Genug Betrug: Identitätsdiebstahl

Autor: Tom Wannenmacher

Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt geben Handlungsempfehlungen bei Datenmissbrauch! 
Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt geben Handlungsempfehlungen bei Datenmissbrauch! 

Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt geben Handlungsempfehlungen bei Datenmissbrauch!

Rechnungen für angeblich bestellte Ware, unberechtigte Inkassoforderungen oder unerklärliche Abbuchungen vom Bankkonto können ein Indiz dafür sein, dass die eigene Identität von Betrügern missbraucht wird. Sie ergaunern persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, Kreditkarten- oder Kontonummern, um auf fremde Kosten Verträge zu schließen.

„Die Betroffenen sind zunächst total verunsichert, was es mit den merkwürdigen Zahlungsaufforderungen auf sich hat“, so Jennifer Kaiser von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Auf gar keinen Fall sollten Forderungen oder Abbuchungen einfach ignoriert werden. Es ist wichtig, schnell die Bank zu informieren und Anzeige zu erstatten.“

Die Betrüger gelangen über Phishing-Mails oder Datenlecks bei großen Anbietern an die sensiblen Verbraucherdaten. Deshalb sollte vorsichtig mit Passwörtern, PINs, Bankverbindung oder Kreditkartendaten umgegangen werden.

Typische Fälle: Eine Verbraucherin hat noch nie etwas im Internet bestellt. Nicht einmal eine E-Mail-Adresse besitzt sie. Umso erstaunter ist sie, als ein Inkassounternehmen die Bezahlung mehrerer Online-Bestellungen von ihr verlangt. Die Täter benötigten lediglich den Namen und die Adresse, um Waren zu bestellen, die sie dann beim Postzusteller abfingen. Da die Bestellungen auf Rechnung getätigt wurden und die Verbraucherin keine Kenntnis von den Rechnungen hatte, beauftragte der Online-Shop ein Inkassounternehmen damit, die Kaufpreise einzutreiben.

Ein Verbraucher entdeckt monatliche Abbuchungen eines Streaming-Dienstes in Höhe von rund 12 Euro auf seinen Kontoauszügen. Den Anbieter kennt er nicht. Seine Recherche ergibt, dass der kostenpflichtige Dienst mit seinen Kreditkartendaten gebucht worden sein muss.

Anlässlich des „European Cyber Security Month“ geben Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt Tipps, wie man sich im Falle eines Identitätsdiebstahls verhalten soll:

  • Die Hausbank sollte umgehend informiert werden. Die betroffenen Konten und/oder Karten sollten sicherheitshalber gesperrt werden. (Sperr-Notruf 116 116).
  • Wer den Verdacht hat, Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden zu sein, sollte den Betrugsfall der Polizei melden.

Das geht zum Beispiel bei der Internetwache des jeweiligen Bundeslandes und in Rheinland-Pfalz unter: https://www.polizei.rlp.de/de/onlinewache/

  • Die Passwörter der betroffenen Accounts sollten durch sichere Passwörter ersetzt werden.
  • Der Identitätsdiebstahl sollte bei der Schufa und anderen Auskunfteien gemeldet werden.
  • Unberechtigte Abbuchungen sollten durch die Bank beziehungsweise das Kreditkarteninstitut zurück gebucht werden.

Sollten sich anschließend Inkassounternehmen mit Zahlungsaufforderungen melden, kann mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale der Forderung widersprochen werden.

Weitere Informationen rund um das Thema Identitätsdiebstahl gibt es im Web-Seminar „Sicher im Netz“.

Experten von Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt erklären am Freitag, 23. Oktober 2020 um 14:30 Uhr, wie man sich vor Abzocke und Betrug schützen kann. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp ist erforderlich. Um teilnehmen zu können, wird ein Computer mit Internetzugang und Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Weitere Informationen und den Link zum Web-Seminarraum erhalten Interessierte im Anschluss an die Anmeldung.

Informationen zum Nachlesen gibt es zudem auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale und der Polizei 

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