Deine Kinderbilder auf fremden Facebookseiten: “Gespenster am Fenster”

Autor: Andre Wolf

Eine Facebookseite verschwindet, die nächste rückt dafür in den Fokus: es geht um Facebookseiten, die Bilder von Kindern teilen. Immer wieder schockiert es Eltern und Großeltern, wenn diese Seiten die Bilder ihrer Kinder auf Facebook teilen.

Sie schimpfen, sie argumentieren und drohen mit Anzeigen, werden gleichzeitig auf den jeweiligen Seiten zum Opfer des Gespötts. Wir weisen daher immer auf diese Seiten hin und geben auch immer denselben effektiven Rat, wie man das Bild, welches unfreiwillig dort geteilt wurde, entfernen kann.

Auch hier wiederholen wir: Natürlich verstehen wir die Situation an sich, dass es gefühlt “falsch” ist, wenn Fremde die eigenen Bilder teilen. Doch wenn man ein Foto auf Facebook lädt und die Privatsphäre auf öffentlich stellt, dann ist es völlig unproblematisch für Facebookseiten wie “Henriettes Kinderbasar” oder “Little Miss & Mister”, die eigenen Fotos zu teilen. Neu im Bunde ist nun die Seite “Gespenster am Fenster”.

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Diese Seite macht nichts anderes, als ihre Vorgänger auch: die Seiteninhaber suchen nach Bildern mit Kindern als Motiv, welche die Privatsphäreeinstellung “Öffentlich” tragen und teilen diese auf der Seite. Das Bild wird dann mit einem kleinen Spruch versehen. Dass alles ist gemäß der Facebookrichtlinien völlig unproblematisch.

Denn Facebook sagt in den eigenen AGB: “Du gewährst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jedweder IP-Inhalte, die du auf bzw. im Zusammenhang mit Facebook postest (IP-Lizenz).” Damit legitimiert der Facebooknutzer, dass die eigenen Inhalte im Rahmen der bestimmten Privatsphäreneinstellungen auf Facebook geteilt werden dürfen. Was ist also nun, wenn völlig fremde Menschen auf einer Seite nun Bilder teilen, die sie selbst nicht hochgeladen haben? Womöglich auch Kinderbilder von Fremden? Kein Reupload, keine Veränderung und auch keine abwertende Kommentierung – reines teilen?

Auch wenn man sich als Betroffener sehr ärgert: die Polizei wird nichts machen können, denn die Seite selbst – der Seitenbetreiber selbst – hat gegen kein Recht verstoßen. Es werden weder Urheberrechte, noch Persönlichkeitsrechte durch diese Seiten gebrochen. Die Methode, welche Henriettes Kinderbasar nutzte, ist völlig legal! Technisch und auch juristisch gesehen TEILEN die Seitenbetreiber Kinderbilder, welche von den Eltern/Großeltern auf Facebook geladen wurden und den Status ÖFFENTLICH tragen.

Problemfall Kommentare

Juristisch problematisch wird es in dem Moment, in dem sich Kommentatoren im Ton vergreifen. Wir raten nicht nur von einer Kommentierung ab, sondern verurteilen diese Art der Schmähungen zudem auch. Der Ansatz wäre also, wenn man schon den Weg zur Polizei geht, eben diese Verschmähungen ins Visier zu nehmen, da diese eine Angriffsfläche bieten.

Das sagt Rechtsanwalt Karsten Gulden

Die Facebook-Seite „Little Miss and Mister“ und auch ähnlich funktionierende Seiten teilen Kinderbilder von fremden Profilen, die öffentlich gepostet wurden. Die Eltern sind empört, die Administratoren sprechen von Aufklärung. Rechtlich dürfte das Ganze sogar in Ordnung sein. Daher mein Tipp: Wenn Eltern Kinderbilder posten, dann bitte nicht öffentlich.

Liebe Eltern, IHR könnt das selbst beenden!

Wenn ihr wollt, dass Henriettes Kinderbasar verschwindet, dann dreht dem Basar den Hahn ab, indem ihr keine Kinderbilder mehr mit dem Status “öffentlich” postet. Es sind in allen dort dargestellten Fällen die Eltern SELBST, welche die Fotos hochgeladen haben und den Status “öffentlich” gewählt haben.  Henriettes Kinderbasar macht nichts anderes, als im Rahmen der “teilen” Funktion auf Facebook Bilder zu teilen. Damit zeigt die Seite,was mit Bildern, die den Status öffentlich innehaben, auf Facebook möglich ist. Ihr habt das selbst in der Hand, dass diese Bilder von der Seite verschwinden: ändert die Privatsphäreneinstellung! In dem Moment, wo ihr den Status von “Öffentlich” auf “Freunde” ändert, ist es vorbei mit der Teilerei:

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Thema Kinderbilder auf Facebook

Natürlich bleibt es allen Eltern selbst überlassen, Bilder von ihren Kindern auf Facebook zu posten, aber achtet bitte um Himmels willen auf die Privatsphäreneinstellung. So informiert Facebook über die Einstellung “öffentlich”:

Informationen, die du öffentlich teilst: Wenn du Informationen „Öffentlich“ teilst (z. B. wenn du in der Zielgruppenauswahl „Öffentlich“ auswählst), werden diese als öffentliche Informationen betrachtet. Wenn du etwas teilst und keine Zielgruppenauswahl oder eine andere Privatsphäre-Einstellung angezeigt wird, sind diese Informationen ebenfalls öffentlich.

Sowie:

Personen, die nicht bei Facebook angemeldet sind, können dennoch Dinge sehen, die du mit dem öffentlichen Publikum geteilt hast, wie auch deine öffentlichen Informationen (z. B. deinen Namen, dein Profilbild, dein Titelbild, dein Geschlecht und deine Netzwerke).

Hinweis an dieser Stelle von uns nochmal: ZDDK / Mimikama steht in keiner Verbindung zu irgendeiner dieser Seiten! Weder “Little Miss & ;ister”, noch damals Henriettes Kinderbasar.

Also, liebe Eltern, es liegt an Euch, wie Eure Kinder auf Facebook verteilt werden können! Begreift, was auf dem Facebook geschieht, begreift, wie die Privatsphäreneinstellungen funktionieren. IHR habt es in der Hand.

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