Justiz schickt Oma ins Gefängnis und lässt Flüchtlinge laufen? Ein krasser Vergleich

Autor: Andre Wolf

Tote Oma muss für Justizvergleich mit Flüchtlingen herhalten: zwei völlig unterschiedliche Verfahren werden seit wenigen Tagen auf eine Vergleichsebene gehoben, bei welcher dem Schöpfer dieser Vergleichsebene nicht allein differenzierte Überlegungen “Wurscht” sind, sondern auch die Wahl der Personen für seinen Vergleich.


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Und zwar geht es im Folgenden um den Inhalt, welcher ursprünglich von der Plattform des Publizisten Michael Mannheimer (Karl-Michael Merkle) stammt. Dieser Inhalt wurde nun von verschiedenen Weblogs 1:1 übernommen und ebenso veröffentlicht, der ursprüngliche Artikel wurde am 18. Juni 2016 veröffentlicht.

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Doch um was geht es genau?

Mannheimer stellt in seinem Artikel mit der Überschrift “Justiz schickt Oma (87) wegen Schwarzfahren ins Gefängnis. Und lässt 2 Flüchtlinge wegen schwerer Brandstiftung auf Asylantenheim laufen” [1] einen Vergleich zwischen zwei Justizfällen auf. Kann man machen. So wie man, wenn man will, alles Mögliche vergleichen kann. Einleitend zu seiner vergleichenden Betrachtung merkt Mannheimer an:

Ich höre schon viele Juristen angesichts der beiden horrenden Fälle von Justiz-Urteilen davon reden, man  können zwei Fälle nie miteinander vergleichen. Man müsse jeden Einzelfall detailliert prüfen – und dann würde sich auch  die Empörung legen bei scheinbaren Fehlurteilen.

Doch mit sind solche Überlegungen wurscht. Sie zeugen von Hybris und dem Wahn der Unfehlbarkeit der Justiz.

Ok. Damit wissen wir zunächst, dass ihm eine differenzierte Darstellung der Urteile recht egal ist. Worum es also geht: das Bild einer hilflosen deutschen Rentnerin, die von der Justiz benachteiligt wird, gegen das Bild von aggressiven jungen Flüchtlingen stellen, die quasi straffrei das Gesetz brechen können. Dazu werden zwei Quellen angegeben und diese auch beschrieben. Mannheimer vergleicht nun:

Rentnerin muss ins Gefängnis

Der Fall liegt bereits ein wenig zurück: die Welt schrieb im Dezember 2013[2]:

„Oma Gertrud“ musste sich am 19. Dezember 2013 vor dem Wuppertaler Amtsgericht wegen Schwarzfahrens verantworten

Die damals 87-jährige Frau musste sich vor Gericht in über 22 Fällen des Schwarzfahrens verantworten – als Wiederholungstat. Denn bereits im Juni 2013 ist sie zu 400 € Strafe wegen Schwarzfahrens verurteilt worden. Da sie diese nicht zahlen konnte, sollte sie ersatzweise die Haft antreten. Dieser Fall war seinerzeit auch den Justizbeamten nicht sehr angenehm und aufgrund einer Spende konnte die Geldstrafe aus dem Juni-Urteil zuletzt bezahlt werden und der Aufenthalt im Gefängnis vorzeitig beendet werden. Dennoch für die Rentnerin weiter schwarz und musste sich bereits im September 2013 wieder dem Gericht stellen, was sie letztendlich nicht tat. Sie erschien einfach nicht und somit musste ein Haftbefehl ausgestellt werden.

Gleichen Inhalt berichtete auch die WAZ [3], beide Artikel betonen auch, dass dieser Fall allen beteiligten unangenehm war: Richter, Der Gerichtssprecher wird mit Worten wie „schweren Herzens“ in der WAZ zitiert, sowie auch ganz deutlich herausgestellt wird, dass es sich hierbei um einen emotionalen Fall handelt, den keiner so recht möchte.

Im Dezember 2013 kam es also dann zu der Verhandlung, in der das Verfahren letztendlich ausgesetzt wurde. Die Welt schreibt in ihrem Artikel [2]:

Das Wuppertaler Amtsgericht setzte die 87 Jahre alte Angeklagte auf freien Fuß. „Das Verfahren wird ausgesetzt“, sagte Richter Markus Schlosser. Es müsse in einem ergänzenden Gutachten geklärt werden, ob die „Oma Gertrud“ genannte Frau verhandlungsfähig sei. „Sie sind frei und können gehen“,

Rund um die Verhandlung wurde mehrfach betont, dass es ein Umdenken in der Strafgesetzgebung geben muss. Die WAZ erwähnt abschließend im Artikel [3]:

Auf jeden Fall hat ihre Geschichte auch in der Politik für Aufruhr gesorgt. Die rot-grüne Landesregierung will eine bundesweite Reform der Strafgesetzgebung anstoßen. Richter sollen in solchen Fällen auch gemeinnützige Arbeit als Strafe verhängen können. Schließlich kostet Oma Gerti, so lange sie hinter schwedischen Gardinen sitzt, den Steuerzahler täglich 115 Euro.

