Online-Fitnessstudios verstießen gegen geltendes Recht

Autor: Ralf Nowotny

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Online-Fitnessstudios sind ideal für Menschen, die kein Studio in der Nähe haben, aber trotzdem effektiv fit werden oder bleiben wollen. Allerdings enthalten deren AGB oftmals unzulässige Regelungen.

So untersuchte die Verbraucherzentrale Brandenburg die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von zehn Online-Fitnessstudios auf unzulässige Regelungen zu Ungunsten der Verbraucher. Daher hat sie alle Anbieter abgemahnt. Diese haben inzwischen erklärt, die beanstandeten Regelungen nicht mehr zu verwenden. Zur Auswahl des richtigen Anbieters stellt die Verbraucherzentrale eine Checkliste bereit.

„Die relativ niedrigen Kosten im Vergleich zu stationären Studios können sich lohnen, insofern man das Angebot regelmäßig nutzt. Ein Online-Studio ist außerdem ortsunabhängig und zu jeder Zeit verfügbar. Nicht zuletzt steht Verbrauchern grundsätzlich wie bei allen Fernabsatzverträgen ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu, falls man sich nach Vertragsschluss doch gegen die Dienstleistung entscheidet“, so Michèle Scherer, Referentin für Digitale Welt bei der Verbraucherzentrale Brandenburg zu den Vorteilen des Online-Trainings.

Marktcheck deckt Risiken auf

Doch der Marktcheck deckt auch Risiken für Verbraucher auf. So steht den Kunden kein physischer Trainer zur Seite, der Übungseinheiten überwachen und gezielt Anweisungen für das korrekte Training geben kann. Besondere Defizite fanden die Verbraucherschützer bei der Prüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie der Datenschutzbestimmungen.

„Wir haben Regelungen gefunden, die eine Kündigung erheblich erschweren. Es gab Anbieter, die sich jeglicher Haftung für Fehler in ihrem Angebot entziehen wollten oder die sich vorbehielten, jederzeit und einseitig ohne weiteres die Preise zu erhöhen.

Wir haben alle Anbieter abgemahnt und aufgefordert, die unwirksamen Regelungen bei neuen Verträgen nicht mehr zu verwenden und sich auch in alten Verträgen nicht mehr darauf zu berufen“

so die Verbraucherschützerin. Alle Online-Studios haben daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben bzw. zugesichert, sich auf die beanstandeten Regelungen nicht mehr zu berufen und nachgebessert.

„Wir raten außerdem, die Verlinkungen auf Shops, die auf ihren Seiten Diätprodukte und Nahrungsergänzungsmittel zum Kauf anbieten, zu ignorieren. Diese sind für den Trainingserfolg nicht nötig. Vielmehr kommt es auf eine gesunde und abwechslungsreiche Ernährungsweise mit viel Bewegung an“

Nutzer von Fitnessstudios können ihren Vertrag bei der Verbraucherzentrale Brandenburg prüfen lassen. Wer sich für Online-Fitness interessiert, kann zur Auswahl eines geeigneten Anbieters die Checkliste der Verbraucherzentrale Brandenburg nutzen.

Bei Fragen oder Unsicherheiten zu den einzelnen Regelungen kann die Verbraucherzentrale helfen:
–    persönliche Verbraucherberatung, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/termine,
–    telefonische Beratung unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr, 1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
–    E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung

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