Klinikum Karlsruhe: Keine Behandlung wegen fehlender Impfung?

Autor: Claudia Spiess

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Klinikum Karlsruhe: Keine Behandlung wegen fehlender Impfung?
Klinikum Karlsruhe: Keine Behandlung wegen fehlender Impfung?

Dem Klinikum Karlsruhe wird vorgeworfen, einen Patienten nicht behandelt zu haben, weil er ungeimpft war. Das Klinikum weist diese Behauptung entschieden zurück.

In einem Video, das angeblich im Klinikum Karlsruhe aufgenommen worden ist, sieht man einen Mann mit nacktem Oberkörper auf einer Matratze am Boden liegen. Er röchelt.

Angegeben wird hier, dass es sich um einen Patienten im Klinikum Karlsruhe handelt. Er sei hier auf dem Boden „abgelegt worden“, da er keine Behandlung erhielt. Und das angeblich wegen fehlender Corona-Impfung.
Weiteren Behauptungen zufolge sei der Mann verstorben.

Screenshot Telegram
Screenshot Telegram

Der Text zum Bild (sic!):
„So wird ein Patient in Karlsruhe auf der Städtischen Klinikum behandelt weil Er nicht geimpft ist. Er bekommt keine Versorgung. Soll verrecken wie ein Tier.

Keine Medikamente. Keine Infusion. Keine Essen keine trinken seit Dienstag.

Er ist leider soeben verreckt wie ein Tier.“

Das Video wird nun vermehrt in Messengern und sozialen Medien geteilt.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und Polizei

Mehrere Anzeigen sind bei der Polizei und Staatsanwaltschaft in Karlsruhe eingegangen. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ein sogenanntes Todesermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet. Eine Obduktion wurde beantragt. Geklärt werden soll hier, ob ein Tod durch fremdes Verschulden vorliegt.

Die Polizei prüft das Video nun auf Echtheit. Aus dem Video geht nicht mit Sicherheit hervor, ob es sich um Aufnahmen im Klinikum Karlsruhe handelt. Auch ist nicht klar, wer das Video aufgenommen hat.

Angaben zum Video besagen, dass der Mann verstorben sei, was die Staatsanwaltschaft noch nicht bestätigen kann. Ebenfalls ist der Impfstatus des Verstorbenen noch nicht geklärt.

Klinikum Karlsruhe weist Vorwürfe zurück

Das Klinikum Karlsruhe hat nun auf seiner Webseite eine Stellungnahme veröffentlicht.

„Die Behauptungen sind nicht nur nicht im Gesamtkontext, sondern auch für sich genommen unwahr und völlig aus dem konkreten Behandlungsgeschehen gerissen. Das Klinikum hat eine umfassende Behandlungspflicht gegenüber allen Patientinnen und Patienten, die es in jedem Fall und unabhängig vom individuellen Impfstatus der behandlungsbedürftigen Personen grundsätzlich uneingeschränkt wahrnimmt. Die Geschäftsführung und der interne Krisenstab (sog. Einsatzleitung) sind seit Wochen tagtäglich damit beschäftigt, eine bestmögliche Versorgung aller behandlungsbedürftigen Personen – sowohl geimpft wie nicht geimpft – sicherzustellen.“

Auch gilt zu klären, ob der Patient selbst eine Behandlung abgelehnt hat.

„Zu berücksichtigen sind allerdings auch die Grenzen der ärztlichen Behandlungspflicht, wenn einwilligungsfähige Patienten im Einzelfall indizierte Therapie- und Behandlungsmaßnahmen in Kenntnis der medizinischen Faktenlage oder aufgrund fehlender Krankheitseinsicht ausdrücklich ablehnen.

Hält der Arzt eine Maßnahme in der konkreten Situation mit Blick auf das mit dem Patienten gemeinsam festgelegte Ziel für indiziert, obliegt es dem Patienten zu bestimmen, ob und wie er behandelt werden will. Lehnt ein Patient beispielsweise eine angebotene lebenserhaltende Maßnahme ab, darf der Arzt diese Maßnahme nicht durchführen, wenn im konkreten Falle keine Hinweise auf einen die freie Willensbildung ausschließenden Zustand vorliegen. Selbst bei bestehender Lebensgefahr hat der Arzt den ausdrücklich erklärten entgegenstehenden Willen des Patienten zu respektieren. Ärztliche Behandlungsmaßnahmen ohne Einwilligung des Patienten sind rechtlich nicht zulässig.“

Warum der Mann auf dem Boden auf einer Matratze lag, könnte ebenfalls durch gewisse Vorgehensweisen bei Behandlungen erklärt werden.

„Der Vorwurf, dass Patienten nicht wie üblicherweise im Klinikbett versorgt würden, ist ebenfalls differenziert zu betrachten. So kann es in sehr seltenen Einzelfällen aus präventiven Gründen zur Unfallvermeidung und Sturzprophylaxe erforderlich sein, Patienten auf einer Matratze auf dem Boden zu versorgen, um Verletzungen vorzubeugen. Dies insbesondere, um weiter einschneidende Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Fixierung, zu vermeiden.“

Das Klinikum Karlsruhe hat nun selbst Strafanzeige erstattet und prüft mögliche rechtliche Schritte.

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Quelle: SWR, inFranken, t-online, Stuttgarter Nachrichten, Klinikum Karlsruhe

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