Nach Schockanruf um 131.000 Euro gebracht!

Autor: Tom Wannenmacher

Artikelbild: Shutterstock / Von Parinya Maneenate
Artikelbild: Shutterstock / Von Parinya Maneenate

Polizei Bremerhaven fasst bundesweit agierenden Täter – Aktenzeichen XY berichtet am 10.2.2021! Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat eine Belohnung von 3.000 Euro für Hinweise ausgelobt, die zur Ermittlung oder Ergreifung der Täter führen.

„Hallo Irmgard, ich hatte einen Autounfall und brauche dringend Geld!“ So begann die Odyssee für eine 64-jährige Duisburgerin Ende September 2019. Über zwei Tage rief ein vermeintlicher Neffe immer wieder bei der Seniorin an. Er setzte „seine“ Tante unter Druck, erzählte von einem schweren Autounfall und dem vielen Ärger, den er mit der Polizei hätte, sollte sie ihm nicht Bargeld zur Schadensregulierung leihen.

Das Tatopfer hatte zunächst keinen Zweifel, dass der Anrufer ihr Neffe sei und wollte helfen – und das am Ende mit insgesamt 131.000 Euro, die sie nach und nach einem Abholer, der sich „Herr Schwarzer“ nannte, vor ihrem Wohnhaus überreichte. Nach der letzten Geldübergabe rief der vermeintliche Neffe nicht mehr an. Sie hatte das erste Mal Zeit zum Nachdenken und wurde skeptisch.

Am 1. Oktober ging die Frau zur Polizei und erstattete eine Anzeige. Die Ermittler vom zuständigen Kriminalkommissariat 32 versprachen: „Wir versuchen alles, um diese Typen zu finden!“

Am Mittwochabend (10. Februar, ab 20:27 Uhr) wird dieser Fall mit Unterstützung der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY“ vorgestellt. Der Moderator Rudi Cerne interviewt per Videoschalte den Duisburger Kriminalhauptkommissar Ralf Schäfer. Der Polizist wird Auskünfte zum Fall und zu den Machenschaften solcher Trickbetrüger geben.

Die Ermittler brauchen zur Aufklärung dieses Betrugsfalls Augenzeugen, die den Geldabholer „Schwarzer“ oder auch verdächtige Fahrzeuge beobachtet haben.

Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat 32 auch vor der Sendung unter der Rufnummer 0203-280-4667 entgegen. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat eine Belohnung von 3.000 Euro für Hinweise ausgelobt, die zur Ermittlung oder Ergreifung der Täter führen. Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden.

Hintergrundinformationen zum sogenannten „Love-Scamming“

Der „Scammer“ ist ein Betrüger, der durch Überredung versucht, an Geld zu kommen! Er täuscht in Online-Partnerbörsen und sozialen Netzwerken eine große Liebe oder eine persönliche Notlage vor und versucht so, eine gewisse „emotionale“ Abhängigkeit zu bringen mit dem Ziel, an das Geld der Opfer zu gelangen!

Tipps Ihrer Polizei

  • Gehen Sie niemals auf Forderungen der „Scammer“ ein, insbesondere nicht auf Geldforderungen (z.B. Überweisung, Bareinzahlung etc.)!
  • Spätestens bei Geldforderungen von einem Menschen, den Sie noch niemals gesehen haben, sollten Sie den Kontakt gänzlich abbrechen. Ratsam ist, sich eine neue E-Mailadresse und eine neue Telefonnummer zuzulegen.
  • Reden Sie mit Angehörigen oder Freunden über solche Bekanntschaften aus dem Netz!
  • Speichern Sie alle Mails und Texte aus dem Chat oder behalten auch sonst alles, was aus der „Bekanntschaft“ im Netz entstanden ist (Überweisungsbelege pp.).
  • Fassen Sie den Mut, zur Polizei zu gehen und erstatten eine Strafanzeige. Auch wenn eine Täterermittlung sehr schwierig ist (die Täter agieren meist aus dem Ausland), nur so kann die Polizei Tatzusammenhänge erkennen und alle Möglichkeiten ausschöpfen, den oder die Täter zu fassen oder auch zukünftige Taten durch wiederholte Aufklärungsmaßnahmen zu verhindern!
  • Ist Ihnen der Name Ihrer Internetbekanntschaft gesagt worden, dann geben Sie ihn zusammen mit dem Zusatz „Scammer“ in eine Suchmaschine im Internet ein, ggf. bestätigt sich so ein Verdacht!
Quellen: Polizei Bremerhaven, Polizei Duisburg
Artikelbild: Shutterstock / Von Parinya Maneenate
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