Fragen & Antworten zum Ende von Privacy Shield

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Autor: Tom Wannenmacher

Entscheidung des EuGH wirft viele Fragen auf! Der EuGH hat den Privacy Shield zwischen der EU und den USA gekippt.

Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für viele Bereiche – nicht zuletzt für E-Mail-Marketing. Daher haben die Experten von dialog-Mail umfassende FAQ mit verständlichen Antworten erstellt.

Vorab: Die Situation

Max Schrems mißfiel, wie sicherlich vielen Nutzern, dass Facebook Irland die Daten der Nutzer an den Mutterkonzern in die USA weiterleitet. Das ist als Solches jetzt nicht so schlimm, doch heikel wird es bei der Nutzung der Daten.

Facebook in den USA verpflichtete sich nämlich, sämtliche gespeicherten Daten den US-Ermittlungsbehörden wie der National Security Acengy (NSA) und dem Federal Bureau of Investigation (FBI) zugänglich zu machen, und das auch ohne, ohne dass Betroffene etwas dagegen unternehmen können.

Für US-Ermittlungsbehörden war jene Regelung natürlich eine feine Sache: Voller Zugriff auf die Daten aller europäischen Nutzer, damit lässt sich sicherlich einiges anfangen.

Die Beschwerde

Der Datenschutzaktivist Max Schrems wandte sich deshalb an die irische Datenschutzbehörde, diese wiederum wandte sich per Gericht an den Europäischen Gerichtshof (EuGH), damit klar gestellt wird, ob die sogenannten Standardvertragsklauseln und das EU-US-Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ mit dem europäischen Datenschutzniveau vereinbar sind.

Das Urteil

Die Richter in Luxemburg fällten ein eindeutiges Urteil: Das „Privacy Shield“ ist ungültig! Die US-Behörden haben zu viele Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten von Nutzern in der EU, der Datenschutz sowie der Rechtsschutz für Betroffene sei nicht gewährleistet.

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Fragen & Antworten zum Ende von Privacy Shield

Das EuGH-Urteil, das zum Ende des Privacy-Shield-Abkommens geführt hat, wirft für viele Unternehmen eine ganze Reihe von Fragen auf. „Wir bekommen derzeit täglich Anrufe und E-Mails von Unternehmen, die sich fragen, was das Urteil für Sie nun konkret bedeutet“, erklärt Mag. Michael Kornfeld, Geschäftsführer von dialog-Mail. „Deshalb haben wir begonnen, uns noch intensiver mit dem Thema zu beschäftigen, um kompetente Antworten geben zu können.“

Die häufigsten Fragen, die aktuell gestellt werden:

  • Darf ich amerikanische Dienstleister ab sofort nicht mehr einsetzen?
  • Gibt es Ausnahmen und wenn ja, welche?
  • Schützen die SCC (Standard Contractual Clauses)?
  • Wie hoch ist das Risiko und was sind die möglichen Strafen?

Die E-Mail-Marketing-Experten von dialog-Mail haben 17 häufige Fragen rund um die EuGH-Entscheidung gesammelt und ausführlich in einem Blog-Artikel beantwortet: https://www.dialog-mail.com/p/wZ64T

Artikelbild: Shutterstock / Von Marian Weyo

 

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