Faktencheck: Weihnachtsgeld für Arbeitslose

Autor: Tom Wannenmacher

Auf Facebook macht ein Statusbeitrag die Runde, der im Moment für diverse Anfragen in unserer Redaktion sorgt.

Der Grund ist unter anderem, dass viele Nutzer dem Beitrag nicht glauben. Es geht um die Meldung, dass Arbeitslose in Lindenberg (Deutschland) ein Weihnachtsgeld in Höhe von 25 Euro beantragen können.

Screenshot: Facebook
Screenshot: Facebook

Der Statusbeitrag lautet:

+++ MELDUNG DES TAGES +++
Arbeitslose in Lindenberg können Weihnachtsgeld beantragen. 25 Euro gibt es für jeden, der Arbeitslosengeld II ohne Kürzungen bekommt. Den Antrag gibt es auf der Homepage der Stadt. Er kann noch bis zum 17. November gestellt werden.

Ein User meinte sogar, dass er gehört habe, dass nicht nur Arbeitslose Weihnachtsgeld bekommen, sondern sogar Asylanten und dies in der Höhe von 700 Eur, was natürlich nicht stimmt. Wir haben über dieses Thema hier berichtet.

Screenshot: Facebook-Nutzer-Kommentar
Screenshot: Facebook-Nutzer-Kommentar

Faktencheck

Es handelt sich hierbei um keine Falschmeldung! Auf der offiziellen Webseite der Gemeinde Lindenberg im Allgäu wird es bestätigt.

Screenshot vom 9.11.2017 der Webseite: http://www.lindenberg.de/
Screenshot vom 9.11.2017 der Webseite: http://www.lindenberg.de/


Weihnachtsgeldvergabe
Die Stadt Lindenberg i. Allgäu vergibt unter bestimmten Voraussetzungen (Hauptwohnsitz in Lindenberg, ungekürzter Bezug von Arbeitslosengeld II) an Lindenberger Bürgerinnen und Bürger ein Weihnachtsgeld in Höhe von 25,– Euro. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung der Stadt, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Um ein Weihnachtsgeld zu erhalten verwenden Sie bitte den unten stehenden Antrag. Dieser muss ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens 17.11.2017 beim Bürgerbüro der Stadt Lindenberg i. Allgäu eingehen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Screenshot des Antrags auf Weihnachtsgeld
Screenshot des Antrags auf Weihnachtsgeld

Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Diese wird nicht als Einkommen auf das ALG2 angerechnet.
Voraussetzung dafür ist, dass man zum einen Bürger der Gemeinde ist und zum anderen, dass keine Kürzung des ALG2 vorliegt.
Quelle: Webseite Leben in Lindenberg, Das neue RSA-Radio ( Facebook)

Autor: Mike Sachs, mimikama.org

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