Falle durch gefälschte E-Mail von „Zoll Österreich“

Autor: Kathrin Helmreich

Falle durch gefälschte E-Mail von „Zoll Österreich“
Falle durch gefälschte E-Mail von „Zoll Österreich“

Vorsicht: Eine gefälschte E-Mail im Namen der österreichischen Zollämter führt in eine Abo-Falle.

Gefälschte E-Mail von „Zoll Österreich“ – Das Wichtigste zu Beginn:

  1. Aktuell versenden Betrüger im Namen der österreichischen Zollämter eine E-Mail, die zu einer Abo-Falle führt.
  2. Die Cyber-Kriminellen geben vor, der Empfänger habe ein Smartphone in einem Online-Wettbewerb gewonnen. Um den Gewinn zu erhalten, müsse eine Zollgebühr entrichtet werden.
  3. Nimmt der Empfänger teil und übersieht den versteckten Kostenhinweis, schließt er ein Abonnement ab und muss monatlich 90 Euro bezahlen.

Wie unser Kooperationspartner Watchlist Internet warnt, landet momentan eine neue Massenmail im Posteingang unzähliger InternetnutzerInnen.

In der Nachricht von „Zoll Österreich“ heißt es, dass eine Zollgebühr nicht bezahlt wurde. Dem Inhalt der E-Mail darf kein Glauben geschenkt werden, denn sie wird von Kriminellen verschickt. Eine Dateneingabe führt hier in eine teure Abo-Falle für 90 Euro monatlich.

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In Zeiten des Online-Handels ist es alles andere als unwahrscheinlich, dass auch Sie gerade auf eine Lieferung warten. Dies machen sich zurzeit Kriminelle zu Nutze, indem sie eine gefälschte Nachricht im Namen der österreichischen Zollämter versenden:

In der Nachricht von Zoll Österreich heißt es: „Sie haben keine Zollgebühr für den Versand bezahlt.“ Für weitere Informationen sollen Sie einem Link folgen. Dieser Link führt Sie nicht zu den österreichischen Zollämtern, sondern auf eine gefälschte Website der Kriminellen.

Auf dieser gefälschten Website wird plötzlich von einem Gewinn gesprochen, der über 963 Euro wert sein soll. Die Zollgebühren in der Höhe von 0,1% würden demnach 96 Cent ausmachen und der vermeintliche Gewinn direkt nach Zahlung verschickt werden. Ein Klick auf *Zoll bezahlen* führt auf eine Seite, auf der Sie ein iPhone bestellen können.

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Ihnen wird der Gewinn eines iPhones vorgegaukelt. Statt einem Wert von 963 Euro wie auf der vorigen Seite, ist hier von 1.100 Euro die Rede und statt 0,96 Euro sind nun 2,00 Euro zu bezahlen.

Der rote Pfeil am Bild deutet auf einen versteckten Kostenhinweis mit folgendem Inhalt:

Alle Neukunden nehmen an der Verlosung für das gezeigte Kampagnenprodukt teil. Wenn Sie zu den glücklichen Gewinnern gehören, werden Sie direkt per E-Mail kontaktiert. Dieses Sonderangebot beinhaltet ein 6-Tage(-s) Probe-Abo eines angeschlossenen Abonnement-Services. Danach wird Ihre Kreditkarte automatisch mit der monatlichen Abo-Gebühr (90 EUR) belastet. Wenn Sie aus irgendeinem Grund mit dem Service nicht zufrieden sein sollten, können Sie mit einer Frist von 6 Tagen kündigen. Das Abonnement verlängert sich monatlich, sofern keine Kündigung erfolgt. Diese Kampagne läuft zum 31. Dezember 2020 aus.

Abo-Falle!

Hier geht es also weder um eine von Ihnen durchgeführte Bestellung, für die Zoll zu bezahlen ist, noch um einen Gewinn, für den nun Versandkosten zu bezahlen sind. Vielmehr versuchen Kriminelle, Sie zur Eingabe Ihrer Kreditkartendaten zu bringen, um Ihnen anschließend monatlich 90 Euro von der Kreditkarte abbuchen zu können! Außerdem übermitteln Sie zusätzlich persönliche Daten wie Ihren Namen oder Ihre Adresse an Kriminelle.

Sie haben bezahlt?

Wenn Sie Ihre Daten eingegeben und mit Kreditkarte bezahlt haben, so wenden Sie sich schnellstmöglich an den Abo-Anbieter und teilen Sie diesem mit, dass Sie kein Abonnement abgeschlossen haben und keine weiteren Abbuchungen stattfinden dürfen. Verlangen Sie die umgehende Kündigung des angeblichen Vertrags. Kontaktinformationen können Sie womöglich über die Angaben auf Ihrer Kreditkartenabrechnung in Erfahrung bringen.

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Bleibt dies erfolglos, so wenden Sie sich an Ihren Kreditkartenanbieter. Fordern Sie eine Rückerstattung aller Kosten, denen Sie nicht zugestimmt haben. Beträge, die ohne Ihre Zustimmung abgebucht wurden (z.B. Beträge, auf die beim Kauf nicht ausreichend hingewiesen wurde oder die über den Wert Ihrer Bestellung hinausgehen), sind gemäß § 67 Zahlungsdienstleistungsgesetz 2018 von Ihrem Zahlungsdienstleister zurückzuerstatten. Wenn möglich, lassen Sie den Abonnement-Anbieter auch für sämtliche weiteren Abbuchungen sperren.

Beratung & Hilfe:

Für konkrete Beratungsanfragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Stellen, die wir auf der Seite „Beratung & Hilfe“ für Sie aufgelistet haben: www.watchlist-internet.at/beratung-hilfe

Passend zum Thema: Gefälschte DHL-SMS führt in Abofalle!

Quelle: Watchlist Internet / BMF
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