Faktenblatt zum Verbraucherschutz im Internet

Autor: Tom Wannenmacher

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Faire Pflichten und Verantwortlichkeiten für Online-Plattformen im digitalen Raum

Die Gesetzgebung zu Online-Plattformen ist bereits 20 Jahre alt. Jetzt sollen neue gesetzliche Vorgaben, der Digital Services Act (DSA), die veralteten Spielregeln an heutige Gegebenheiten anpassen und noch mehr Schutz im digitalen Raum schaffen. Ziel ist es, faire Pflichten und Verantwortlichkeiten für Online-Plattformen zu etablieren und auch die ganz großen Plattformen wie Amazon, Google oder Facebook stärker in die Verantwortung zu nehmen.

Der aus Deutschland stammende Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die wichtigsten Informationen und Forderungen zum Verbraucherschutz im Internet in einem zweiseitigen Faktenblatt zusammengefasst.


Update für den Verbraucherschutz im Internet

Die Gesetzgebung zu Online-Plattformen ist bereits 20 Jahre alt. Jetzt sollen neue gesetzliche Vorgaben, der Digital Services Act (DSA), die veralteten Spielregeln an heutige Gegebenheiten anpassen und noch mehr Schutz im digitalen Raum schaffen. Ziel ist es, faire Pflichten und Verantwortlichkeiten für Online-Plattformen zu etablieren und auch die ganz großen Plattformen wie Amazon, Google oder Facebook stärker in die Verantwortung zu nehmen.
Mit dem DSA soll die bislang geltende E-CommerceRichtlinie (ECRL) teilweise abgelöst und um eine neue Verordnung zu einem Binnenmarkt für digitale Dienste ergänzt werden.
Dabei wird es keinen nationalen Gestaltungsspielraum mehr geben. Vielmehr wird der DSA in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union unmittelbar gelten, um ein möglichst einheitliches Schutzniveau zu erreichen. Kern des DSA sind Transparenz-, Rechenschafts- und Aufsichtspflichten, die den Online-Plattformen Zügel anlegen.
Dabei geht es um unterschiedliche Bedürfnisse: Verbraucher:innen wollen auf Online-Marktplätzen sicher, zuverlässige Produkte kaufen und erwarten, dass Verbraucherrechte eingehalten werden. Außerdem wollen sie sich im Netz frei informieren und austauschen. Der DSA muss also verschiedene Plattformen in den Blick nehmen und den Wunsch nach Sicherheit mit dem Bedürfnis nach Vielfalt und Diskurs verbinden.

Quelle: repräsentative Online-Befragung von hopp Marktforschung im Aurag des vzbv | Basis: 2.848 Personen ab 16 Jahren, die in den letzten 12 Monaten mindestens einmal etwas über einen Online-Marktplatz eingekau haben | Erhebungszeitraum: 25. September – 8. Oktober 2020
Quelle: repräsentative Online-Befragung von hopp Marktforschung im Auftrag des vzbv | Basis: 2.848 Personen ab 16 Jahren, die in den letzten 12 Monaten mindestens einmal etwas über einen Online-Marktplatz eingekauft haben | Erhebungszeitraum: 25. September – 8. Oktober 2020

