Faktencheck: Ist MS ein gerichtlich anerkannter Impfschaden?

Autor: Ralf Nowotny

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Impfungen sollen ja für alles Mögliche verantwortlich sein, ob Autismus oder zur Überwachung der Menschheit mittels Nano-Chips. Nun aber auch für Multiple Sklerose.

Zumindest behauptet die Seite „krebspatientenadvokatfoundation“, dass Multiple Sklerose nun gerichtlich als Impfschaden anerkannt sei, dies sollen mehrere Gerichtsurteile bestätigen.

Zu jenem Artikel bekamen wir eine Anfrage in unserer Facebook-Community:

MIMIKAMA
Screenshot: mimikama.org

So sei die Anzahl an MS-Erkrankungen zwar gestiegen, Impfungen seien jedoch von der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG) nicht als Ursache erwähnt worden. Laut „Dr. Leonard Coldwell“ (Pseudonym von Bernd Klein) sei dies nur logisch, da Patienten ja ansonsten zu einem fachkundigen Heilpraktiker gehen könnten, um sich „entgiften“ zu lassen – Entgiftung als Heilmittel für MS, warum bloß ist da bisher niemand drauf gekommen?

Im Folgenden werden wir uns die im Artikel angesprochenen Gerichtsurteile genauer ansehen.

1. Urteil SG Aachen 13. Kammer

„Der am 00.00.0000 geborene Kläger leidet an Multipler Sklerose (MS). Diese Erkrankung ist als Impfschaden anerkannt.“

Dabei handelt es sich um einen Satz aus einem Gerichtsverfahren mit dem Aktenzeichen S 13 KR 125/10 vom 13.07.2010. Der an MS erkrankte Kläger klagte dabei auf Versorgung mit einer Kühlweste gegen seine Krankenkasse. Die Klage wurde abgewiesen.

Der Satz findet sich zwar tatsächlich im Gerichtsurteil, ist jedoch nicht Gegenstand der Klage. Im Urteil wird auch nicht weiter auf diesen Satz eingegangen, auch wird nicht begründet, wann und von wem die MS als Impfschaden anerkannt wurde.

2. Urteil LSG Nordrhein-Westfalen 15. Juni 2012

„Die Klägerin, die approbierte Zahnärztin ist und bei der eine Encephalomyelitis disseminata (multiple Sklerose – MS) diagnostiziert worden ist, begehrt die Feststellung, dass diese Erkrankung Folge von Hepatitis-Schutzimpfungen ist, denen sie sich 1998 und 2001 unterzogen hat.“

Wie die Seite selbst schreibt, wurde die Klage der Zahnärztin, MS als Impfschaden anzuerkennen, bereits am 22.07.2011 abgelehnt. bei dem angesprochenen Urteil handelt es sich um die Berufungsverhandlung vor dem Landessozialgericht am 15.06.2012.
Die Seite erwähnt aber nur die Klage, nicht aber das Urteil, denn die Klage wurden ein weiteres Mal abgewiesen: „Die STIKO hat hierzu festgestellt, dass es nach derzeitigem Kenntnisstand keine Evidenz für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen MS und Hepatitis-B-Impfung gibt.

Im Gegenteil wurde bei diesem Urteil der Klagegrund abgewiesen. Die von der Klägerin als Beweis vorgelegte Hernan-Studie wurde von der WHO wegen methodischer Mängel verworfen, auch die anderen Begründungen ergaben keinen Zusammenhang zwischen ihren Impfungen und der MS-Erkrankung.

3. Urteil LSG Schleswig Holstein 14.06.2011

„Die Impfungen waren dienstlich angeordnet und erfolgten durch Bundeswehrärzte. Nachdem der Kläger vier Tage nach der zweiten Impfung Lähmungserscheinungen im linken Bein und im linken Arm verspürt hatte, wurde im Rahmen der daraufhin veranlassten eingehenden neurologischen Untersuchung eine Multiple Sklerose (MS) festgestellt.“

Es handelt sich um das Urteil mit dem Aktenzeichen L 2 VS 55/10 des Holsteinischen Landessozialgerichtes. Konkret klagte ein Berufssoldat gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Anerkennung seiner MS als Impfschaden, da er von der Bundeswehr gegen FSME geimpf wurde.

Die Klage wurde abgewiesen. Zwei Gutachter stellten fest, dass die Lähmungserscheinungen des Soldaten alleine schon zeitlich keine Folge der Impfungen sein kann, bei MS es sich zudem um keine periphere Nervenerkrankung handele, sondern eine entzündliche Erkrankung des zentralen Nervensystems. „Nach alledem ist zu konstatieren, dass sich die Wahrscheinlichkeit eines Ursachenzusammenhangs der MS-Erkrankung mit den dienstlich durchgeführten Impfungen von Januar und Februar 2001 oder mit einer anderen Wehrdienstverrichtungoder den wehrdiensteigentümlichen Verhältnissen nicht –auch nicht unter Berücksichtigung der Grundsätze der Kannversorgung– ergibt.

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Die in dem Artikel weiter aufgezählten Urteile seien „weitere Fälle der Impfschadensanerkennung, welche vom Gericht nicht veröffentlicht wurden„. Auch auf diese Urteile werfen wir hier nun einen genaueren Blick.

