen, so werden die Täter dieses relativ zügig auch weiterverwenden. Den Auftrag in heutigen Zeiten zu stornieren, ist sehr schwer. Dennoch sollte versucht werden, die eigene Bank oder Gelddienstleister (z.B. bei Guthabenkarten) so schnell wie möglich zu kontaktieren. Bereits einige Stunden könnten jedoch bereits zu spät sein.

Trotzdem sollten Sie Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizei erstatten. Bringen Sie dazu sämtliche Unterlagen (Mailverkehr, Überweisungsbeleg usw.) mit zur Anzeigenerstattung.

Wie kann ich die Masche generell erkennen?

  • Die Täter nutzen in der Regel Textbausteine, wie oben gezeigt. Diese sind universell verwendbar und beziehen sich selten konkret auf ein Produkt.
  • Die Täter behaupten einen Sitz/Arbeitsplatz im Ausland und/oder den Versand dorthin. Gern auch an einen Verwandten als Geschenk.
  • Die Täter geben vor, aus diesen Gründen das Produkt nicht selber abholen und anschauen zu können.
  • Die Täter sind immer mit dem Produkt zufrieden, geben aber letztendlich den angeblichen Versandweg mittels Schifffahrt oder Reederei (gern EMS) vor.
  • Die Sprache/Wortwahl klingt nach Übersetzungsprogramm, auch wenn der Name deutsch klingt.
  • Angeblich wurde (mehr) Geld übermittelt, damit der Verkäufer mit der Differenz den Transportdienst vorab bezahlen soll.

Wie sollte ich richtig verkaufen?

  • Im Idealfall verkaufen Sie Ihre Ware direkt an die Person bei Ihnen vor Ort.
  • Ziehen Sie Zeugen hinzu.
  • Achten Sie auf Barzahlung. Bei größeren Summen empfehlen wir die direkte Einzahlung bei einer Bank/Sparkasse vor Ort. Achten Sie auf Falschgeld.
  • Vor Ort kann die Ware nochmals von beiden Seiten geprüft/gezeigt werden, um spätere Behauptungen (z.B. Defekt) auszuschließen.
  • Sollten Sie Überweisung/PayPal bevorzugen, dann bestimmen Sie die Bezahl- und Versandweise!
  • PayPal für Freunde ist kein sicheres Mittel bei Kleinanzeigenverkäufen mit unbekannten Personen. Hier gibt es keinen Schutz!
  • Wenn Ware verschickt werden soll, bestimmen Sie den Versandweg! Im Idealfall nachverfolgbar und passend versichert. Wenn vom Käufer z.B. „Päckchen“ und „unversichert“ gewünscht ist, informieren Sie sich vorab über Ihre Rechte und Pflichten (insb. zivilrechtlich) als Verkäufer.
  • Versenden Sie die Ware erst, wenn Ihnen der Betrag sichtbar auf Ihrem Konto gutgeschrieben wurde.
  • Überweisen Sie keine Gebühren an Transportdienstleister, die Sie nicht selber ausgesucht haben.
  • Wenn per Paypal gezahlt wird, achten Sie darauf, dass Mailadresse und postalische Adresse aus der Zahlungsbestätigung mit den Kontaktdaten aus dem Mailverkehr übereinstimmen. Vorsicht bei Abweichungen. Ggf. wurde ein fremder Account missbraucht oder eine dritte Person betrogen (Stichtwort Dreiecksbetrug!“).
  • Vorsicht, wenn der Käufer um Zusendung an eine andere Adresse bittet (z.B. Enkel!)
  • Übersenden Sie an unbekannte Personen keine sensiblen Daten (z.B. Personalausweiskopie, Zulassungsbescheinigungen, Urkunden usw.). Seien Sie vorsichtig, wenn eine fremde Person Ihnen solche Dokumente als Echtheitsbeweis per Mail zusendet.

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Quelle: Landeskriminalamt Niedersachsen
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