Nein, man muss eventuelle Impfschäden nicht selbst zahlen!

Autor: Ralf Nowotny

Nein, man muss eventuelle Impfschäden nicht selbst zahlen!
Nein, man muss eventuelle Impfschäden nicht selbst zahlen!

Ein kursierendes Schreiben löst bei vielen Nutzern die Vermutung aus, man müsse die Kosten für mögliche Folgeschäden einer Impfung selbst zahlen.

In dem Schreiben einer Krankenkasse, welches anscheinend die Antwort auf eine Anfrage ist, stellt die Versicherung klar, dass mögliche Impfschäden nicht von der Krankenkasse getragen werden. Viele Nutzer ziehen aus der kurzen Auskunft nun ihre eigenen Schlussfolgerungen.

Um dieses Schreiben handelt es sich:

Impfschäden aus eigener Tasche bezahlen? - Nein!
Impfschäden aus eigener Tasche bezahlen? – Nein!

In dem Schreiben steht:

„Die Corona-Impfungen werden nicht durch die Krankenkassen, sondern durch die einzelnen Bundesländer organisiert und durchgeführt. Mögliche Folgeschäden werden daher auch nicht von der Techniker Krankenkasse getragen.“

Die Schlussfolgerung von vielen: „Da die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, muss ich die wohl selbst tragen“.

Wer die Kosten übernimmt

Auch wenn die Antwort sich nicht direkt in dem Schreiben der Krankenkasse befindet, verbirgt sie sich jedoch bereits im ersten Satz: Die Bundesländer organisieren und führen die Impfungen durch, somit sind diese auch für mögliche Impfschäden zuständig.

Im Paragraph 60 des Infektionsschutzgesetz (IfSG) (siehe HIER) ist geregelt:

„Wer durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe […]eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält nach der Schutzimpfung wegen des Impfschadens […] auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes, soweit dieses Gesetz nichts Abweichendes bestimmt.“

Das Bundesgesundheitsministerium informiert auf dessen Seite (siehe HIER) unter der Frage „Wer haftet bei Schäden“ darüber, dass je nach Fallgestaltung u.a. die pharmazeutischen Unternehmen aufgrund des Arzneimittelrechts, des Produkthaftungsgesetzes sowie der allgemeinen Haftungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs haften.

Auch in Österreich haben Personen, die durch eine Impfung eine Gesundheitsschädigung erlitten haben, Anspruch auf Leistungen nach dem Impfschadengesetz (siehe HIER).

Stellungnahme der Techniker-Krankenkasse: Auch sie zahlen!

AFP Faktencheck (siehe HIER) fragten aufgrund des Schreibens direkt bei der Techniker Krankenkasse an. Sprecherin Laura Hassinger bestätigte daraufhin die Echtheit des kursierenden Schreibens, aber betont, dass die Informationen in dem Schreiben falsch seien.

„Wir möchten Folgendes richtigstellen: Treten in Folge der Impfung gegen das Coronavirus in Einzelfällen Impfschäden auf, übernehmen wir die entsprechenden Behandlungskosten selbstverständlich über die Versichertenkarte.“

Mögliche Schadensersatzansprüche kläre die Versicherung direkt mit den Behörden, den Impfstoffherstellenden oder gegebenenfalls anderen Kostentragenden.

Fazit

Man muss in keinem Fall die Kosten von möglichen Impfschäden selbst tragen.
Das Infektionsschutzgesetz alleine sieht bereits vor, dass die Kosten dann übernommen werden. Zudem bestätigt zumindest die aufgrund des Schreibens unter Beschuss geratene Techniker Krankenkasse, dass Versicherte die Kosten über die Versichertenkarte abrechnen können.

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