Der VZBV fordert

  • Klar nach Geschäftsmodellen unterscheiden: Der DSA muss stärker zwischen den jeweiligen Geschäftsmodellen der Online-Plattformen und den daraus resultierenden Schutzbedürfnissen der Verbraucher:innen unterscheiden. Für Online-Marktplätze und soziale Netzwerke müssen klare, aber unterschiedliche Regeln gelten.
  • Plattformen in die Verantwortung nehmen: Wenn Online-Marktplätze wie Amazon und Ebay ihren festgelegten Sorgfaltspflichten nicht nachkommen oder einen beherrschenden Einfluss auf die Anbieter ausüben, müssen sie selbst haftbar gemacht werden können. Online-Marktplätze sollten verpflichtet werden, die Identität der Anbieter und die von ihnen angebotenen Produkte und Dienstleistungen regelmäßig und sorgfältig zu überprüfen.
  • Nutzerrechte stärken: Soziale Netzwerke müssen ihrer Verantwortung als Torwächter von Informationen besser gerecht werden. Dies darf aber nicht zur Löschung legaler Inhalte führen. Nutzer:innen müssen praktisch durchsetzbare Rechte an die Hand bekommen, um sich wehren zu können. Sie sollten mindestens angehört werden – und zwar bevor Tatsachen geschaffen und Inhalte schon entfernt werden.
  • Vor personalisierter Werbung schützen: Verbraucher:innen müssen besser vor personalisierter Werbung geschützt werden. Sie müssen zudem alle Informationen über jegliche Parameter erhalten, die verwendet wurden, um sie für den Erhalt einer Werbung auszuwählen.


Daten und Fakten 
  • Bei Käufen von Produkten auf Online-Marktplätzen innerhalb der EU hatten 22 Prozent der Befragten schon einmal Probleme, bei Käufen von Produkten außerhalb der EU sogar 41 Prozent.
  • Unabhängig von der Herkunft der Ware waren die drei häufigsten Probleme, die gleichen: Die Ware wurde nicht geliefert, kam zu spät oder in schlechter Qualität an. Blauer Wasserstoff wird wie grauer erzeugt, das CO2 wird aber gespeichert, damit es nicht in die Atmosphäre gelangt.
  • 93 Prozent der Verbraucher erwarten, dass Online-Marktplätze dafür sorgen, dass die Händler auf der Plattform sich an die Regeln der EU halten.
  • Verbraucher erwarten vor allem auf Online-Marktplätzen, dass Produkte der Produktbeschreibung entsprechen (89 Prozent), Verbraucherrechte eingehalten werden (86 Prozent) und dass Produkte sicher und ungefährlich sind (84 Prozent).

Quelle: Erkenntnisse aus der Marktbeobachtung

Verbraucherfrust statt Einkaufsglück

Martin ist begeisterter Hobbyschreiner. Jetzt möchte er seiner Frau zum Fünfzigsten ein besonders schönes Stück fertigen. Dafür benötigt er eine spezielle Drehbank. Martin lebt in Brandenburg auf dem Land – Fachgeschäfte gibt es im Umkreis nicht. Nach einer Recherche im Internet findet er aber bei einer großen Online-Plattform genau die richtige Drehbank. Sie kommt aus den USA und kostet stolze 850 US-Dollar. Aber Martin freut sich, jetzt bestellen zu können und bezahlt direkt online. Die Lieferzeit ist mit vier Wochen angegeben. In acht Wochen ist der Geburtstag – so bleibt ihm noch genügend Zeit fürs Schreinern.
Verantwortungslos: Viereinhalb Wochen sind verstrichen und Martin hat nichts von der neuen Drehbank gehört. Er hakt bei der Plattform nach und erhält die Auskunft, dass beim Händler kein Geld eingegangen sei. Martin wundert sich, aber er prüft die Kontobewegungen noch mal. Das Geld ist definitiv korrekt abgebucht. Martin ist verärgert. Wieder schreibt er an den Kunden-Service der Plattform und schildert den Fall schriftlich. Zwei Tage später erhält Martin die Antwort: Der Plattformbetreiber stelle nur den Marktplatz zur Verfügung – auf die Händler habe man keinen Einfluss. Weder Händleradressen noch Impressum sind auf der Plattformseite zu finden. Martin hat gar keine Möglichkeit, sich zu wehren.
Er ist jetzt richtig sauer:
Nicht nur sein Geld ist weg, auch der eigentlich so schöne Anlass ist ihm vermiest. Wie kann es denn sein, dass der Plattformbetreiber gar keine Verantwortung übernimmt?
Ist er denn dazu nicht gesetzlich verpflichtet? Wenn nicht, findet Martin, dann wird es aber allerhöchste Zeit, dieses Gesetz zu ändern.

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