Urteil S 11 VJ 2/01 des Sozialgerichts Lüneburg vom 15.04.2003

„Impfschaden Multiple Sklerose als Folge einer Schutzimpfung gegen Polio, Diphtherie und Tetanus.“

Das Urteil ist im Internet nicht auffindbar, da die Urteile des SG Lüneburg erst ab 2004 online einsehbar sind.

Dieses Urteil wird zwar auf diversen Seiten immer wieder genannt, jedoch gibt es weder auf den Seiten des SG Lüneburg noch auf den Seiten, die das Urteil nennen, einen Link oder anderweitigen Nachweis des Urteils, es kann also derzeit weder bestätigt noch widerlegt werden.

Urteil S 1 VJ 1/04 des Sozialgerichts Würzburg vom 28.10.2005

Impfschaden Multiple Sklerose als Folge einer Schutzimpfung gegen Polio.

Das Urteil ist im Internet nicht auffindbar, da die Urteile des SG Würzburg erst ab 2008 online einsehbar sind.

Dieses Urteil wird zwar auf diversen Seiten immer wieder genannt, jedoch gibt es weder auf den Seiten des SG Würzburg noch auf den Seiten, die das Urteil nennen, einen Link oder anderweitigen Nachweis des Urteils, es kann also derzeit weder bestätigt noch widerlegt werden.

Urteil S 15 VJ 1/06 des Sozialgerichts Landshut vom 08.04.2008

„Impfschaden Multiple Sklerose als Folge einer Schutzimpfung gegen Hepatitis A+B (Twinrix).“

Dabei handelt es sich um das Urteil mit dem Aktenzeichen S 15 VJ 1/06  des SG Landshut. Konkret begehrte der Kläger die Anerkennung seiner Nervenerkrankung (Form der Multiplen Sklerose) als Folge von zwei Hepatitis-Impfungen.

Die Klage wurde anerkannt. Auch wenn Gutachter darauf hinwiesen, dass Symptome der MS bereits vor den Impfungen auftraten und ein kausaler Zusammenhang zwischen den Impfungen und der Erkrankung nicht nachgewiesen werden konnten, genügte dem Gericht, dass die Voraussetzungen für die „Kannversorgung“ (also der theoretischen Möglichkeit) gegeben waren, da sich die Wissenschaft zu dem Zeitpunkt noch uneins war, ob Impfungen nicht zu einem kleinen Prozentsatz eine Art „Beschleuniger“ (nicht Auslöser) für MS sein könnten.

Urteil S 15 VJ 2/07 des Sozialgerichts Landshut vom 14.09.2009

„Impfschaden Multiple Sklerose als Folge einer Schutzimpfung gegen Hepatitis B (Gen H-B-Vax).“

Dabei handelt es sich um das Urteil mit dem Aktenzeichen S 15 VJ 2/07  des SG Landshut. Konkret begehrte die Klägerin die Anerkennung der bei ihr unstreitig vorliegenden Multiplen Sklerose als Folge einer Hepatitis-B-Impfung.

Die Klage wurde anerkannt. Die Begründung des Gerichts ist ähnlich der Begründung im vorherigen Urteil, welches in der Urteilsbegründung auch Erwähnung findet: Zwar gibt es keinen eindeutigen Nachweis, dass die Impfungen die MS auslösten, die Voraussetzungen für die „Kannversorgung“, also der theoretischen Möglichkeit, dass die Impfungen die MS-Schübe begünstigten, sei aber gegeben.

Urteil L 6 VJ 4797/07 des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 13.07.2010

„Impfschaden Multiple Sklerose als Folge einer Schutzimpfung gegen FSME.“

Dieses Urteil ist zurecht nicht mehr im Internet zu finden, da es mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 07.04.2011 aufgehoben wurde. Konkret begehrte die Klägerin die Anerkennung der MS als Impfschaden in Folge einer FSME-Impfung.

Die Klage wurde abgewiesen. Zuvor wurde ihrer Klage im Sinne der bereits oben mehrfach erwähnten „Kannversorgung“ stattgegeben. Das BSG entschied jedoch, dass die MS der Klägerin weder im Sinne der Entstehung noch im Sinne der Verschlimmerung mit Wahrscheinlichkeit auf die drei erfolgten Impfungen zurückzuführen sei.

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Fazit

Mehrere Studien belegten bereits, dass es keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen MS und Impfungen gibt. Der Verdacht, es gäbe einen Zusammenhang, tauchte bereits in den 80er und 90er Jahren auf, dementsprechend viele Untersuchungen gibt es dazu. 1998 wurden gleich mehrere große Studien begonnen, um die Behauptungen zu bestätigen oder zu widerlegen. Dabei fanden sich keine signifikanten Unterschiede bei MS-Erkrankten ohne Impfung und mit Impfung.

Die oben genannten Urteile zeigen nur in wenigen Fällen eine tatsächliche Anerkennung der Gerichte von MS als Impfschaden. In diesen Fällen wurde jedoch nur von der theoretischen Möglichkeit, dass die Impfungen als Auslöser oder Beschleuniger dienten, ausgegangen. Eines der Urteile wurde sogar vom BSG wieder aufgehoben.

Somit ist die Aussage, dass Multiple Sklerose nun ein allgemein gerichtlich anerkannter Impfschaden sei, faktisch falsch.

Artikelbild: Chinnapong / Shutterstock
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