Impresssumspflicht auf Facebook – die andere Sichtweise

Autor: Tom Wannenmacher

image Gastbeitrag von Blenn-Solutions – Social Media Know-How. Es ist noch immer viel Unwissen und Fehlinterpretation im Umlauf. Grade heute habe ich wieder einen Artikel lesen müssen, bei dem ich es nicht mit einem Kommentar dort belassen möchte.  Ein Urteil ist gefallen und ich verlinke gern dazu auf diesen Text von Alexander Hüsing . Es hat also definitiv ein Urteil gegeben, bei dem der unterlegene nun zahlt, falls er nicht in Revision geht. Ich interpretiere es so, dass Facebook mittlerweile rechtlich nicht mehr wie eine Webseite, sondern zunehmend wie ein Provider gesehen wird.

Es ist möglich, auf Facebook unternehmenseigene Seiten einzubinden, die inhaltlich komplett vom Inhaber befüllt werden wie eine eigene Webseite und unter seinem Namen erscheinen. Von da aus ist es nur folgerichtig, das Facebook kein rechtsfreier Raum ist, in dem jeder straflos jeden Rechtsverstoß begehen kann oder können sollte. Es gibt "Trash" Seiten die komplett von gestohlenen Inhalten "Leben".

Es ist sehr einfach, ein Impressum einzubringen.

Entweder schreibt man einen Link , der auch mit Impressum bezeichnet wird, in den Info Bereich der Seite. Das ist aber zum einen wenig professionell, zum anderen "verschwendet" man diesen wertvollen Werbeplatz.

Zum anderen kann man das als App einbringen, dazu gibt es einige auch kostenfreie Lösungen. Die meisten sind potthässlich und tun nichts, außer die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Ambitionierte Hobbybastler können sich auch selbst eines fertigen. Wir bieten euch diese Lösung an: Impressum App von Blenn die in der einfachen Version auch kostenfrei ist.

Zur App-Lösung hat irgendjemand mal ein "Aber" formuliert, das sich nun ständig wiederfindet Aber man kann ja keine Apps auf mobilen Geräten sehen. Angeblich ist die Impressumsverpflichtung also sowieso  nicht zu erfüllen.

Ich erwarte mit Spannung die erste Abmahnung dazu.

Denn ganz ehrlich: eine mobile App ist ja im Grunde ein vom Benutzer gewähltes Programm um einen vorhandenen Inhalt anders  zu zeigen. Viele Handys haben ja einen vollwertigen Webbrowser, mit dem sich die "originale" Seite prima betrachten lässt. Die Entscheidung, einen Browser mit eingeschränkter Darstellung zu verwenden wird also vom Nutzer getroffen. Nun gibt es auch im "normalen" Web etliche Betrachter, die nicht alles können. Es gibt Textbrowser, die keine Grafiken darstellen. Ich hab noch nie von einer Abmahnung gehört, wenn jemand das Wort "Impressum" nur als Grafik auf seiner Seite hat. Ebenso ist ein Flash-Impressum nicht auf allen Geräten sichtbar. Es gibt Newsreader, die Text aus anderen Seiten importieren und es gibt Add-Blocker, die Inhalte von Seiten ausblenden.

Das Impressum ist etwas, das dem User nützen kann.

Wenn er aus eigener Entscheidung einen Betrachter nutzt, der ihm dieses verbirgt, kann das nicht dem Betreiber angelastet werden. Ich halte die vielfach zitierte Aussage, das durch die Unsichtbarkeit auf Mobilgeräten ein Verstoß nicht zu vermeiden ist, für sehr fragwürdig. Das muss natürlich von einem Richter entschieden werden, aber ich würde es da mit Luther halten, der vor seinen Richtern sagte: "hier stehe ich und kann nicht anders", ergänzt um "meinen Teil hab ich getan".

Es gibt noch einen zweiten Aspekt, den ich persönlich noch für viel wichtiger halte als die gesetzliche Forderung.

Das ist die Frage nach dem Image. Seitdem wir ein Impressum führen, werden wir als deutlich seriöser wahrgenommen. Wir sagen wer wir sind und machen uns "haftbar". Das ist ein Imagegewinn. Wir nutzen ja auch die "große" Version, die zusätzlich ein E-Mail Formular bietet. Nicht jeder Kunde möchte sein Anliegen auf einer öffentlichen Pinnwand posten. Jeder Web Surfer nutzt intuitiv den Link "Impressum", um einen solchen direkten Kontakt zu finden.

Gestern hatten wir die erste Auftragsanfrage dadurch.

Wer ein Impressum für überflüssig hält, zeigt nicht nur sein geringes Interesse am Kundenschutz, sondern verzichtet auch auf einen positiven Image Faktor.


Dieser Artikel wurde von Rolf Blenn (Blenn Solutions) geschrieben.
Er fertigt und designed Apps und unterstützt allgemein Firmen bei Facebook und Web. Für ihn aber das wichtigste: generell Menschen zu helfen und etwas Gutes zu schaffen. Und so ist er auch in seiner Freizeit viel auf Facebook im Hilfeforum unterwegs.

Rolf Blenn ist übrigens unser Experte für die Veranstaltung "Die Privatsphäre-Einstellungen auf Facebook" , welche am 24.11.2011, direkt auf Facebook stattfinden wird.

>> Hier kommst du zur Veranstaltung auf Facebook


Foto by:  iStockphoto.com

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