Facebook ändert Promotion Richtlinien! Das Ende der seriösen Gewinnspiel-Tabs und der Beginn einer Like-Spamwelle?

Autor: Tom Wannenmacher

Ein virtuelles Raunen geht aktuell durch die verschiedensten Blogs, die sich mit dem Thema Facebook Marketing beschäftigen. Facebook hat gestern die englischen, und damit international gültigen, Promotion Richtlinien deutlich gelockert. (Hier die Ankündigung). Was für uns von „ZDDK/mimikama“ und „Bedenkenlos klicken“ immer ein deutliches Zeichen für unseriöse Gewinnspiele darstellte ist damit extrem aufgeweicht worden. Fast jeder unserer Fans kennt wahrscheinlich die Berichte, die wir in der Vergangenheit zu Gewinnspiel Fakes veröffentlicht haben. Regelmäßig haben wir dort auf die Promotion Richtlinien hingewiesen, die eindeutig die Verwendung von Facebook Funktionen zur Ermittlung eines Gewinners bzw. als Teilnahmebedingung verboten hatten. Im Besonderen waren dies die Funktionen „Gefällt mir“, „kommentieren“ und „teilen“ die man in sicherlich 90% aller unseriösen Gewinnspiele vorfand. Weniger häufig aber dennoch immer wieder beliebt waren in dem Zusammenhang die laut Richtlinien verbotenen Wege der Kontaktaufnahme mit den vermeintlichen Gewinnern. Diese durften weder- ohne Zustimmung – mit vollem Namen in einem Post veröffentlicht werden noch per privater Nachricht informiert.

Verbote gemäß der alten Richtlinien.

Hier nur die Punkte die zukünftig WEGFALLEN:

E. Promotions

i Promotions auf Facebook sind im Rahmen der Anwendungen auf Facebook zu organisieren, entweder auf einer Canvasseite oder in einer Seiten-Anwendung.

iii. Du darfst die Registrierung für bzw. die Teilnahme an eine/r Promotion für Nutzer nicht davon abhängig machen, dass sie durch die Nutzung von Facebook-Funktionen eine Handlung durchführen – außer durch die „Gefällt mir“-Angabe auf einer Seite, das Besuchen eines Ortes auf Facebook oder das Verbinden mit deiner Anwendung. Beispielsweise darfst du für die Registrierung bzw. Teilnahme nicht zur Bedingung machen, dass dem Nutzer ein Pinnwandeintrag gefällt bzw. der Nutzer ein Foto kommentiert oder ein Foto an einer Pinnwand postet.

iv. Du darfst keine Facebook-Funktionen als Registrierung-/Einstiegsmechanismen für die Promotion verwenden. Beispielsweise darf das Anklicken von „Gefällt mir“ auf einer Seite bzw. der Besuch eines Ortes nicht zur automatischen Registrierung bzw. Teilnahme eines Teilnehmers an einer Promotion führen.

v. Du darfst keine Facebook-Funktionen – wie z.B. die „Gefällt mir“-Schaltfläche – zur Abstimmung über eine Promotion verwenden.

vi. Du darfst die Gewinner nicht über Facebook benachrichtigen, wie z.B. über Facebook-Nachrichten, -Chat oder -Beiträge in Profilen (Chroniken) bzw. auf Facebook-Seiten.

Stand gemäß der letzten Revision am 01.07.2013

Die kompletten Richtlinien sind hier einsehbar: https://www.facebook.com/page_guidelines.php

image

Die neuen Promotion Richtlinien:

Anmerkung: Die Deutsche Regel wurde von FB noch nicht angepasst

Einsehbar unter https://www.facebook.com/page_guidelines.php (Sprache auf Englisch US umstellen)

E. Promotions

1. If you use Facebook to communicate or administer a promotion (ex: a contest or sweepstakes), you are responsible for the lawful operation of that promotion, including:

a. The official rules;

b. Offer terms and eligibility requirements (ex: age and residency restrictions); and

c. Compliance with applicable rules and regulations governing the promotion and all prizes offered (ex: registration and obtaining necessary regulatory approvals)

2. Promotions on Facebook must include the following:

a. A complete release of Facebook by each entrant or participant.

b. Acknowledgement that the promotion is in no way sponsored, endorsed or administered by, or associated with, Facebook.

3. Promotions may be administered on Pages or within apps on Facebook. Personal Timelines must not be used to administer promotions (ex: “share on your Timeline to enter” or “share on your friend’s Timeline to get additional entries” is not permitted).

