Hilfe! Können Chefin oder Chef bei privaten Chats mitlesen?

Autor: Charlotte Bastam

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Shutterstock / Eakrin Rasadonyindee / Luis Molinero
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Für alle im Home-Office mit Microsoft Teams oder Slack, die sich das mindestens schon einmal gefragt haben: Ganz so einfach ist es nicht, doch Vorsicht ist geboten.

Man kennt es, manchmal muss es einfach raus: Einmal kurz über den Chef oder die Chefin lästern. Für manche ein wichtiges Ventil, um Druck und auch mal gewisse Allüren zu ertragen. Was jedoch früher mit der Kolleg*In schnell in der Teeküche besprochen wurde, muss für Viele Home-Office bedingt nun über den Chat laufen.

Doch was, wenn der Chef oder die Chefin mitlesen kann?

Das könnte unangenehm werden. Doch für die verbreiteten Plattformen Microsoft Team und Slack kann es laut futurezone erst einmal Entwarnung für private Chats, z.B. zwischen zwei Kolleg*Innen, geben. Zumindest für das sofortige und direkte Mitlesen.

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Es gibt Wege wie der Chef oder die Chefin an private Mitteilungen kommen kann.

Ganz in Sicherheit sollte man sich also nicht wägen. Beim Anbieter Slack gibt es futurezone zufolge die Möglichkeit Chatverläufe zu exportieren. Wie einfach das funktioniert, hängt vom Paket ab. Beim kostenlosen Tarif schreibt Slack eine Anfrage mit einer Begründung vor. Diese kann eine explizite Zustimmung der Mitarbeitenden sein oder ein rechtliches Verfahren.

Wenn man jedoch den Plus-Plan hat, verfügt der Chef oder Chefin selbst über ein Self-Service-Tool, mit dem auch private Chats exportiert werden können. Jedoch gibt es auch hier einen rechtlichen Rahmen, der überschritten werden kann.

Ähnlich ist es laut futurezone auch bei Microsoft. Zunächst sind private Chats auch hier nicht zugänglich, doch mit eDiscovery lassen sich auch private Kanäle durchsuchen. Der Auslöser hierfür ist aber zumeist ein strafrechtliches Verfahren.

Und die Mails?

Hier sollte man noch etwas vorsichtiger sein, da sie oft von Systemadministrator*Innen oder der Verwaltung mitgelesen werden können. Allerdings kann man die eigenen Emails auch durch Drittanbieter-Tools verschlüsseln.

Auch haben Systemadministrator*Innen Zugriff auf die Benutzeraccounts und könne Passwörter zurücksetzen. Auf diese Weise kann sich der Zugang zum Computerkonto verschafft werden und dann besteht theoretisch auch der Zugriff auf die Programme, in die man gerade eingeloggt ist.

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Wie sieht es mit der rechtlichen Grundlage aus?

Futurezone hat dazu bei Lisa Kulmer und Nino Tlapak, Rechtsanwält*Innen für Arbeitsrecht und Datenschutzrecht, nachgefragt. Dabei hieß es: „Ein laufendes Mitlesen oder gar eine permanente Überwachung von Nachrichten ist sowohl arbeits- wie auch datenschutzrechtlich unzulässig.“

Jedoch gibt es „konkrete Anlassfälle“, wie der Verdacht auf den Verstoß gegen die Regelkonformität oder gar Straftaten. Auch Lästern hat seine Grenzen, wenn der akute Verdacht von Mobbing begründet ist. Dann könnte man mit einer Führungspflicht des Chefs oder der Chefin argumentieren. Außerdem sollte man zunächst einmal prüfen, ob private Chats im Job überhaupt erlaubt sind. Denn wenn nicht, darf eine Führungskraft auch hier stichprobenartig kontrollieren.

Für den Chef oder die Chefin müssen also bestimmte Bedingungen erfüllt sein, damit ein Mitlesen möglich ist. Auch gibt es einen gesetzlichen Rahmen, in denen sich alle Beteiligten bewegen müssen. Doch die Chance, dass etwas unter die falschen „Augen“ kommt, besteht. Eines scheint jedenfalls klar, schnell mal in der Teeküche Dampf ablassen, wirkt unkomplizierter.

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