Facebooks Klarnamenpflicht steht auf der Kippe

Autor: Ralf Nowotny

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„Du wirst keine falschen persönlichen Informationen auf Facebook bereitstellen“, so lautet das Erste von 10 Geboten in den Facebook-AGB bezüglich Registrierung. Doch jenes Gebot, besser bekannt als „Klarnamenpflicht“, welches seit jeher in der Kritik steht, wackelt nun.

Mimikama: Information

Auslöser: eine deutsche Userin und der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar.

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So fing es an

Ein ewiger Streitpunkt, die Klarnamenpflicht, auch wir berichteten schon über das Hin und Her in einem Artikel. Eine Userin führte nun, wie viele andere, ihr Facebook-Konto unter einem Pseudonym, und dies aus einem einleuchtenden Grund: sie wollte nicht, dass Geschäftskontakte sie über ihren privaten Account kontaktieren. Facebook war dies nun natürlich herzlich egal, und so wurde sie nach einer Weile dazu aufgefordert, ihren echten Namen anzugeben, solange sei das Konto gesperrt. Das von ihr vorgelegte Dokument reichte Facebook nicht, sie solle eine Kopie ihres Personalausweises vorlegen.

Soweit kennen es viele, aber jetzt kommts:

Facebook ließ das Konto gesperrt, änderte aber ohne Zustimmung das Pseudonym in ihren Realnamen, so dass nun alle „Freunde“ sehen konnten, wie sie wirklich heißt, und verlangte weiterhin eine Kopie des Personalausweises, zuzüglich ihre Zustimmung zu dieser Änderung.
Die Userin hatte nun die Faxen dicke und wandte sich an zuständige Datenschutzaufsicht.

David gegen Goliath

Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, nahm sich der Sache an und hat daraufhin eine Verwaltungs-Anordnung gegen Facebook Ireland ltd. erlassen. Begründung: „Verstoß gegen das Telemediengesetz und das Personalausweisgesetz“.

Was bewirkt eine Verwaltungs-Anordnung?

Facebook wird darüber erst einmal lächeln, denn es verpflichtet sie vorerst zu nichts, sondern ist dies quasi nur eine höfliche Aufforderung, gegen die Facebook Widerspruch einlegen kann und auch sicherlich wird. Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, steht der Gang zu den Verwaltungsgerichten an.

Wie wahrscheinlich ist ein Erfolg?

Es sieht erst einmal eher lau aus. Allerdings ist Deutschland ja nicht das einzige Land, welches klagt, auch Belgien, Spanien, die Niederlande und Frankreich klagen zeitgleich gegen Facebooks neue Datenschutzbestimmungen.


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Wir haben also Goliath gegen viele kleine Davids.

Wie argumentiert Caspar?

Caspar bringt Argumente hervor, die sehr schlüssig sind. Wortwörtlich meint er:

„Wie bereits in vielen anderen Beschwerden gegen Facebook zeigt sich an diesem Fall exemplarisch, dass das Netzwerk die sogenannte Klarnamenpflicht gegenüber seinen Nutzern mit aller Macht durchsetzen will. Dabei wird keinerlei Rücksicht auf nationale Rechtsvorschriften genommen. Der Zwang zur Nutzung des Klarnamens verstößt gegen das im Telemediengesetz verankerte Recht der Betroffenen auf Verwendung eines Pseudonyms. Die Speicherung der digitalen Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises widerspricht zudem den Regelungen des Pass- und Personalausweisgesetzes. Die eigenmächtige Änderung des Pseudonyms in den realen Nutzernamen des Kontoinhabers missachtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in eklatanter Weise und stellt einen vorsätzlichen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz dar. Dabei kann sich Facebook auch nicht wieder auf den Standpunkt zurückziehen, dass für sie nur das irische Datenschutzgesetz maßgeblich sei. Diesen Ausweg hat der EuGH mit seiner Rechtsprechung zur Google Suchmaschine im vergangenen Jahr versperrt. Facebook ist mit seiner Niederlassung in Hamburg wirtschaftlich in Deutschland tätig. Danach gilt: Wer auf unserem Spielfeld steht, muss sich auch an unsere Regeln halten.

Was dürfen wir erwarten?

Wir dürfen auf jeden Fall gespannt sein. Facebook kann sich, und darüber sind sich viele einig, nicht ewig hinter seinen Mauern in Irland verstecken. Caspar hat schon recht: Facebook ist nun mal wirtschaftlich in Deutschland tätig, so müssen sie sich, wie jede andere ausländische Firma, die in Deutschland Filialen hat, auch an deutsches Recht halten. Deswegen wird man ja auch z.B. niemals in einer US Fastfood-Kette in Deutschland einen echten US-Burger essen können, welche einen höheren (und in Deutschland unzulässigen) Fettgehalt haben.

Wir werden die Entwicklung jenes Falles weiterhin mit Spannung verfolgen und weiter darüber berichten.

Video: Klarnamenzwang auf Facebook und Co. unzulässig?

Autor: Ralf, mimikama.org

Quellen:
Reuters
Bundesjustizportal
Spiegel Online
Mimikama – Klarnamenpflicht bei Facebook

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