Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Schnellschuss auf Kosten der Meinungsfreiheit

Autor: Tom Wannenmacher

Verbraucherzentrale Sachsen: Hauptprobleme sind ungeklärt

Kaum ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verabschiedet, steht es wieder unter Beschuss. Die größten Probleme sind nicht geklärt, mahnt die Verbraucherzentrale Sachsen. Die Kritik der Verbraucherschützer: Eine privatisierte Rechtsdurchsetzung, die Übersprunghandlungen der Seitenbetreiber vorantreibt und eine Clearingstelle für irrtümlich gelöschte Inhalte, von der im Gesetz nun jede Spur fehlt.

Plattformbetreiber wie Facebook oder Twitter müssen innerhalb von 24 Stunden „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ von ihrer Plattform löschen.

„Was hier passiert, ist privatisierte Rechtsdurchsetzung. Eine eigentlich staatliche Aufgabe, nämlich Straftaten zu verfolgen und zu beurteilen, wird auf Unternehmen übertragen“, so Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen.

„Diese kurze Handlungsfrist ist zusammen mit den angesetzten horrenden Bußgeldern eine große Gefahr für die Meinungsfreiheit. Es ist doch klar, dass Unternehmen dann lieber einen Beitrag mehr von der Seite nehmen, der unter Umständen rechtmäßig ist, um nicht bis zu 50 Millionen Euro zu zahlen“, so Andreas Eichhorst. „Außerdem bleibt unklar, was genau „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ sind.“

Ist ein Unternehmen unsicher, ob ein Inhalt „offensichtlich rechtswidrig“ ist, hat es grundsätzlich sieben Tage Zeit, ihn rechtlich zu bewerten und gegebenenfalls zu löschen. Die Überprüfung kann an eine „anerkannte Einrichtung der regulierten Selbstregulierung“ übernehmen. Geschaffen werden soll sie von den Anbietern. Reguliert ist sie deshalb, weil die Einrichtung gesetzliche Kriterien erfüllen, staatlich zugelassen und vom Bundesamt für Justiz überwacht sein muss.

„Diese Einrichtung löst aber nicht das Problem des Overblockings, wenn andererseits die 24-Stunden-Löschpflicht besteht“, so Andreas Eichhorst.

„Aktiven Verbraucherschutz hätte man mit einer Clearingstelle für fälschlich gelöschte Beiträge betreiben können. Das Gesetz wurde ohne Clearingstelle durchgewinkt. Das ist für mich völlig unverständlich.“

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