E-Scooter-Sharing: E-Scooter-Dienstleister Voi abgemahnt!

Autor: Janine Moorees

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E-Scooter-Sharing: Der E-Scooter-Dienstleister Voi abgemahnt!
Artikelbild: Von Aeronautics / Shutterstock.com

Der E-Scooter-Dienstleister Voi wirbt mit einer „Flatrate“ für seine Elektro-Tretroller, doch die Verbraucherzentrale Hamburg hat das Unternehmen jetzt wegen Irreführung abgemahnt.

„Eine unbegrenzte Anzahl von Fahrten zu einem festen Preis“, so bewirbt der E-Scooter-Dienstleister Voi seine Tagespässe und Monatskarten. Doch die Anzahl der Fahrten pro Tag mit den Elektro-Tretrollern des Unternehmens ist laut Nutzungsvereinbarung limitiert und auch eine bestimmte Gesamtnutzungsdauer darf binnen 24 Stunden nicht überschritten werden. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die schwedische Voi Technology AB daher wegen Irreführung abgemahnt.

Limit für Fahrten und Nutzungsdauer

Vor allem in Großstädten wie Hamburg ist der Konkurrenzdruck unter den Scooter-Anbietern groß. Das Unternehmen Voi wirbt auf seiner Website wie folgt um neue Nutzerinnen und Nutzer: „Hol dir einen Tages- oder Monatspass und fahre so viel Voi wie du willst, zu einem Festpreis.“ Dass dem am Ende doch nicht so ist, musste ein Kunde mit einer Monatskarte zum Preis von 39 Euro kürzlich erfahren.

Voi teilte dem Betroffenen per E-Mail mit, gegen die Nutzungsvereinbarung des Sharing-Anbieters verstoßen zu haben. Das Unternehmen schrieb: „Wir haben festgestellt, dass deine Nutzung des Voi Passes die in unserer Richtlinie zur fairen Nutzung angegebene Grenze überschreitet (…). Der Grenzwert für die faire Nutzung liegt bei 9 Fahrten pro 24 Stunden oder 200 Minuten Nutzung insgesamt pro 24 Stunden.“ Voi wies darauf hin, den Pass ohne vorherige Ankündigung zu deaktivieren oder auszusetzen, sollte der Verstoß nicht beendet werden. Über diese Bedingungen informiert Voi in einer sogenannten Fair Usage Policy.

„So geht es nicht! Voi kann Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mit einer unbegrenzten Anzahl an Fahrten locken, wenn die Nutzung tatsächlich limitiert ist“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg.“ Ein solches Geschäftsgebaren sei unlauter, selbst wenn mögliche Einschränkungen an anderer Stelle detailliert aufgeführt würden. Die Verbraucherschützerin rät, bei der Nutzung von Sharing-Angeboten grundsätzlich immer ins Kleingedruckte zu schauen. „Viele Dienstleistungen scheinen auf den ersten Blick günstiger als sie am Ende sind.“

Missstände der Verbraucherzentrale melden

Probleme mit Sharing-Unternehmen wie Voi können Betroffene über ein Online-Beschwerdeformular an die Verbraucherzentrale Hamburg weitergeben. Die Verbraucherschützer gehen gegen irreführende Werbung und unlautere Geschäftsmethoden vor.

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg
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