Drei unterschiedliche Fälle von Betrügereien!

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Autor: Tom Wannenmacher

Drei unterschiedliche Fälle von Betrügereien!
Drei unterschiedliche Fälle von Betrügereien!

Polizei warnt vor entsprechenden Betrugsmaschen!

Am gestrigen Dienstag sind im Werra-Meißner-Kreis drei Fälle mit unterschiedlichen Betrugsmaschen bekannt geworden, vor denen die Polizei jetzt wiederholt warnt.

(1) Enkeltrick

Am Dienstagnachmittag gegen 15.20 Uhr wurde ein 86-jähriger Rentner aus Waldkappel von einem Mann angerufen, der sich als angeblicher Enkel „Thomas Schröder“ ausgab. Der Anrufer bat um finanzielle Unterstützung für die Anmietung einer Wohnung. Nachdem der 86-Jährige angab, kein Geld zu Hause zu haben und seine Ehefrau für Geldangelegenheiten zuständig sei, legte der Anrufer auf.

(2) „Falsche Polizeibeamte“

Am Dienstagabend erhielt die Polizei in Eschwege davon Kenntnis, dass in der Kasseler Straße in Eschwege offenbar mehrere Anwohner Anrufe von sog. „Falschen Polizeibeamten“ erhalten hätten. Mit der Geschichte, dass in der Gegend Einbrecher festgenommen wurden und bei den Festgenommenen Bilder von angeblichen Einbruchs-/Wohnobjekten aufgetaucht seien, versuchten die unbekannten Betrüger ihre Opfer über Wertgegenstände und Vermögensverhältnisse auszuhorchen. Die teilweise verunsicherten Anwohner teilten dies dann bei der Polizei in Eschwege mit, die dann die Anrufe als Betrugsmasche entlarven konnten.

(3) „Gewinnversprechen“

Ein anderer Fall wurde darüber hinaus bei der Polizei in Sontra bekannt. Hier war ein 59-Jähriger aus Herleshausen offenbar das auserkorene Opfer für Betrüger die versuchen, mit der Masche der „Gewinnversprechen“ am Telefon sich finanzielle Vorteile zu verschaffen. In dem Fall sollte der 59-Jährige sog. Guthabenkarten für die Playstation im Wert von 900 Euro erwerben. Mit der anschließenden Übermittlung der Karten-Codes an die Betrüger, mit denen man das jeweilige Kartenguthaben in einem Online-Shop einlösen kann, sollte der Mann dann dafür sorgen, seinen Geldgewinn anzufordern. Mit dem Kartenguthaben in Höhe von 900 Euro sollten die angeblich für den Geldgewinn fälligen Gebühren abgegolten werden.

In allen drei Fällen handelt es sich um bekannte Betrugsmaschen. Im Folgenden gibt die Polizei Tipps und Verhaltenshinweise, die Sie im Falle eines Falles beherzigen sollten.

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Tipps zum „Enkeltrick“:

  • Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben, die Sie als solche nicht erkennen.
  • Erfragen Sie beim Anrufer Dinge, die nur der richtige Verwandte/Bekannte wissen kann.
  • Geben Sie keine Details zu Ihren familiären und finanziellen Verhältnissen preis.
  • Lassen Sie sich von einem Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen. Vereinbaren Sie frühestens für den kommenden Tag einen Gesprächstermin und überprüfen Sie die Angaben.
  • Halten Sie nach einem Anruf mit finanziellen Forderungen bei Familienangehörigen Rücksprache.
  • Lassen Sie sich vom Anrufer die Telefonnummer geben und überprüfen Sie diese mit bereits bekannten Nummern.
  • Rufen Sie die jeweilige Person unter der Ihnen lange bekannten  Nummer an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen.
  • Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen

Tipps zu „Falsche Polizeibeamte“:

  • Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an, von der die angebliche Amtsperson anruft. Suchen Sie die Telefonnummer der Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich diese durch die Telefonauskunft geben.
  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie einfach auf.
  • Geben Sie keine Details zu Ihren familiären und finanziellen Verhältnissen preis.
  • Die Polizei wird Sie am Telefon nicht zu Kontodaten, Vermögensverhältnissen o.ä. befragen.

Bei persönlicher Kontaktaufnahme:

  • Fordern Sie von angeblichen Amtspersonen, zum Beispiel Polizisten, den Dienstausweis.
  • Die Polizei wird Sie niemals bitten, ihnen Geldbeträge oder Wertgegenstände auszuhändigen.
  • Lassen Sie grundsätzlich keine Unbekannten in Ihre Wohnung und übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.
  • Wichtig bei Telefonkontakt: Beenden Sie zuerst ein verdächtiges Telefonat und wählen dann erst die Nummer, die sie herausgesucht haben.

Tipps zu „Gewinnversprechen“:

  • Geben Sie niemals vorher auf Anweisung Geld (z.B. für Gutscheinkarten/Steamkarten/Prepaidkarten o.ä.) aus, um danach einen Gewinn zu erhalten!
  • Rufen Sie keine kostenpflichtigen Rufnummern an, um Gewinncodes zu übermitteln oder einen Gewinn anzufordern!
  • Überlegen Sie, ob Sie überhaupt an Gewinnspielen teilgenommen haben. Wer an Gewinnspielen nicht teilnimmt, kann auch nicht gewinnen!
  • Fragen Sie den Anrufer nach Name, Adresse und Telefonnummer und das Gewinnspiel um das es angeblich geht.
  • Gehen Sie niemals auf Geldforderungen ein, ziehen Sie im Zweifel eine Person ihres Vertrauens zu Rate.

Generell gilt:

Wenn Ihnen eine Kontaktaufnahme verdächtig vorkommt Informieren Sie sofort die Polizei unter der Notrufnummer 110 oder der jeweiligen Amtsleitung und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

Quelle: Polizei Eschwege
Artikelbild: Shutterstock / Von Tero Vesalainen
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