Hetze 2.0: In Ihrer Nachbarschaft lebt ein verurteilter Kinderschänder

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Autor: Tom Wannenmacher

Auf Facebook macht im Moment ein selbstersteller Statusbeitrag, auf einem oder mehreren Privaten Facebook-Profilen, die Runde. Zu sehen ist ein Plakat auf dem man ein Foto eines Herren mit Kappe erkennen kann. Darüber in Großbuchstaben “ACHTUNG!!!”

Das Plakat selbst wurde fotografiert und grafisch aufgearbeitet. Darüber steht noch “Das hängt heute in der Nähe vom St. Anna Krankenhaus / Duisburg”.

Um diesen Statusbeitrag geht es:

ZDDK-INFO: Wir haben das Bild und den Inhalt des Plakates unkenntlich gemacht!

image

Im Text erkennt man, dass dieser sehr HETZERISCH geschrieben wurde. Als Abschluss dann noch “Todesstrafe für Kinderschänder!!!”

Klar ist, dass man hier die Facebook-Gemeinde wieder genau ins Herz trifft und das es dazu ganz böse Kommentare gibt!
Keine Frage, für so eine Tat gibt es absolut keine Entschuldigung, aber das Thema ist eigentlich ein anderes.

DARF MAN SO EIN BILD AUF FACEBOOK VERÖFFENTLICHEN?

Facebook Nutzer fragen nun an, ob es sich hierbei um einen Fake bzw. um eine Hetze handelt.

Wir haben recherchiert und dieser Fall ist KEIN FAKE, aber der Statusbeitrag stellt eine HETZE dar!

Es handelt sich hier um einen Co-Stadionsprecher Christoph Schulze (MSV Dusiburg) der am 23.1.2014 zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt wurde.

Auf der Facebook-Seite “MSV Duisburg” findet man auch eine Stellungnahme dazu:

MSV Duisburg

Hier steht:

MSV Duisburg

Bei vielen von euch sorgen Gerüchte um unseren früheren Co-Stadionsprecher Christoph Schulze für Aufregung. Leider sind es keine Gerüchte. Wir sind zutiefst geschockt und möchten dazu folgendes Statement des MSV veröffentlichen:
Der MSV Duisburg legt höchsten Wert auf die Feststellung, dass die unfassbaren und unbeschreiblichen Taten, für die Herr Schulze am Donnerstag, 23. Januar 2014, zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden ist, in KEINEM Zusammenhang mit irgendeiner Tätigkeit beim MSV stehen.
Herr Schulze hat uns zu keinem Zeitpunkt über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe informiert; der MSV Duisburg hat ihn aus eigenem Antrieb umgehend suspendiert, nachdem wir am späten Sonntagabend von den Vorwürfen auf anderen Wegen erfahren haben und von Herrn Schulze bestätigt wurde, dass gegen ihn ermittelt wird.
Wir sind über seine Taten aufs äußerste schockiert; unser Mitgefühl gilt dem Betroffenen und seiner Familie.
Für Kindesmissbrauch darf und kann es keine Entschuldigung geben.
Wir dürfen euch bitten, dieses Statement hier nicht weiter zu kommentieren. Dafür gibt es keine Worte. Wir sind sprach- und fassungslos.

Diese Plakate wurde bereits von der Polizei entfernt!

Polizei schreitet wegen Plakaten in Huckingen ein

Duisburg. Die Polizei hat am Montagabend in Huckingen Plakate abgenommen, auf denen die Todesstrafe für den früheren Stadionsprecher des MSV Duisburg, Chris S., gefordert wird.  S. war wie berichtet in der vergangenen Woche vom Landgericht Krefeld zu einer viereinhalbjährigen Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs an einem anfangs acht Jahre alten Jungen verurteilt worden. „In Ihrer Nachbarschaft lebt ein verurteilter Kinderschänder“ war am Montag auf den Plakaten zu lesen, die in Huckingen angebracht waren. Auf ihnen ist ein Foto von S. zu sehen, zudem ist eine Adresse mit Straße und Hausnummer angegeben. Nachdem sich Anwohner bei der Polizei gemeldet hatten, rückten die Beamten aus und stellten insgesamt drei Plakate sicher. Erkenntnisse über die Urheber hat die Polizei noch nicht. Die Ermittlungen dauern an. Quelle: RP (Verweis: http://www.rp-online.de/sport/fussball/msv/polizei-schreitet-wegen-plakaten-in-huckingen-ein-aid-1.3995212)

Geklärt haben wir nun also einmal, dass es sich um keinen FAKE handelt.

