Paket erhalten, aber nicht bestellt! Nicht zahlen, bitte!

Autor: Janine Moorees

Paket erhalten, aber nicht bestellt! Nicht zahlen, bitte!
Artikelbild: New Africa / Shutterstock.com

Haben Sie schon einmal ein Paket erhalten, das Sie nicht bestellt haben? Was sollten Sie mit der Rechnung tun, und sollten Sie die Ware zurückschicken?

Regelmäßig berichten Verbraucher:innen, dass sie Pakete mit Waren erhalten, die sie gar nicht bestellt haben. Anschließend setzen die unseriösen Verkäufer sie mit Zahlungsaufforderungen unter Druck. Was Verbraucher:innen tun können, wenn sie Ziel dieser Masche geworden sind, erklärt Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Müssen Verbraucher:innen für nicht bestellte Ware zahlen?

Stefanie Kahnert: „Auf keinen Fall. Denn nur weil sie ein Paket erhalten, entsteht kein Kaufvertrag, der sie zu irgendeiner Zahlung verpflichtet. Auch dann nicht, wenn das Unter-nehmen das in einem beiliegenden oder späteren Schreiben behauptet.“

Dürfen Betroffene die nicht bestellten Produkte behalten oder müssen sie diese an den Verkäufer zurückschicken?

Kahnert: „Verbraucher sollten besser immer klären, wie es zu der Zusendung gekommen ist. Es kann zum einen sein, dass ein unseriöses Unternehmen auf diese Art und Weise versucht, dem Betroffenen einen Vertragsschluss unterzuschieben, ohne dass er vorher etwas bestellt hat. Dann ist man weder zu einer Rücksendung noch zu einer Reaktion verpflichtet. Ein ironisch gemeintes ‚Vielen Dank‘ sollte man auch besser unterlassen, denn dieses könnte als Annahme des Angebots ausgelegt werden.

Häufig kommt es jedoch vor, dass ein missglückter Identitätsmissbrauch Grund der Zusendung ist. Oder es besteht Uneinigkeit darüber, ob eine Bestellung ausgelöst wurde oder nicht. Auch möglich ist ein einfacher Zustellungsfehler. Betroffene sollten daher prüfen, ob das Paket tatsächlich an sie adressiert ist. In allen diesen Fällen ist es sinnvoll, dass der Verbraucher zum Absender der Ware Kontakt aufnimmt und ihn auffordert, den Sachverhalt aufzuklären. Ist man unsicher, welcher Fall vorliegt, empfiehlt sich eine unabhängige Beratung.“

Was vereinbare ich mit dem Unternehmen?

Kahnert: „Bevor Betroffene die unbestellte Ware zurückschicken, sollten sie schriftlich per Brief oder per E-Mail mit dem (seriösen!) Absender die Übernahme der Kosten für Verpackung und Porto vereinbaren und sich diese überweisen lassen. Alternativ können Betroffene auch die Abholung der Ware anbieten oder die Zusendung eines Retourenlabels anfordern.“

Habe ich eine Chance mein Geld zurückzubekommen, wenn ich den nicht bestellten Artikel schon bezahlt habe?

Kahnert: „Wenn es sich tatsächlich um unbestellte Ware handelt und man einem Betrug aufgesessen ist, ist eine Rückgabe des Geldes unwahrscheinlich. Denn wenn Sie es mit einem unseriösen Anbieter zu tun haben, müssen Sie damit rechnen, dass dieser mit Ihrem Geld über alle Berge ist und Ihnen auch rechtliche Schritte wenig weiterhelfen.

Besteht Uneinigkeit, ob eine Bestellung erfolgte oder nicht, haben Verbraucher:innen in der Regel bei Käufen übers Internet oder am Telefon, also bei sogenannten Fernabsatzverträgen, ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Handelt es sich um einen Identitätsmissbrauch, sind Sie nicht Vertragspartner des Unternehmens und somit auch nicht zur Zahlung verpflichtet. Das Unternehmen müsste Ihnen das Geld in diesem Falle erstatten, was bei einem seriösen Unternehmen unproblematisch sein sollte.“

[mk_ad]

Quelle: Verbrauchzentrale Brandenburg
Auch interessant:
Krankenkassen warnen aktuell vor einer neuen Betrugsmasche. Dabei geben sich Kriminelle als Krankenkassen-Angestellte aus und versuchen an die Nutzer- und Bankdaten der Kunden zu gelangen.
Unterstützen 🤍

FAKE NEWS BEKÄMPFEN

Unterstützen Sie Mimikama, um gemeinsam gegen Fake News vorzugehen und die Demokratie zu stärken. Helfen Sie mit, Fake News zu stoppen!

Mit Deiner Unterstützung via PayPal, Banküberweisung, Steady oder Patreon ermöglichst Du es uns, Falschmeldungen zu entlarven und klare Fakten zu präsentieren. Jeder Beitrag, groß oder klein, macht einen Unterschied. Vielen Dank für Deine Hilfe! ❤️

Mimikama-Webshop

Unser Ziel bei Mimikama ist einfach: Wir kämpfen mit Humor und Scharfsinn gegen Desinformation und Verschwörungstheorien.

Abonniere unseren WhatsApp-Kanal per Link- oder QR-Scan! Aktiviere die kleine 🔔 und erhalte eine aktuelle News-Übersicht sowie spannende Faktenchecks.

Link: Mimikamas WhatsApp-Kanal

Mimikama WhatsApp-Kanal

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.


2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


Mit deiner Hilfe unterstützt du eine der wichtigsten unabhängigen Informationsquellen zum Thema Fake News und Verbraucherschutz im deutschsprachigen Raum

INSERT_STEADY_CHECKOUT_HERE

Kämpfe mit uns für ein echtes, faktenbasiertes Internet! Besorgt über Falschmeldungen? Unterstütze Mimikama und hilf uns, Qualität und Vertrauen im digitalen Raum zu fördern. Dein Beitrag, egal in welcher Höhe, hilft uns, weiterhin für eine wahrheitsgetreue Online-Welt zu arbeiten. Unterstütze jetzt und mach einen echten Unterschied! Werde auch Du ein jetzt ein Botschafter von Mimikama

Mehr von Mimikama

Mimikama Workshops & Vorträge: Stark gegen Fake News!

Mit unseren Workshops erleben Sie ein Feuerwerk an Impulsen mit echtem Mehrwert in Medienkompetenz, lernen Fake News und deren Manipulation zu erkennen, schützen sich vor Falschmeldungen und deren Auswirkungen und fördern dabei einen informierten, kritischen und transparenten Umgang mit Informationen.