HILFE! Ich suche mein altes Auto Das ich [..] verkauft habe.

Autor: Andre Wolf

Aus dem Rheinland kommen seit ein paar Tagen Suchmeldungen der ehemaligen Besitzer zu ihren alten Fahrzeugen. Was ist da dran?

Angefangen hat es mit einem gelben 176er Punto Cabrio. Der ehemalige Besitzer sah sich in der Not, den neuen Besitzer ausfindig machen zu müssen, da dieser den Wagen immer noch nicht umgemeldet hat.

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(Screenshot: Facebook, öffentlicher Status)

Die Status- und Suchmeldung lautet:

HILFE!!!!!!!!!
Ich suche mein altes Auto Das ich vor 1,5 Jahren verkauft habe.
Es wurde bisher immer noch nicht umgemeldet oder abgemeldet
Ich bekomme ständig Mahnungen über nicht bezahte Strafzettel sogar eine Kontopfändung wegen der nicht gezahltern Steuer musste ich schon über mich ergehen lassen.
Es kann nicht Zwangsabgemeldet werden da keine Schilder vorliegen.
Alle Kosten die wegen dem Fahrzeug anfallen Muss ich zahlen weil keiner den Kaufvertrag anerkennen will
Deshalb bitte ich euch alle diesen Beitrag zu teilen und die Augen offen zu halten.
Vielleicht finden wir es ja so
Vielen Dank

Kurze Analyse:

Der Aufruf ist kein Fake!

Die geschilderten Probleme entstehen tatsächlich, wenn die neuen Besitzer das Auto nicht auf ihren Namen melden. Speziell die Kostenfrage um die Steuern ist sehr ärgerlich, gerade wenn es um eine Kontopfändung geht. Hier liegt bei dem alten Besitzer die Beweislast, dass er das Fahrzeug nicht mehr hat.


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Gleichzeitig stimmt auch die Angabe, dass man ein Fahrzeug ohne Kennzeichen nicht einfach so abmelden kann: man muss beim Abmelden vor Ort und auch SELBST, also die Person die abmelden möchte, die Aufkleber von den Kennzeichen entfernen. Das muss nicht unbedingt der Halter selbst sein, kann auch eine bevollmächtigte Person sein. Problematisch nur, wenn man die Kennzeichen nicht mehr hat.

Die Suche nach dem Fahrzeug ging am 12. Juli online, ist mittlerweile über 24.000 mal verteilt worden. Und jetzt kommt es: am 13. Juli kam von der Selben Person die Info, dass der Wagen aufgefunden wurde, jedoch wurde diese Erfolgsmeldung nur 86 mal verteilt.

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(Screenshot: Facebook, öffentlicher Status)

Wir haben ihn gefunden
Danke an alle die uns so sehr geholfen haben
Und meinen Beitrag wie Wahnsinn geteilt haben
Er steht in **********************

Daher kann man so weit sagen, dass es sich bei der Suche um keinen Fake handelte, aber die Suche mittlerweile beendet wurde. Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn der Ersteller der Suchmeldung diese von seiner Chronik löscht, aber das muss er selbst entscheiden.

Der blaue Twingo

Am 14. Juli tauchte dann diese Meldung auf Facebook auf:

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(Screenshot: Facebook, öffentlicher Status)

Es handelt sich hierbei um den nahezu identischen Suchtext, jedoch von einem anderen Ersteller und einer anderen Zeitangabe (8 Monate anstatt 1,5 Jahre). Und diesmal wird ein Twingo gesucht.

Auch hier gehen wir davon aus, dass es kein Fake ist, denn das Kennzeichen stimmt mit den persönlichen Angaben des Facebookprofils überein: Landkreis = Wohnortangabe, Initialen des Namens als Mittelteil und die Zahl stellt das den Geburtstag und das Geburtsjahr des Halters an. Die Angaben im Facebookprofil decken sich mit den Daten des (wolh Wunsch-)Kennzeichens.

Warum der gleiche Text?

Man kann davon ausgehen, dass dem Halter das Selbe wiederfahren ist, wie dem ehemaligen Puntobesitzer. Er wird wohl die Suche gelesen haben und sich gedacht haben: “Hey, dass selbe Problem hab ich auch. Ich rufe auch zur Suche auf” und hat einfach den Text genutzt.

Tipps und Hinweise von uns

Grundsätzlich ist genau diese Art von Suche nicht verboten!Wichtig ist nur, dass die Hinweise nicht öffentlich gepostet werden, sondern per PN oder Mail an den Betroffenen. Da die Suchenden immer noch als Halter eingetragen sind, verstoßen sie gegen keine Persönlichkeitsrechte. Da in der Suche auch nicht nach Personen oder Gewalt gegen Personen aufgerufen wird, sind diese Meldungen an sich in Ordnung.

Wir weisen nochmals darauf hin: wir beziehen uns an dieser Stelle lediglich auf die beiden gezeigten Suchen! Würden diese Fahrzeuge den Personen nicht gehört haben, hätten sich bestimmt mehrere Menschen in den Kommentaren dazu entsprechend geäußert.

Beim Privatverkauf von Fahrzeugen ist es durchaus gängig, dass zu Überführungszwecken der Wagen von Verkäufer nicht abgemeldet wird. Wenn man diesen Schritt wählt,  sollte man dass immer ein wenig vom eigenen Gefühl gegenüber dem Käufer abhängig machen und auch grundsätzlich verschriftlichen! Vorgefertigte Verträge, wie z.B. Portale wie Autoscout anbieten, beinhalten diese Aspekte.

Erklärung des Käufers 1. Der Käufer meldet das Kfz unverzüglich um. 2. Der Käufer erkennt an, dass das Kfz bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers bleibt.

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(Screenshot: Autoscout)

Wichtig dabei für die Verkäufer: bitte auf die Gültigkeit des Ausweises achten, gegebenenfalls ein Paralleldokument zeigen lassen, welches die Adresse bestätigt. Letztendlich empfehlen wir jedoch: die Kennzeichen beim Verkauf abnehmen, das ist das Gute Recht des Verkäufers!

(Hinweis zum Titelbild: ich hatte auch mal nen 176 Cab, das war schöner als das Gesuchte. Daher habe ich ein Foto von meinem genommen)

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