“Gib deine Pin rückwärts ein und die Polizei wird verständigt”

Autor: Kathrin Helmreich

Und wieder kursiert der Hoax von der rückwärts einzugebenden Pin!

“Wenn ein Dieb dich dazu zwingt, Geld aus einem Geldautomaten zu nehmen, widersetze dich dem nicht. Stattdessen gibst du deine PIN in umgekehrter Reihenfolge in den Automaten ein.”

So lautet die Anweisung, die auf einem Bild vermerkt steht und bereits seit 2013 immer wieder in Umlauf gebracht wird.

Vor allem auf Facebook werden diese Sharepics auf Englisch und Deutsch geteilt:

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Bild im Klartext:

If a theif forces you to take money out of an ATM, do not argue or resist. What you do is punch in your pin # backwards. EX: if its 1234, you’ll type 4321. When you do that, the money will come out but will be stuck in the slot. The machine will immediatley alert the local police without the robbers knowledge & begin taking photos of the suspect.
Every ATM has the feature. Stay safe.

Wenn ein Dieb dich dazu zwingt, Geld aus einem Geldautomaten zu nehmen, widersetze dich dem nicht. Stattdessen gibst du deine PIN in umgekehrter Reihenfolge in den Automaten ein. Beispiel: Wenn deine Pin 1234 ist, gibst du 4321 ein. Wenn du das tust, kommt das Geld zwar heraus, wird aber im Geldschlitz festgehalten. Der Automat alarmiert sofort die Polizei, ohne dass der Verbrecher es mitbekommt und wird Fotos von dem Verdächtigen anfertigen. Jeder Geldautomat hat diese Funktion. Bleib sicher.

Es ist und bleibt ein HOAX.

Dabei basiert dieser Hoax auf einer wahren Begebenheit – nur war die von dem  Geschäftsmann Joseph Zingher entwickelte Idee nicht umsetzbar.

Denn aufgrund der Problematik, dass Palindrome-PINs (z.B. 1991, 3883, 4224 usw.) nicht erfasst werden können, ist eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen Fehlalarm gegeben.  Nicht zuletzt wegen der mangelnden Gewährleistung, dass Verbrechen dadurch verhindert werden können, wurde diese Idee nie umgesetzt.

Des Weiteren bestand seitens der Bankindustrie kein Interesse an Zinghers Idee.

Die offizielle Stellungnahme der Federal Trade Commission, in deren Zuständigkeitsbereich die Angelegenheit fallen würde, verweist darauf, dass die Notfall-PIN nicht an Bankautomaten eingesetzt wurde und wird:

FTC staff learned that emergency-PIN technologies have never been deployed at any ATMs. The respondent banks reported that none of their ATMs currently have installed, or have ever had installed, an emergency-PIN system of any sort. The ATM manufacturer Diebold confirms that, to its knowledge, no ATMs have or have had an emergency-PIN system

Ergebnis::

Der Originalbeitrag stammt aus dem Jahre 2006 und ist ein FAKE, da er behauptet, die Technologie sei an den Bankautomaten verfügbar – das ist sie aber nicht.

Die Idee und das Patent haben weder genügend Zuspruch, noch entsprechende Umsetzung gefunden.

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