Umtauschpflicht des Führerscheins: Was man wissen sollte!

Autor: Kathrin Helmreich

Anfragen zur Staffelung des Führerscheinumtauschs – was hat sich geändert?

Wir erhielten Anfragen zu diesem Artikel. Dabei geht es um die Umtauschpflicht des Führerscheins vom Papier- ins Scheckkartenformat.

Bislang war für die Umtauschphase eine Staffelung geplant, um einen Massenandrang in der Endphase zu verhindern. Gegliedert war dieser Staffelungsvorschlag nach Geburtsjahr des Inhabers oder Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis.

Bei dieser Staffelung handelt es sich jedoch nur um eine Empfehlung, denn der Verkehrsausschuss im Bundesrat konnte die Fristen im Bundestag nicht durchsetzten.

Die TZ schreibt:

… richtig Bewegung ist in die Sache seither nicht gekommen, dem ADAC zufolge werden die Pläne aber nach bisherigen Kenntnissen nicht weiterverfolgt. Somit gilt allgemein immer noch das Jahr 2033 als letztmöglicher Zeitpunkt.

Es gilt also: Führerscheine müssen bis spätestens zum 19. Jänner 2033 in einen aktuellen Scheckkartenführerschein umgeschrieben werden. Die Gültigkeit bis zum Jahr 2033 gilt auch für alle Fahrten innerhalb der EU. Voraussetzung für die Beibehaltung der Gültigkeit bis zum Jahr 2033 ist, dass Namen und Daten auf dem Führerschein noch lesbar sind und die Betreffende/der Betreffende auf dem Foto eindeutig erkennbar ist.

Bereits im Jahr 2016 wurde der Umtausch des Führerscheins “angeteasert”. Im Folgejahr gesellte sich dann eine Falschnachricht hinzu, die zwar ähnlich klingt, aber etwas völlig anderes behauptet: So hieß es plötzlich, dass die EU deutsche Führerscheine komplett verbieten lassen wollen würde.

Personen, die aber vor 1953 geboren wurden, sind laut Verkehrsausschuss von der Umtauschfrist ausgeschlossen.

„Damit soll ihnen erspart werden, ihren Führerschein umtauschen zu müssen, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob sie nach dem Stichtag des 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen möchten und dafür einen weiter gültigen Führerschein benötigen“.

Noch ein wichtiger Hinweis:

Der Umstieg auf die Karte (den neuen Führerschein) erfordert keine neue Fahrprüfung oder einen Gesundheitstest, also kann man tief durchatmen. Alles andere ist Panikmacherei.

Auch die Polizei wird erleichtert sein, sobald alle Führerscheine dieselbe Form und den selben Inhalt an den selben Stellen enthalten, denn bisher müssen die Polizisten hunderte Plastikkarten und Papierscheine unterscheiden können.

Weitere Links:

Die EU-Vorschrift für den Scheckkartenführerschein

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