Falsche Meldung über Kindergeldzuschlag

Autor: Claudia Spiess

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Falsche Meldung über Kindergeldzuschlag
Falsche Meldung über Kindergeldzuschlag

Ansturm auf Familienkasse in Behörden aufgrund von Falschmeldung über Kindergeldzuschlag auf Social Media überlastet Behörde.

Falsche Meldung über Kindergeldzuschlag – Das Wichtigste zu Beginn:

  1. Kindergeldzuschlag nur für Eltern mit geringem Einkommen
  2. Falschmeldung im Internet behauptet, der Zuschlag werde an alle in voller Höhe ausgezahlt
  3. Unerwarteter Ansturm bei Behörden

Der Kindergeldzuschlag kann von Eltern beantragt werden, die nur ein geringes Einkommen haben. Die Berechnung dafür erfolgt abhängig von Verdienst und weiteren Faktoren.

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Falschmeldung auf Social Media

In sozialen Netzwerken wurde die Meldung verbreitet, dass der Kindergeldzuschlag an alle in voller Höhe ausgezahlt werde. – Unabhängig vom Einkommen der Eltern. Dies ist nicht richtig.

Der Anspruch auf den Kindergeldzuschlag wird nach wie vor unter Berücksichtigung der finanziellen Situation der Familie berechnet. Aufgrund der Falschmeldung herrscht nun ein regelrechter Ansturm auf die Familienkasse.

Behörde in Essen kämpft mit unerwartetem Ansturm

Laut eines Berichtes der WAZ führte die Falschmeldung im Internet zu einem regelrechten Ansturm, sodass dafür sogar eine eigene Infoansage an der Telefon-Hotline der zuständigen Behörde in Essen eingerichtet wurde.

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Kindergeldzuschlag-Fake über WhastApp

Bereits vor einigen Tagen haben wir vor einer Falschmeldung gewarnt, die über WhatsApp verteilt wird und sich um einen Kindergeldzuschlag dreht (siehe hier). Darin lautet es:

Gibt es generell einen Anspruch auf 184 Euro Kinderzuschlag?
Nein dies stimmt so nicht. Die Agentur für Arbeit teilt mit: In den sozialen Medien verbreitete sich aktuell die Falschmeldung, dass jeder Empfänger von Kindergeld auch einen Anspruch auf Kinderzuschlag in Höhe von 184 Euro hat. Es wurde zwar seit Jahresanfang die starre obere Einkommensgrenze aufgehoben, der Zuschlag ist aber dennoch vom Einkommen und Vermögen der Eltern abhängig.

Die starre obere Einkommensgrenze wurde zum 01.01.2020 zwar aufgehoben, aber wenn Eltern mehr verdienen, als sie für sich selbst benötigen, verringert sich der Zuschlag individuell je nach Einkommen und Vermögen der Eltern und Kinder nach und nach, bis kein Anspruch mehr besteht.

Der Kinderzuschlag kann, abhängig von der finanziellen Situation der Familie, pro Kind bis zu 185 Euro monatlich betragen. Ob sich eine Antragstellung bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit lohnt, kann man einfach und schnell mit den KiZ-Lotsen unter www.kinderzuschlag.de herausfinden. Dort lässt sich der Kinderzuschlag auch direkt online beantragen.

Quelle: t-online.de
Artikelbild: Bjoern Wylezich / Shutterstock.com
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