Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Apple ein

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Autor: Janine Moorees

Artikelbild: Lester Balajadia / Schutterstock.com
Artikelbild: Lester Balajadia / Schutterstock.com

Nach Facebook, Amazon und Google knöpft sich das Bundeskartellamt nun auch den Technologieriesen Apple vor.

Wie die Bonner Behörde heute, Montag, mitteilt, wurde bereits die erste Stufe eines Verfahrens nach den neuen kartellrechtlichen Vorschriften für Digitalkonzerne gegen das US-Unternehmen eingeleitet. Konkret beziehe man sich auf die „10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ und prüfe nun die „marktübergreifende Bedeutung“ des Konzerns.

Argusaugen auf App Store

Ein Anhaltspunkt für eine solche Position eines Unternehmens kann laut den Beamten ein sich über verschiedene Märkte erstreckendes Ökosystem sein. Entsprechende Machtstellungen seien von anderen Unternehmen oft nur schwer angreifbar, wie es in der Begründung heißt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamt: „Wir werden jetzt prüfen, ob Apple rund um das iPhone mit dem proprietären Betriebssystem iOS ein digitales Ökosystem über mehrere Märkte errichtet hat.“ Ein Schwerpunkt der Ermittlungen werde auf dem Betrieb des App Stores liegen, da er Apple vielfach befähige, Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter zu nehmen.

Das Bundeskartellamt behält sich ausdrücklich vor, in weiteren Verfahren konkrete Verhaltensweisen von Apple genauer zu überprüfen. „Dem Amt liegen diesbezüglich verschiedene Beschwerden gegen potenziell wettbewerbsgefährdende Praktiken vor. Dazu zählen unter anderem eine Verbändebeschwerde aus der Werbe- und Medienbranche, die sich gegen Apples Tracking-Einschränkung von Nutzern im Zusammenhang mit der Einführung des Betriebssystems iOS 14.5 richtet, und eine Beschwerde gegen die ausschließliche Vorinstallation von konzerneigenen Anwendungen“, heißt es vonseiten der Wettbewerbshüter.

Nutzungszwang im Fokus

Auch den von App-Entwicklern immer wieder kritisierten Zwang zur Nutzung des Apple-eigenen Systems für In-App-Käufe sowie die damit verbundene Provisionshöhe von 30 Prozent werde man sich ansehen und gegebenenfalls Maßnahmen setzen. „Zudem werden die damit in Zusammenhang stehenden Marketing-Beschränkungen im App Store thematisiert. Letztgenannte Beschwerde weist Parallelen zum laufenden Verfahren der Europäischen Kommission gegen Apple wegen der Beschränkungen des Streaming-Dienstes Spotify und einer entsprechenden Bevorzugung eigener Dienste auf“, teilt die Wettbewerbsbehörde mit.

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Quelle: Pressetext.com
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