Die häufigsten Gefahren auf Social Media

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Autor: Andre Wolf

Artikelbild: Shutterstock / pedrorsfernandes
Artikelbild: Shutterstock / pedrorsfernandes

Social Media Portale sind Interaktionsmedien, in denen Menschen kostengünstig und mit nur relativ geringen Hürden teilnehmen können. Dementsprechend sind sehr viele Menschen auf den verschiedenen Portalen.

Und da es sich um Interaktionsmedien handelt, ist der Konsum keine Einbahnstraße, so wie bei TV und Radio. Dementsprechend ergeben sich neue Möglichkeiten, aber auch Gefahren.

Diese Gefahren gilt es zu vermeiden! Das Ziel ist es, über eine sichere und verantwortungsvolle Nutzung in den sozialen Medien aufzuklären. Das Bundeskriminalamt warnt vor den Gefahren und gibt Tipps für ein sicheres Verhalten im Netz. Das österreichische Bundeskriminalamt hat hierzu ein paar Gefahrenherde auf Social Media aufgelistet, die wir im Folgenden wiedergeben. Zur Info: da es sich um Tipps des österreichischen BKA handelt, haben wir es hier mit Fachtermini aus dem österreichischen Justizwesen zu tun.

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Veröffentlichen und Verschicken von Fotos oder Videos

Stellen Sie keine Fotos, Videos oder Texte ins Netz, die einem selbst oder anderen unangenehm sein könnten. Wenn Inhalte einmal im Internet sind, ist es fast unmöglich, sie wieder zu entfernen. Das Veröffentlichen oder Verschicken von Fotos oder Videos, die anderen Personen schaden, ist gesetzlich nicht erlaubt. Es gilt das Recht am eigenen Bild. Zur Sicherheit vor dem Posten das Einverständnis der abgebildeten Personen einholen.

Gefahren: Was tun, wenn ein nachteiliges Foto oder Video online ist?

Stellen Sie zuerst fest, auf welchen Plattformen und Internetseiten sich das Foto oder Video befindet. Kontaktieren Sie die Person, die die Aufnahme veröffentlicht hat oder bitten Sie den Seitenbetreiber um Löschung. Wird es nicht entfernt, können Stellen wie www.ombudsmann.at weiterhelfen.

Urheberrechtsverletzung

Auch die Urheberrechtsverletzung gehört zu den Gefahren auf Social Media, denn sie kann teuer werden! Fotos, Videos, Musikstücke etc. sind im Internet frei abrufbar. Das bedeutet aber nicht, dass man diese beliebig verwenden kann: Jede Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken im Internet, die ohne Zustimmung des Urhebers bzw. Rechteinhabers erfolgt, ist eine Urheberrechtsverletzung. Darunter fallen das Hochladen auf frei zugänglichen Websites, das Anbieten in Tauschbörsen, die Verwendung bei einem Verkaufsinserat, das Hochladen in sozialen Netzwerken.

Vor einiger Zeit ist in den sozialen Medien ein Kettenbrief mit folgender Aufforderung verschickt worden, die eine dieser Gefahren darstellt: „Ersetze dein Profilbild durch einen Comic-Helden/Heldin aus deiner Kindheit. Lass uns alle für eine Woche in Kindheitserinnerungen schwelgen und lade auch deine Freunde dazu ein.“ Viele haben dann im Internet ein Bild gesucht und für eine Woche als neues Profilbild in Facebook hochgeladen. Nur leider hat man damit eine Urheberrechtsverletzung begangen, die sehr teuer werden kann.

Gefahren: Verbreitung von strafrechtlich relevanten Videos

Die Verbreitung von pornografischen Darstellungen Minderjähriger ist strafrechtlich verboten und zieht weitreichende Konsequenzen nach sich. Darunter fallen auch wirklichkeitsnahe Abbildungen von geschlechtlichen Handlungen an einer anderen Person oder an einem Tier. Sollten Sie Nachrichten erhalten, die diese oder ähnliche Inhalte im Bild oder Videoformat zeigen, dann löschen Sie diese sofort. Hier lauern ganz andere Gefahren: Deren Herstellung, Besitz und die Weitergabe ist strafbar. Auch jede Weiterleitung in sozialen Medien ist strafbar.

Weitere strafbare Gefahren im Netz:

• Wird online mit Gewalt oder damit gedroht, dass Nacktfotos oder -videos an einen Dritten weitergeleitet werden, liegt eine Gefährliche Drohung vor.

• Wenn durch eine Drohung oder mit Gewalt zu einer Handlung gedrängt wird, wie beispielsweise zum Verschicken von Nacktfotos oder Aufnahmen anderen geschlechtlichen Handlungen, spricht man von einer schweren oder geschlechtlichen Nötigung .

• Eine über längere Zeit andauernde Belästigung über digitale Medien, kann als Beharrliche Verfolgung (allgemein bekannt als „Stalking“), strafbar sein.

• Von Cyber-Mobbing spricht man, wenn jemand online über eine längere Zeit vor vielen Menschen beleidigt, beschimpft, belästigt oder bloßgestellt wird. Dies ist ebenso strafbar.

• Hasspostings, in denen Gruppen von Menschen aufgrund ihrer Religion, Herkunft, sexuellen Orientierung etc. angegriffen werden oder direkt zur Gewalt gegen eine solche Gruppe aufgerufen wird, sind als Verhetzung strafbar.

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