ABER was ist mit dem o.a. Statusbeitrag?

Zwar hat die Polizei die Plakate in der Öffentlichkeit entfernt, aber Nutzer haben diese auf Facebook veröffentlicht!

Bei diesem Statusbetrag / Statusbeiträgen, handelt es sich um einen “Privaten Fahndungsaufruf” bzw. um eine “Hetze”

Was muss man zu privaten Fahndungsaufrufen auf Facebook wissen?

  • Nur Strafverfolgungsbehörden dürfen nach Personen öffentlich fahnden.

In aller Deutlichkeit:  Private Fahndungsaufrufe können zu einer Strafbarkeit führen.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen zumindest zivilrechtliche Ansprüche.

  • Auch Straftäter, ganz zu schweigen von Tatverdächtigen oder Personen, gegen die nicht einmal ermittelt wird(!), haben Persönlichkeitsrechte. Darüber kann sich niemand per eigener Meinung hinwegsetzen.
  • Diese Persönlichkeitsrechte dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen aufgeweicht werden. Voraussetzungen, die in den deutlich seltensten Fällen greifen.
  • Auch Kinder und Jugendliche haben Persönlichkeitsrechte, die nicht durch private Fahndungen verletzt werden dürfen (Bilder angeblich gesuchter Kinder, kranke Kinder, etc.).
  • Wer Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt, muss mit teuren Abmahnungen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen rechnen und erfüllt u.U. Straftatbestände.
Näheres zu diesen Hinweisen findet ihr unter den folgenden Links zum Thema:

“Zulässigkeit von privater Fahndung über Facebook bei schweren Straftaten”

Link zum Artikel von: COMPUTERBETRUG.DE
>> http://www.computerbetrug.de/2012/04/jurist-warnt-private-fahndungsaufrufe-bei-facebook-sind-verboten-6096/

Link zum Artikel von: WILDE BEUGER SOLMECKE RECHTSANWÄLTE
>> http://www.wbs-law.de/internetrecht/aufruf-zur-lynchjustiz-uber-facebook-25137/
>> http://www.wbs-law.de/internetrecht/zulassigkeit-von-privater-fahndung-uber-facebook-bei-schweren-straftaten-21136/

Video zu: “Private Fahndung auf Facebook – ist das erlaubt? | WILDE BEUGER SOLMECKE”

Moderne Hexenjagd auf Facebook ist ein ernst zu nehmendes Thema.

Es ist immer einfach seinen Unmut zu äußern und Hetze zu betreiben so lang man gemütlich vor seinem Bildschirm sitzt.  Das solches Verhalten ernsthafte Konsequenzen (schon allein für das Verbreiten solcher Hetze) haben kann ist leider viel zu wenigen Nutzern bewusst.

Nicht umsonst gibt es Gesetze die Verdächtige schützen, Selbstjustiz verbieten, Rufmord und Verleumdung verhindern sollen. Nicht ohne Grund schützen Gesetze unsere Privatsphäre und verbieten die ungefragt Weitergabe von personenbezogenen Daten oder die unerlaubte Nutzung von Fotos.

Wer sich an einer modernen Hexenjagd beteiligt sollte sich ernsthaft Gedanken darüber machen ob er seine Worte auch außerhalb des großen Kollektiv Facebook in die Tat umsetzen würde und mit den Konsequenzen leben könnte.

Fazit:

  1. Für das Verbrechen selbst gibt es keine Entschuldigung.
  2. Der Täter wurde bereits verurteilt.
  3. Das ERSTELLEN UND AUCH DAS TEILEN einer FACEBOOK-HETZE kann Konsequenzen haben.
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