Beschloss ein Gericht in Portugal, dass PCR-Tests unzuverlässig sind? (Faktencheck)

Autor: Ralf Nowotny

Beschloss ein Gericht in Portugal, dass PCR-Tests unzuverlässig sind?
Beschloss ein Gericht in Portugal, dass PCR-Tests unzuverlässig sind?

Ein Gericht in Portugal soll PCR-Tests als unzuverlässig bezeichnet haben, hob sogar „die“ Quarantäne auf. Doch lesen da einige das Urteil nur sehr selektiv… und es wurde zudem stark kritisiert.

Genau genommen dürften die Wenigsten das Urteil selbst gelesen haben, da es auf portugiesisch ist. Also wird sich darauf verlassen, was einschlägige Seiten und Accounts darüber behaupten: Es sei nun gerichtlich beschlossen, dass PCR-Tests unzuverlässig und  Quarantänen unnötig sind.

Eine Auswahl der Schlagzeilen diverser Seiten
Eine Auswahl der Schlagzeilen diverser Seiten

Demnach habe das Berufungsgericht von Lissabon in Portugal am 11. November eine Quarantäne von vier Personen (nicht die Quarantäne allgemein!) für ungültig erklärt, da PCR-Tests unzuverlässig seien.

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Das Urteil

Dieses findet sich (natürlich auf Portugiesisch) HIER und stammt aus einem Berufungsverfahren. Zwei Punkte des Urteils werden von den Seiten besonders hervorgehoben.

Zum Ersten, dass nur ein Arzt eine Person als krank oder gesundheitsgefährend erklären kann, aber nicht die Gesundheitsbehörde:

„Eine medizinische Diagnose ist eine medizinische Handlung, zu der nur ein Arzt rechtlich befugt ist und für die dieser Arzt allein und vollständig verantwortlich ist. Keine andere Person oder Institution, einschließlich Regierungsbehörden oder Gerichte, hat eine solche Befugnis.“

Zum Zweiten, dass PCR-Tests nicht zweifelsfrei eine Infektion mit SARS-CoV-2 nachweisen könnten:

„Auf der Grundlage der derzeit verfügbaren wissenschaftlichen Beweise ist dieser Test [der RT-PCR-Test] an und für sich nicht in der Lage, zweifelsfrei festzustellen, ob die Positivität tatsächlich einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus entspricht“

Begründet wird dies damit, dass die Zuverlässigkeit der PCR-Tests von der Anzahl der verwendeten Zyklen und der vorhandenen Viruslast abhänge.

Demzufolge behaupten jene Seiten nun, dass jenes Urteil hierzulande „wie Dynamit“ wirken könnte, schließlich habe dies ja nun ein Gericht in Portugal bestätigt.

Worum ging es in dem Verfahren überhaupt?

Vier Deutsche reisten im August auf die Azoren und mussten mehrere Tage in Quarantäne, da eine der Personen positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde. Vor einem Regionalgericht klagten die Deutschen, da sie dies als Freiheitsentug betrachteten.

Das Gericht gab den Deutschen recht: Zum damaligen Zeitpunkt gab es keinen Notstand in Portugal, eine Quarantäne hätte nur auf richterliche Anordnung erfolgen dürfen. Zudem hätten die Deutschen in ihrer Muttersprache über ihre Rechte belehrt werden müssen.

Das Berufungsverfahren

Die örtlichen Gesundheitsbehörden legten Berufung gegen das Urteil ein, doch auch das Berufungsgericht in Lissabon gab den Deutschen recht, die Gesundheitsbehörde hätte nicht über diesen Freiheitsentzug entscheiden dürfen.

Zudem darf man ohne einen Rechtsbruch auch nicht festgehalten werden. Die Corona-Pandemie sei keine ausreichende Begründung, da damals noch nicht der Notstand galt, welcher Ausgangs- und Kontaktsperren beinhaltet.

Wirbel um die Äußerung über PCR-Tests

Die Äußerung über PCR-Tests in dem Berufungsurteil wurde allerdings von dem Obersten Justizrat Portugals kritisiert, da das Berufungsgericht seinerseits dessen Kompetenzen überschritt.

So gelten PCR-Tests nach aktuellem Stand der Wissenschaft als sehr sicher (zur näheren Erläuterung siehe unsere Artikel HIER und HIER).

Die Richterinnen überschritten mit ihren Äußerungen zu den PCR-Tests ihre Kompetenzen – Richter dürfen sich in einem Urteil nur juristisch, eben ihrem Fachgebiet, äußern, nicht aber medizinische Allgemeinäußerungen einbringen, ohne über den aktuellen Stand der Wissenschaft und die exakten Messwerte des PCR-Tests an den Deutschen Bescheid zu wissen.

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Fazit

Jene Seiten picken also zwei Dinge heraus, die als Solches nicht als Argumente haltbar sind:

  1. Es ging speziell nur um die Qaurantäne von vier Deutschen, welche zum damaligen Zeitpunkt tatsächlich unrechtmäßig war
  2. Die richterliche Äußerung zu PCR-Tests ist sehr allgemein gefasst und im Speziellen falsch, zur Urteilsbegründung ist sie nicht verwendbar

Die Richterinnen mussten sich deshalb auch am 2. Dezember in einer Disziplinaruntersuchung des Justizrats verantworten.

Artikelbild: Cryptographer / Shutterstock
Quellen: Agencia EFE, BR Faktenfuchs
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