Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Schnellschuss auf Kosten der Meinungsfreiheit
Autor: Tom Wannenmacher
Verbraucherzentrale Sachsen: Hauptprobleme sind ungeklärt
Kaum ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verabschiedet, steht es wieder unter Beschuss. Die größten Probleme sind nicht geklärt, mahnt die Verbraucherzentrale Sachsen. Die Kritik der Verbraucherschützer: Eine privatisierte Rechtsdurchsetzung, die Übersprunghandlungen der Seitenbetreiber vorantreibt und eine Clearingstelle für irrtümlich gelöschte Inhalte, von der im Gesetz nun jede Spur fehlt.
Plattformbetreiber wie Facebook oder Twitter müssen innerhalb von 24 Stunden „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ von ihrer Plattform löschen.
Ist ein Unternehmen unsicher, ob ein Inhalt „offensichtlich rechtswidrig“ ist, hat es grundsätzlich sieben Tage Zeit, ihn rechtlich zu bewerten und gegebenenfalls zu löschen. Die Überprüfung kann an eine „anerkannte Einrichtung der regulierten Selbstregulierung“ übernehmen. Geschaffen werden soll sie von den Anbietern. Reguliert ist sie deshalb, weil die Einrichtung gesetzliche Kriterien erfüllen, staatlich zugelassen und vom Bundesamt für Justiz überwacht sein muss.
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