Nacktbilder mit Folgen

Autor: Tom Wannenmacher

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Artikelbild: ARD Degeto/Wild Bunch Germany
Artikelbild: ARD Degeto/Wild Bunch Germany

Was passiert, wenn in einem Moment der Unachtsamkeit, der Leidenschaft oder sogar unter Alkoholeinfluss Fotos von jungen Menschen auf einer Party gemacht werden und diese dann im Internet verbreitet werden?

Drei hochaktuelle Coming-Of-Age-Geschichten der „Generation Z“ erzählt die zehnteilige Dramaserie „Nudes – Nackt im Netz“ aus Norwegen zu diesem Thema.

„Sofias Story“ handelt von einer 16-Jährigen, deren „erstes Mal“ heimlich gefilmt und ins Netz gestellt wurde; „Viktors Story“ rückt einen 18-Jährigen ins Zentrum, der eine Minderjährige ohne ihr Wissen beim Sex gefilmt hat und sich nun der Strafverfolgung stellen muss, nachdem er den Film online gestellt hat. Und bei „Adas Story“ geht es um intime Fotos, die aus einem privaten Chat in pädophile Kreise gelangt sind und die 14-Jährige nun erpressbar machen.

Mit besonderer Sensibilität thematisieren die zehn etwa 20-minütigen Episoden die Gefahren, die ein allzu leichtfertiger Umgang mit intimen Momenten im globalen Netz bietet, zeigen den tief sitzenden Schmerz, die Ohnmachtsgefühle und den Vertrauensverlust der Betroffenen, aber auch die Kraft, mit der sie sich aus der Opferrolle herauskämpfen und für ihre Rechte einsetzen. Die filmische Anthologie macht Mut, sich helfen zulassen – egal wie groß die Scham ist.

Nacktbilder mit Folgen

Intime Fotos und Videos können auf sehr unterschiedliche Weise im Internet landen. Manche Bilder werden heimlich aufgenommen, wenn Dritte private Situationen fotografieren oder filmen. Andere sind erotische Selfies oder Videos, in denen sich Jugendliche präsentieren und die sie über Messenger oder Nachrichten in sozialen Netzwerken im Rahmen von intimen Beziehungen versenden. Sogenanntes „Sexting“ kann aus Neugierde oder auch sozialem Druck entstehen: Viele Jugendliche setzen sich mit ihrer Sexualität auseinander – dazu gehört auch die Frage, ob man für andere interessant und begehrenswert ist. Studien zeigen, dass männliche Jugendliche viermal so häufig Druck auf junge Frauen ausüben wie umgekehrt. Auch Vorbilder aus dem persönlichen Umfeld, aus den Medien oder pornografisches Material im Internet können Jugendliche dazu motivieren, Nacktfotos von sich zu verschicken.

Selbst wenn die Bilder mit Zustimmung aufgenommen und verschickt wurden: Es kann leicht passieren, dass intime Fotos und Videos ohne das Wissen und Einverständnis der Abgebildeten verbreitet werden. Sind die Bilder erst einmal im Netz, ist es fast unmöglich, ihre Verbreitung zu kontrollieren. Das hat psychologische, soziale und manchmal auch rechtliche Folgen für alle Beteiligten.

Fehlt bei der Versendung von Bildern und Videos die Einwilligung des Abgebildeten, bedeutet dies eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder wäre sogar als Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs nach § 201a StGB strafbar, wenn die Aufnahmen in privaten oder intimen Räumen wie in der Wohnung oder beim Duschen entstanden sind. Auch die Straftatbestände der Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung können betroffen sein, wenn Bilder im Rahmen von Cybermobbing verfremdet und verbreitet werden. Darüber hinaus können sich auch gleichaltrige Heranwachsende wegen des Besitzes und der Verbreitung von sogenannter „Kinderpornografie“, die Kinder unter 14 Jahren zeigt, oder „Jugendpornografie“ bei Bildern von Heranwachsenden im Alter von 14 bis 18 Jahren strafbar machen. Bei der sogenannten Jugendpornografie sieht § 184c StGB eine Strafbefreiung für den Besitz nur dann vor, wenn das Material mit Einwilligung der abgebildeten Personen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch hergestellt wurde. Die Einwilligung kann jedoch widerrufen werden, zum Beispiel nach Beendigung der Beziehung. Außerdem gilt die Straffreiheit nicht für die Verbreitung.


Artikelbild: ARD Degeto/Wild Bunch Germany
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