4. We will not assist you in the administration of your promotion, and you agree that if you use our service to administer your promotion, you do so at your own risk.

Stand 27.08.2013

Wie erkennt ein Nutzer nun ein seriöses Gewinnspiel?

Vorweg möchten wir erwähnen das zur Zeit noch nicht alle rechtlichen Aspekte die diese Änderungen betreffen geklärt sind. Wir hier also nur einen groben Leitfaden bieten können. Dieser orientiert sich an den neuen Richtlinien und deutschen Gewinnspielverordnungen.

http://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_steuern/Wirtschaftsrecht/Wettbewerbsrecht_gewerbliche_Schutzrechte/Richtig_werben/972110/Die_Veranstaltung_von_Gewinnspielen.html

1. Die Seite des Veranstalters sollte ein eindeutiges, leicht auffindbares und echtes Impressum bereitstellen. (Deutsche und Österreichische Impressumspflicht bei Seiten die sich an ein öffentliches Publikum richten).

2. Das Gewinnspiel muss, egal ob in einer Anwendung oder als Post, über eindeutige Teilnahmebedingungen verfügen. Hierzu gehören beispielsweise Angaben wie Altersgrenzen, Teilnehmerkreis (z.B. nur Nutzer aus Deutschland) und andere Einschränkungen.

3. Datenschutzinformationen. Der Veranstalter muss offenlegen was mit den Daten der Nutzer passiert bzw. wofür diese verwendet werden.

4. Freistellung von Facebook. Der Veranstalter muss jeden Nutzer bzw. Teilnehmer darauf hinweisen das das Gewinnspiel in keinem Zusammenhang mit Facebook steht. Facebook also nicht für das Gewinnspiel verantwortlich ist.

5. Der Teilnehmer darf nicht aufgefordert werden das Gewinnspiel in die Chronik von Freunden zu posten.

 

Einige dieser Punkte sind nach Auffassung von Experten nicht ohne weiteres realisierbar und stellen auch für Veranstalter noch Stolperfallen dar. Beispielsweise die eindeutige Zustimmung zu Datenschutzerklärungen. Ohne ein Formular oder eine Checkbox in dem der Nutzer bestätigt diese zur Kenntnis genommen zu haben, ist es praktisch für den Veranstalter nicht möglich zu erkennen ob die Erklärung akzeptiert wurde.
Weiterhin stellt sich, wie bereits vor den Änderungen, die Frage wie z.B. Tante Irmas Häkelstübchen – bei zehntausend abgegebenen „Gefällt mir“ – fair einen Gewinner für einen Topflappen ermittelt. Dieses ist ohne entsprechende Tools und Software kaum umsetzbar.

Unser Fazit:

Facebook hat sich mit der Aufweichung der Richtlinien eigentlich nur selbst einen Gefallen getan. Wurden früher schon die Richtlinien nicht konsequent durchgesetzt gibt es nun eben inkonsequente Richtlinien. Bis es klare Aussagen zur rechtlichen Situation in Deutschland und anderen deutschsprachigen Ländern gibt wird wohl erstmal viel Verwirrung bei den seriösen Gewinnspielveranstaltern und Social Media Agenturen herrschen. Die Ersteller von Gewinnspielfakes hingegen werden sich wohl wie gewohnt selbst über die gelockerten Regeln hinwegsetzen und damit uns von ZDDK immer wieder neues Material zum berichten liefern.

Beispiel eines möglichen Gewinnspieles auf Facebook, so wie es in Zukunft aussehen könnte:

image

Video: Facebook Promotion Policy Update

Andere Blogs und Berichte zu diesem Thema:

Thomas Hutter: Facebook: Radikale Lockerung der Promotion Guidelines

image  http://www.thomashutter.com/index.php/2013/08/facebook-radikale-lockerung-der-promotion-guidelines/

Anette Schwindt: Facebooks gelockerte Gewinnspielregeln sind kein Freibrief

image http://blog.schwindt-pr.com/2013/08/28/facebook-gewinnspielregeln/

allfacebook.de: Facebook lockert die Promotion Guidelines: Freifahrtschein für “Like & Comment” Gewinnspiele auf Facebook mit einigen Stolperfallen!

image http://allfacebook.de/pages/facebook-lockert-die-promotion-guidelines

allfacebook.de: Rechtliches 1×1: Die neuen Facebookregeln und gesetzlichen Vorgaben für Gewinnspiele auf Facebook

image http://allfacebook.de/pages/rechtliches-1×1-promotions

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