Kartellamt leitet Untersuchung zu Messengerdiensten ein

Autor: Annika Hommer

Bundeskartellamt leitet Sektoruntersuchung zu Messenger-Diensten ein!
Bundeskartellamt leitet Sektoruntersuchung zu Messenger-Diensten ein!

Durch verschiedene Medienberichte und Untersuchungen sei immer wieder der Verdacht aufgekommen, dass seitens etablierter Messengerdienste der Umgang mit Verbraucherdaten gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen könnte.

Kartellamt untersucht Verbraucherrechte: Um mögliche Verstöße gegen Verbraucherrechte aufzuklären, leitet nun das Deutsche Kartellamt unter Andreas Mundt eine Sektoruntersuchung zu WhatsApp, Skype und Co. ein. Darin möchte die Behörde herausfinden, ob und wie persönliche Nutzerdaten bei den Messengerdiensten geschützt werden. Zudem soll geprüft werden, ob es eine Möglichkeit zur Kommunikation zwischen verschiedenen Messengern geben kann und welche Verbesserungen dies für Verbraucher bieten könnte.

Zu all diesen Fragen werden sowohl die Unternehmen selbst als auch Experten befragt. Die Ergebnisse und mögliche Verstöße innerhalb der Brache sollen nach Abschluss der Untersuchungen in einem Bericht des Kartellamtes veröffentlicht werden.

Zwar ist es den Wettbewerbshütern möglich, im Sinne des Verbraucherschutzes Branchenuntersuchungen zu eröffnen, Verfahren gegen einzelne Konzerne einzuleiten allerdings nicht.

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Das Bundeskartellamt hat am 12.11.2020 dazu folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

Bundeskartellamt leitet Sektoruntersuchung zu Messenger-Diensten ein!

Das Bundeskartellamt hat eine verbraucherrechtliche Sektoruntersuchung zu Messenger-Diensten eingeleitet.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Messenger-Dienste sind als Kommunikationsweg im Alltag der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr wegzudenken. Unsicherheit besteht aber darüber, ob und inwieweit persönliche Daten bei den verschiedenen Diensten geschützt sind. Wir wollen darüber und über mögliche Verstöße gegen Verbraucherrechte aufklären. Außerdem können die Nutzerinnen und Nutzer verschiedener Messenger-Dienste darüber meistens nicht miteinander kommunizieren. Wir werden auch untersuchen, welchen Einfluss hier eine verbesserte Interoperabilität u. a. auf die Auswahl datenschutzfreundlicher Anbieter hätte.“

Über Messenger-Dienste können Verbraucherinnen und Verbraucher Textnachrichten, Fotos und Videos über das Internet versenden oder telefonieren. Untersuchungen und Medienberichte weisen immer wieder auf mögliche Verbraucherrechtsverstöße in der Branche hin: So könnte der Umgang etablierter Messenger-Dienste mit den persönlichen Daten der Nutzerinnen und Nutzer mitunter gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen. Auch müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher wahrheitsgemäß darüber informiert werden, wie die Sicherheit ihrer Kommunikation gewährleistet wird. Was die verschiedentlich geforderte Interoperabilität von Messenger-Diensten betrifft, erhofft sich das Bundeskartellamt Erkenntnisse, ob Verbesserungen an dieser Stelle zu einer vermehrten Nutzung von datenschutzfreundlichen Diensten führen können.

In den kommenden Monaten wird das Bundeskartellamt die Branche und Experten zu diesen und anderen Themen mündlich und schriftlich befragen. Nach Abschluss der Ermittlungen werden die Ergebnisse in einem Bericht der Öffentlichkeit vorgestellt.

Das Bundeskartellamt kann im Bereich Verbraucherschutz Untersuchungen durchführen und so etwaige Verstöße sowie mögliche Defizite in der Rechtsdurchsetzung identifizieren. Die Befugnis, aufgedeckte Rechtsverstöße auch per behördlicher Verfügung abzustellen, ist damit bislang hingegen nicht verbunden (vgl. Pressemitteilung vom 12. Juni 2017).

Bei der Sektoruntersuchung Messenger-Dienste handelt sich bereits um die vierte Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes im Bereich Verbraucherschutz. Weitere Informationen zu den Aktivitäten des Bundeskartellamtes in diesem Bereich finden Sie auf unserer Homepage.

Gastautorin: Annika Hommer von „“Irgendwas Mit Schreiben
Artikelbild: AlexandraPopova / Shutterstock.com
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