Fragen sind echt – Antworten ein Fake!

Autor: Andre Wolf

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Die Antworten der “Polizei Sachsen” sollte man an dieser Stelle eher mit einer Portion Humor tragen, denn was in dem kleinen Schaubild, das derzeit auf Facebook verteilt wird, als Antworten auf real existierende Anfrage gegeben wird, entspringt der Feder einer überspitzten Satire.

Wie so häufig auf Facebook lässt sich die Urheberschaft des Bildes nicht deutlich nachvollziehen.

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Wie bereits beschrieben, handelt es sich bei den Informationen aus dem Bild um eine Art Satire, gleichzeitig aber auch augenscheinlich um eine gewisse Art bissig/zynischer Kritik gegenüber den realen Antworten, welche die Polizei Sachsen zu diesen Fragen gegeben hat. Die echten Antworten zu diesen Fragen liest man auf der offiziellen Seite der Polizei Sachsen, wir geben sie an dieser Stelle wider [1]:

Antworten zum Einsatzgeschehen am 3. Oktober

Drei Fragen (sic! Anmerkung: sind es letztendlich doch Viere) zum Polizeieinsatz am 3. Oktober 2016 vor dem Hintergrund der Störaktion an der Frauenkirche – wir antworten!

Warum wurde die Störungsaktion vor der Frauenkirche zugelassen bzw. nicht beendet?

Die Personen vor der Frauenkirche haben wir in Abstimmung mit der Stadt als verantwortliche Versammlungsbehörde  als Versammlung angesehen. (Ein Versammlungsleiter gab sich nicht zu erkennen.) Von den Personen ging keine Gefahr für Ablauf und Sicherheit der Protokollveranstaltungen aus. Die verbalen Äußerungen  bzw. die Trillerpfeifen werten wir als Form der Meinungsäußerung. Vor diesem Hintergrund wurde gemeinsam mit der Stadt entschieden, nicht einzugreifen.

Warum wurde das auf vielen Bildern zu sehende Schild mit dem Goebbels Zitat zwar bei einer Kontrolle gesehen, aber nicht beschlagnahmt?

Das benannte Schild ist uns bekannt. Eine strafrechtliche Relevanz kann derzeit nicht festgestellt werden.

Und warum wurden hunderte Trillerpfeifen „zugelassen“, obwohl diese laut Verhaltensregelung/Kodex anlässlich der Veranstaltungen in Rahmen der Feierlichkeiten zum Tag der deutschen Einheit nicht zulässig sind?

Der Verhaltenskodex unterscheidet zwischen Bitten an die Besucher und Verboten. Er ist eher eine Art Selbstverpflichtung der Besucher und sieht keine Sanktionen vor. Die Personen befanden sich weder im Sicherheits- noch im Zuschauerbereich, sondern im generell für jedermann öffentlichen Festgelände. Ein Verbot für Trillerpfeifen, straf- oder ordnungsrechtlich, gibt es nicht.

Stimmt es, dass die Polizei den Teilnehmern der PEGIDA-Demonstration „einen erfolgreichen Tag“ gewünscht hat?

Die Polizei ist im Einsatz ein Garant für Neutralität. Der Auflagenbescheid musste durch uns über den Lautsprecherwagen verlesen werden, um die Kenntnisnahme dieser durch alle Demonstrationsteilnehmer sicherzustellen. Dies war aufgrund eines technischen Defekts beim Veranstalter notwendig.
Die Äußerung am Ende entspricht nicht unserer Philosophie und wird einer Überprüfung unterzogen.

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