Fake: „Diskussionspapier zu Maßnahmen gegen Erziehungsberechtigte“

Autor: Tom Wannenmacher

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Aktuell macht ein angebliches Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit die Runde, das mit „Nur zur internen Verwendung“ gekennzeichnet ist. Dieses soll angeblich vom Bundesministerium für Gesundheit in Deutschland stammen.

Das Schreiben soll ein „Diskussionspapier zu Maßnahmen gegen Erziehungsberechtigte“ darstellen! Es handelt sich dabei um dieses Schreiben:
(Wir haben in diesem etwaige Rechtschreib- und Formfehler gekennzeichnet)

Screenshot des gefälschten Papiers
Screenshot des gefälschten Papiers

Warum es sich hierbei um eine Fälschung handelt:

1. Im Schreiben wird immer vom „Gesundheitsausschuss des Bundestages“ geschrieben, was jedoch formell falsch ist.
Der Ausschuss des Bundestages heißt „Ausschuss für Gesundheit“.
Der Ausschuss des Bundesrates heißt „Gesundheitsausschuss“. Der oder die unbekannten Verfasser haben also in dem Dokument gleich zweimal die Bezeichnungen verwechselt.
2. Am 1. Juni 2021 findet für beide Ausschüsse keine Sitzung statt. Siehe:
https://www.bundestag.de/gesundheit und http://www.bundesrat.de/DE/bundesrat/ausschuesse/g/g-node.html 
für: Ausschuss für Gesundheit (Bundestag), nächste Sitzung: 7. Juni
für: Gesundheitsausschuss (Bundesrat), nächste Sitzung: 9. Juni, diese entfällt jedoch.
3. Der Inhalt ist voller Fehler und Ungenauigkeiten. (Siehe gelbe Markierungen im Screenshot oben)
4. Vorlagen aus Ministerien haben im Normalfall immer ein Aktenzeichen und es scheint ein dafür Verantwortlicher auf. Ort, Datum und Kontaktdaten fehlen. Die genaue Benennung der Sitzung, für die das Paper gedacht ist, fehlt.
5. „Nur zur internen Verwendung“. Diese Bezeichnung gibt es, wird aber nicht als rote Überschrift in ein Dokument eingefügt, sondern als Wasserzeichen, welches schräg über ein Dokument geht oder / und auf den einzelnen Seiten entweder rechts oder links mittels eines Dreiecks platziert wird.
Im Vergleich:
MIMIKAMA
Wir haben bereits das Bundesministerium für Gesundheit über dieses Schreiben informiert. Eine Antwort ist noch ausstehend. Sobald wir diese haben, ergänzen wir diesen Bericht um diese.

+++Update 15.5.2021 / 10:12 Uhr +++

Wir haben mittlerweile eine Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit erhalten:

„…vielen Dank für Ihre Nachricht. Es werden Falschmeldungen verbreitet, die den Anschein erwecken, sie seien vom Bundesministerium für Gesundheit. Das von Ihnen beigefügte Dokument gehört dazu. Für die Weiterleitung danke ich Ihnen, die Informationen werden hier ausgewertet.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
********
Referent
___________________________________

Referat L 4 – Beratung und Information
für Versicherte und Leistungserbringer
Bundesministerium für Gesundheit“

An dieser Stelle nochmals das Schreiben als Wortlaut [sic!]:

Bundesministerium für Gesundheit

Diskussionspapier zu Maßnahmen gegen Erziehungsberechtigte die bzgl. der Covid -19-Impfung Ihrer Schutzbefohlenen eine ablehnende Verweigerungshaltung einnehmen

-Nur zur internen Verwendung-

Verteiler: Bundesgesundheitsminister, Mitglieder des Gesundheitsausschuss des Bundestages

Präambel: sobald geeignete Impfstoffe für diese Personengruppe freigegeben sind ist das Impfen von Kindern und Jugendlichen gegen Covid-19 geplant. Leider zeigt sich die Tenden in Umfragen und sozialen Medien, das viele Erziehungsberechtige nicht bereit sind, ihre Schutzbefohlenen gegen Covid-19 impfen zu lassen, daher ist es notwendig, geeignete Maßnahmen zu ergreifen um die Impfbereitschaft zu erhöhen oder die Impfung notfalls durchzusetzen.

Mögliche Maßnahmen zur Diskussion:

1. Postalisch zugestellte Aufforderung zur Impfung der Kinder und Jugendlichen
2. Persönliche Gefährderansprache des Erziehungsberechtigen durch einen Mitarbeiter des zuständigen Gesundheitsamtes
3. Ein Verwarngeld in Höhe von 50,- €
4. Ein Bußgeld in Höhe von 250,- €
5. Ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000,- €
6. 30 Tage Zwangshaft
7. Inobhutnahme des Kindes oder Jugendlichen durch das Jugendamt mit anschließender Durchführung der Impfung.

Ob und welche dieser Maßnahmen in welchem Zeitrahmen anzuwenden sind, muss auf der nächsten Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundestages am 01.06.2021 diskutiert und zur Abstimmung gebracht werden. Nach Beschlussfassung wird dann die entsprechende Gesetzgebung auf den Weg gebracht. Weitere Vorschläge bezgl. geeigneter Maßnahmen sind vor der Sitzung in schriftlicher Form bis zum 29.05.2021 einzureichen.

Eine juristische und verfassungsrechtliche Prüfung der einzelnen Maßnahmen erfolgt durch die entsprechenden Experten vor der geplanten Sitzung und Beschlussfassung.

Fazit:

Das Schreiben ist eine Fälschung! Nicht nur, dass am 1. Juni 2021, wie im Schreiben angegeben, gar keine Sitzung stattfindet, strotzt das Schreiben nur so von Rechtschreib- und Formfehlern. Offenbar möchte man damit Eltern in Angst versetzen. Das Bundesministerium für Gesundheit wurde darüber informiert und hat uns bestätigt, dass es sich um eine Fälschung handelt.

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