Flüchtlinge bekommen Bewährungsstrafe

Diesem Fall setzt Mannheimer nun ein anderes Extrem entgegen: im März 2016 wurden zwei Flüchtlinge zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, da sie in der Heidelberger Flüchtlingsunterkunft mehrere Feuer legten. Aufgrund dieser Sachbeschädigung und versuchter Brandstiftung wurden die beiden Täter zu Freiheitsstrafen verurteilt, die auf Bewährung ausgesetzt wurden. Der Haupttäter bekam eine Strafe von einem Jahr und fünf Monaten, sein Freund wurde lediglich wegen Beihilfe zur Sachbeschädigung und Brandstiftung zu einer Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Der SWR berichtete am 21. März 2016 dazu:

Dieses Urteil blieb in der Tat auch nicht kritikfrei, denn wie schon in dem Video zu sehen, fielen die Urteile nach Aussagen des SWR recht mild aus. Die Rhein-Neckar-Zeitung schrieb am 22. März 20156 dazu [4]:

Mildes Urteil des Heidelberger Landgerichts – 24-Jähriger legte Feuer – Gericht verhängte Bewährungsstrafen […] Der Vorsitzende Richter bezeichnete die Tat als „ganz erheblich fahrlässig“ und als „hanebüchenen Unsinn“. Die gelegten Feuer seien „nicht geeignet“ gewesen, das Gebäude in Brand zu setzen. Jedoch hätte Rauchgas durch das geöffnete Fenster einer Wohnung ziehen und deren Bewohner töten können.

Auch bei diesem Urteil kann man nun streiten, ob das Strafmaß angemessen ist, da der Oberstaatsanwalt eine dreijährige Haftstrafe für den Haupttäter wegen versuchter besonders schwerer Brandstiftung beantragte und für den älteren Mitangeklagten zwei Jahre ohne Bewährung forderte. Aufgrund dieser Urteile wurde nun vielerorts von einem zu schwachen Strafmaß gesprochen, was sich dementsprechend Mannheimer zu Eigen machte.

Die verstorbene Frau muss herhalten

Um genau diese eklatant unterschiedlichen Strafmaße zu vergleichen, hat Mannheimer quasi die verstorbene Oma Gerti wieder ausgegraben. Ja, korrekt: in einem Artikel vom 14. Juli 2014 schrieb der Spiegel, dass “Oma Gerti” gestorben sei. Auch hier gibt es nochmals die Angaben, dass die Verfahren um die Rentnerin allen Beteiligten unangenehm waren [5]:

Keinem der beteiligten Beamten sei die Festnahme der alten Dame leicht gefallen, hatte ein Sprecher der Bundespolizei berichtet – und damit auf den Fall aufmerksam gemacht. Ein Amtsrichter hatte später ebenfalls bemerkt, dass er den Haftbefehl „schweren Herzens“ erlassen habe.

Was macht Mannheimer hier also?

Es wirkt ein wenig so, als habe er krampfhaft zwei extreme Urteile gesucht, um diese Urteile einander gegenüber zu stellen. Niemand der Beteiligten hat die Festnahme der Frau bejubelt, es wird deutlich festgehalten, dass diese Verfahren gegen die Rentnerin kein glücklicher Fall in der Geschichte der Justiz sind. Mannheimer hingegen hat da seine eigene Logik [1]:

Doch sie bestätigen eine Erkenntnis, die wir Islam- und Systemkritiker schon seit langem haben: Bio-Deutsche bekommen die ganze gnadenlose Rechtsprechung zu spüren, die die Justiz auffahren kann. Immigranten erfahren hingegen eine kuschelweiche Justiz, die oft die Grenze zur Rechtsbeugung zugunsten der Angeklagten überschreitet.

An dieser Stelle bietet sich ein Bild, welches kontrastreicher nicht sein kann, welches aber auch bewusst konstruiert und unter Auslassung der einen oder anderen Information in seinem Kontrast erhöht wurde. Denn aus der Warte des Wissens von 2016 heraus kann man durchaus die Leser informieren, dass die zweite Verhandlung dazu führte, dass die Rentnerin eben NICHT erneut verurteilt wurde. Trotz bestätigter Wiederholungstaten. Ebenso unterlässt Mannheimer die Information, dass der Oberstaatsanwalt im Falle der Brandstiftung selbst auch nicht wirklich zufrieden mit dem Urteil war, in der RNZ wird er mit den Worten “Er werde nun prüfen, ob er Rechtsmittel gegen das Urteil einlege.” widergegeben.  Man kann also ganz treffend mit seinen einleitenden Worten “mit sind solche Überlegungen wurscht.” klarstellen, dass er gar kein Interesse daran hatte, die Urteile in vollem Umfang darzustellen.

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