Halloween: Das geht gar nicht!

Autor: Andre Wolf

Artikelbild: Shutterstock / Von FrameAngel
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Halloween, das ist dieses Fest, mit dem viele Menschen in Deutschland und Österreich nichts anfangen können (und auch nichts anfangen wollen). Dennoch zelebrieren immer mehr Menschen das Brauchtum „Süßes oder Saures“.

Gemeint ist damit, dass speziell Kinder und Jugendliche an Halloween (der Abend des 31. Oktober, der Tag vor Allerheiligen „All Hallows Day“ ) von Haus zu Haus ziehen und um Süßigkeiten bitten. Wer Süßes gibt, kommt ungeschoren davon. Wer nicht … der bekommt von den kleinen als Dämonen verkleideten Besuchern Saures.

Dieses Saure sind zumeist Streiche, doch Vorsicht, die Polizei warnt davor, dass diese Streiche nicht allzu sehr ausufern! Daher der Rat der Polizei: Damit der Scherz nicht zur Straftat wird, setzt lieber auf ein kreatives Kostüm, als auf einen ausgefeilten Streich, denn dieser wird schnell zur ungewollten Sachbeschädigung.

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Gerade wenn bei dem Streich etwas beschädigt wird, handelt es sich um eine Form des Vandalismus, die Polizei verweist hier auf Informationen zum Thema Vandalismus. Daneben gibt die Polizei auch Tipps für Streiche ohne Folgen (hier):

Harmlose Streiche an Halloween, wie z. B. Konfetti in Briefkästen zu füllen oder mit Zahnpasta Türklinken einschmieren, sind üblich und meist akzeptiert. Andere Streiche hingegen können aber Sachbeschädigungen sein, die strafrechtliche Konsequenzen haben und die verantwortlichen Eltern schnell einige tausend Euro kosten können!

Besonders wichtig ist es, Kinder zu ermutigen, sich trotz des üblichen Gruppendrucks nicht an Sachbeschädigungen zu beteiligen!

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Um Schlimmeres zu vermeiden, sollten Eltern ihre Kinder über folgendes aufklären:

  • Wer (nicht nur an Halloween) fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört, begeht eine Sachbeschädigung. Selbst wer „nur“ dabei war, kann wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung belangt werden.
  • Sachbeschädigungen werden mit Geldstrafe und in besonderen Fällen sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet.
  • Die Eltern nicht schuldfähiger Täter (bis zum 14. Lebensjahr) müssen den angerichteten Schaden ersetzen.

Streiche die zum Beispiel unbedingt vermieden werden sollten:

  • Hausfassaden, Türen, Briefkästen oder Fahrzeuge mit Eiern oder anderen Gegenständen bewerfen.
  • Garteninventar zerstören, bzw. Pflanzen zertrampeln.
  • Entflammbare Materialien einsetzen (z. B. in Briefkästen).
  • Nachbarn beschimpfen oder bedrohen.

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